Corona Soforthilfe 03/2020

Sämtliche auf Ihrer Webseite zum Corona-Soforthilfeprogramm 2020 des Bundes und des Landes Brandenburg veröffentlichten Texte, insbesondere des FAQ Bereichs, einschließlich aller bisherigen Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen (unter Angabe der Zeitpunkte der Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen), sowie die Texte innerhalb des elektronischen Antragsverfahrens einschließlich aller bisherigen Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen (unter Angabe der Zeitpunkte der Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen).
Ich bitte um Übersendung möglichst in elektronischer Form.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • Kosten dieser Information:
    7458,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Investitionsbank Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Soforthilfe 03/2020 [#241457]
Datum
20. Februar 2022 20:06
An
Investitionsbank Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche auf Ihrer Webseite zum Corona-Soforthilfeprogramm 2020 des Bundes und des Landes Brandenburg veröffentlichten Texte, insbesondere des FAQ Bereichs, einschließlich aller bisherigen Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen (unter Angabe der Zeitpunkte der Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen), sowie die Texte innerhalb des elektronischen Antragsverfahrens einschließlich aller bisherigen Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen (unter Angabe der Zeitpunkte der Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen). Ich bitte um Übersendung möglichst in elektronischer Form.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 241457 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Investitionsbank Brandenburg
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr [geschwärzt], Ihr per Email…
Von
Investitionsbank Brandenburg
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Datum
7. März 2022 15:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ihr per Email vom 20.02.2022 eingegangener Antrag auf Einsicht in s ämtliche auf der Webseite der ILB zum Corona-Soforthilfeprogramm 2020 des Bundes und des Landes Brandenburg veröffentlichten Texte, insbesondere des FAQ Bereichs, einschließlich aller bisherigen Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen (unter Angabe der Zeitpunkte der Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen), sowie die Texte innerhalb des elektronischen Antragsverfahrens einschließlich aller bisherigen Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen (unter Angabe der Zeitpunkte der Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen) ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Wir sind grundsätzlich bereit Ihrem Antrag nach zu kommen, stoßen hinsichtlich der technischen Machbarkeit jedoch an gewisse Grenzen. Unsere Website wird durch einen externen Dienstleister betreut. Die von Ihnen gewünschten Informationen bedeuten in der Sache Sichtung und Dokumentation von 1.050 Datensätzen zu je drei Minuten - im Ergebnis 52,5 Stunden. Hinzu kämen zwei Stunden für die Wiederherstellung des Servers, so dass insgesamt Kosten von 7.458,33 Euro inkl. MwSt. verursacht werden würden. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie zu prüfen, ob sich die von Ihnen gewünschten Informationen auf bestimmte Schwerpunkte eingrenzen lassen. Eine Verringerung des Aufwands und eine damit einhergehende Senkung der Kosten wäre zum Beispiel dadurch möglich, dass Sie den Zeitraum der Betrachtung einschränken oder die angeforderten Informationen auf einen der beiden Bereiche beschränken (Texte zum Förderprogramm oder zum FAQ-Bereich). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Referentin Bereich Recht ........................................................................................... Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam Telefon: 0331 / 660 [geschwärzt] Telefax: 0331 / 660 [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] www.ilb.de [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#241457] Sehr geehrte Damen …
An Investitionsbank Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#241457]
Datum
17. März 2022 10:14
An
