Corona-Soforthilfen
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP– Drucksache 19/19349 – führt die Bundesregierung zu Frage 4 aus, dass diese durch einheitlich mit allen Bundesländern abgeschlossene Verwaltungsvereinbarungen mit ergänzenden Vollzugshinweisen sowie durch ein Muster-Antragsformular den Ländern verbindliche Vorgaben für die Gewährung von Corona-Soforthilfen aus Bundesmitteln aufgestellt habe und ergänzend hierzu von der Bundesregierung Antworten zu häufigen Fragen (FAQ) veröffentlicht wurden.
Ich bitte um die Übersendung der zwischen der Bundesregierung und dem Land NRW unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung, einschließlich der ergänzenden Vollzugshinweisen sowie des Muster-Antragsformulars und den FAQ als PDF.
Ich bitte zudem um Mitteilung, wann die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land NRW von wem unterzeichnet wurde und wann die Verwaltungsvereinbarung in Kraft getreten ist, falls sich diese Angaben aus der zur Verfügung zu stellenden Vereinbarung nicht ergeben sollte.
Anfrage erfolgreich
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Datum25. Juli 2021
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28. August 2021