Investitionsbank Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf meinen o.g. Antrag. Diese kann ich jedoch nur als untauglichen Versuch werten, die Rechte von berechtigten Antragstellern durch die Androhung absurd hoher Kosten zu beschneiden und diese abzuwimmeln. Das sie als große Landesbehörde ihren Internetauftritt durch einen externen Dienstleister mit entsprechend hohen Kosten betreuen lassen müssen, kann man wohl nur als Armutszeugnis bezeichnen. Gemäß Ihren Angaben werden die Leistungen dieses "externen Dienstleisters" offenbar regelmäßig mit einem Stundensatz von ca. 137 € vergütet, was noch an anderer Stelle zu hinterfragen sein wird. Oder wird nur in einem solchen Fall dieser Stundensatz verwendet? Wenn in ihrem Hause zur Beantwortung einer einfachen Anfrage zunächst 1050 Datensätze zu sichten sind und danach auch noch 2 Stunden lang "ein Server wiederherzustellen ist" (wurde der zuvor aufgrund der Sichtung funktionsunfähig?), so muss man wohl zudem erhebliche Mängel in der Organisationsstruktur und Sachkunde vermuten. Ich kann in meinen Unternehmen, und so sollte das wohl auch in jeder ordentlich organisierten Firma oder Behörde sein, die Änderungshistorie meiner Webseite, mit Preislisten, Faq's usw. mit einem Knopfdruck abrufen. Ich muss davon ausgehen, dass das auch bei ihnen problemlos möglich ist. Wie oft hat die ILB denn die Angaben auf der Internetseite geändert? Geschah das zeitweise mehrmals täglich? Gemäß den Angaben im Impressum gehe ich davon aus, das ihr "externer Dienstleister" den Internetauftritt ihrer Behörde nicht eigenständig nach gutdünken ändert, sondern die in ihrem Hause erarbeiteten Textvorlagen lediglich designt und technisch umsetzt/veröffentlicht. Das heißt, die entsprechenden Vorlagen wurden in ihrem Hause erarbeitet und sind dort vorhanden. Wozu leistet sich ihre Behörde eigentlich einen Webmaster? Sollte zumindest dieser als Verantwortlicher des Internetauftritts nicht wissen, was, wann dort veröffentlicht wurde? Für die Beantwortung meiner Anfrage bedarf es daher nicht der Bemühung ihres externen Dienstleisters. Die Kosten für eine Auskunft gem. AIG ist abschliessend in der AIGGebO geregelt. Diese sind selbst bei einem umfangreichen Verwaltungsaufwand (der hier nicht vorliegt), gemäß Tarifstelle 1.2.2. mit maximal 500 € gedeckelt. Insofern frage ich, wie Sie Antragstellern hohe Kosten in Höhe von knapp 7.500 € androhen können? Die von mir initiierte Anfrage ist für eine Vielzahl von Antragstellern der Corona Soforthilfe von Interesse und Bedeutung, da diese es im noch guten Glauben an ordentlich arbeitende Behörden versäumt hatten, die Bedingungen und Faq's umfassend zur Beweissicherung bei Antragstellung selbst zu speichern. Leider hatte niemand damit gerechnet, dass die Landesregierung/ILB später eigene Fehler durch klammheimliche Änderung der entsprechenden Webseiten zu vertuschen versucht und die zunächst geltenden Regelungen in der Presse bewusst falsch darstellt. Eine transparent arbeitende Behörde ohne schlechtes Gewissen hätte angesichts der Streitigkeiten um die Soforthilfe und deren Rückzahlung die vorherigen Versionen ihrer Bestimmungen längst selbst veröffentlicht so wie man heute jedes Gesetz mit allen Änderungen im Internet verfolgen kann. Ich weise noch darauf hin, dass ich für meine Anfrage eine fast gleichlautende Anfrage an die mit der Corona Soforthilfe betraute Verwaltung des Landes NRW genutzt habe. siehe https://fragdenstaat.de/a/192179 Der zuständigen Verwaltung des Landes NRW war es offenbar ohne die von ihnen behaupteten Schwierigkeiten möglich, die vom Fragesteller erwünschten Auskünfte kurzfristig, umfassend und kostenfrei in Form eines Konvoluts von ca. 20 pdf Dateien zu beantworten. Warum sollte das in Brandenburg nicht auch möglich sein? Ich erwarte daher nunmehr kurzfristig auch von der ILB die kostenfreie Beantwortung der Fragen und Übermittlung der entsprechenden Dateien ohne erst die Aufsichtsbehörde einschalten zu müssen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241457/
Investitionsbank Brandenburg
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in ich ko…
Von
Investitionsbank Brandenburg
Betreff
AW: Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Datum
23. März 2022 14:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Email vom 17.03.2022 und kann Ihnen mitteilen, dass Ihrem Akteneinsichtsantrag wegen eines hohen, coronabedingten Krankenstandes bei uns im Haus erst in ca. 1 Woche nachgekommen werden kann. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Investitionsbank Brandenburg
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in bedingt du…
Von
Investitionsbank Brandenburg
Betreff
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Datum
4. April 2022 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bedingt durch eine nach wie vor hohe Zahl an Corona Infektionen unter unseren Mitarbeitern und damit einhergehender Ausfälle ist es uns leider nicht möglich den angekündigten Zeitrahmen zur Vorlage der von Ihnen angeforderten Unterlagen ein zu halten. Unter der Voraussetzung, dass keine weiteren krankheitsbedingten Ausfälle eintreten, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen gewünschte Dokumentation bis zum 08.04.22 vorliegt. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen
Investitionsbank Brandenburg
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr Antragsteller/in ich ne…
Von
Investitionsbank Brandenburg
Betreff
Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Datum
11. April 2022 13:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) vom 20.02.2022. Sie haben beantragt, Ihnen sämtliche auf der Webseite der ILB zum Corona-Soforthilfeprogramm 2020 des Bundes und des Landes Brandenburg veröffentlichten Texte, insbesondere des FAQ Bereichs, einschließlich aller bisherigen Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen (unter Angabe der Zeitpunkte der Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen), sowie die Texte innerhalb des elektronischen Antragsverfahrens einschließlich aller bisherigen Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen (unter Angabe der Zeitpunkte der Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen) zur Verfügung zu stellen. Dem Antrag haben wir entsprochen. Da die Informationen einen Umfang von über 50MB beanspruchen, wurden die Daten aus Gründen der Praktikabilität auf Filr abgelegt. Zur Erläuterung der Daten: Die Webansicht (also Programmansicht auf der Webseite im Förderprogramm) und die Dokumente sind bewusst getrennt aufgeführt, da sie zu unterschiedlichen Zeiten veröffentlicht worden sind. Das ist völlig normal, ein Dokument (z. B. Richtlinie) ist nach der Erstellung und Freigabe über die Suchfunktion oder über das Dokumentencenter der ILB aufrufbar, jedoch noch nicht sichtbar am jeweiligen Förderprogramm. Dies ist so, weil jede Änderung zuerst gespeichert und dann zusätzlich freigegeben werden muss, bevor die Änderung online sichtbar ist. Dokumente müssen (nach der Erstellung) in einem weiterem Schritt dem Förderprogramm zugeordnet, wieder gespeichert und freigegeben werden. Erst dann sind die am Förderprogramm sichtbar. Ansicht zu einem bestimmten Zeitpunkt Zur Ermittelung, welche Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt online waren, gehen Sie bitte wie folgt vor: Öffnen Sie im Verzeichnis "_PROGRAMMANSICHT IM WEB" den jeweiligen Stand, den Sie sich ansehen möchten. Dort sind alle Änderungen zur vorherigen Version nocheinmal kenntlich gemacht. Wenn Sie ein (zu diesem Zeitpunkt zugehöriges) Dokument ansehen möchten, orientieren Sie sich bitte an der jeweiligen ID (nur diese ist eineindeutig) des Dokumentes in der Programmansicht (ganz unten). Suchen Sie anhand der ID das entsprechende Unterverzeichnis, z. B. "Antrag ID 1162855" und öffnen sie die Datei zu dem jeweiligen dazugehörigen Zeitpunkt. Um auf Firl zugreifen zu können erhalten Sie in Kürze eine separate E-Mail mit den erforderlichen Zugangsdaten, Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#241457] Sehr << A…
An Investitionsbank Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG [#241457]
Datum
21. April 2022 02:01
An
Investitionsbank Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bezugnehmend auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Soforthilfe 03/2020“ vom 20.02.2022 (#241457) hatten Sie nunmehr eine Bereitstellung der gewünschten Dokumente zugesagt. Mir ist zwar unverständlich warum eine heutzutage lächerlich geringe Datenmenge von 50 mb nicht anderweitig übermittelt werden kann, aber gut. Ich warte nun aber leider immer noch auf die Zugangsdaten. "Um auf Firl zugreifen zu können erhalten Sie in Kürze eine separate E-Mail mit den erforderlichen Zugangsdaten" Ich bitte daher nunmehr um unverzügliche Erledigung in Anbetracht der lange abgelaufenen Erledigungsfristen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241457/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informatio…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Corona Soforthilfe 03/2020“ [#241457]
Datum
2. Mai 2022 23:15
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/241457/ Obwohl mit Mail vom 11.04. meinem Antrag dann doch entsprochen werden sollte, warte ich nun seit dem und trotz einer Mahnung auf Übermittlung der Dokumente bzw. auf die Zugangsdaten um diese einsehen zu können. Auf die Mahnung vom 21.04. erfolgte keinerlei Reaktion mehr. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 241457.pdf Anfragenr: 241457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241457/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Mai 2022 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Investitionsbank Brandenburg
*Vertraulich: Auskunft Corona Soforthilfe nach AIG Sehr << Antragsteller:in >> wir hatten Ihnen am 8.…
Von
Investitionsbank Brandenburg
Betreff
*Vertraulich: Auskunft Corona Soforthilfe nach AIG
Datum
18. Mai 2022 21:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir hatten Ihnen am 8. April 2022 und am 21. April, sowie heute eine Zugangsemail direkt aus dem Filr-Server gesandt, damit Sie auf die Daten zugreifen können (s. u.). Vielleicht ist diese E-Mail im Spam Filter gelandet? Oder Sie versuchen es mit diesem Perma-Link: https://filebox.ilb.de/filr/permalink/folder/84212 Die Zugriffszeit ist jetzt auf unbegrenzt gesetzt. Sollten Sie weiterhin Probleme mit dem Zugang zu den Daten haben, können Sie sich gerne direkt an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg v 20.02.22, # 241457 Sehr [gesch…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg v 20.02.22, # 241457
Datum
20. Juni 2022 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. Me/002/22/0822 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Mein Antrag auf Informationszugang bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg v 20.02.22, # 241457, Ihr Schre…
An Investitionsbank Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mein Antrag auf Informationszugang bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg v 20.02.22, # 241457, Ihr Schreiben vom [#241457]
Datum
22. Juni 2022 23:39
An
Investitionsbank Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona Soforthilfe 03/2020“ vom 20.02.2022 (#241457) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 92 Tage überschritten. Ich konnte mich leider aus gesundheitlichen Gründen einige Zeit nicht um die Angelegenheit kümmern. In Ihrem o.g. Schreiben teilen Sie mir mit, Sie hätten mir "am 8. April 2022 und am 21. April, sowie heute (18.05.22) eine Zugangsemail direkt aus dem Filr-Server gesandt, damit Sie auf die Daten zugreifen können (s. u.). Vielleicht ist diese E-Mail im Spam Filter gelandet? Oder Sie versuchen es mit diesem Perma-Link: https://filebox.ilb.de/filr/permalink..." [geschwärzt] Leider habe ich keinerlei Mails von Ihnen erhalten. Auch nicht in meinem Spam Ordner. Ich erhalte Mails sonst sehr zuverlässig. Auch von dieser Seite. Wohin wollen Sie drei Mal eine Mail mit den Zugangsdaten versendet haben? Der von Ihnen mitgeteilte "Permalink" leitet auch lediglich zu einer Login Seite die dann entsprechende Zugangsdaten erfordert. Ich bitte daher nochmals dringend um Überprüfung und kurzfristige Übersendung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 241457 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Investitionsbank Brandenburg
WG: Mein Antrag auf Informationszugang bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg v 20.02.22, # 241457, Ihr S…
Von
Investitionsbank Brandenburg
Betreff
WG: Mein Antrag auf Informationszugang bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg v 20.02.22, # 241457, Ihr Schreiben vom [#241457]
Datum
30. Juni 2022 12:36
Status
Sehr << Antragsteller:in >> es tun uns leid, dass Sie diese E-Mails nicht erhalten haben, aber die E-Mails gingen Ihnen an den besagten direkt Tagen über unser Firl-System zu, in dem die Daten für Sie seit dem 7. April 2022 (siehe Screenshot) bereit liegen. Sobald dort ein Mitglied hinzugefügt wird, erhält dieser eine entsprechende E-Mail. Und ja, den Perma-Link, den Sie bekommen haben, führt genau zu diesem Daten-File-System. Um dort zugreifen zu können, müssen Sie sich bitte einloggen, Sie können diesen Log-In aber frei vergeben. Sollten Sie dies nicht wünschen, können wir Ihnen anbieten, die Daten per Datenträger-Stick zuzusenden oder Sie kommen zu uns und können die Daten ausgedruckt im Papierform einsehen. Für die erste Variante, teilen Sie uns bitte die Versandandresse mit Mit freundlichen Grüßen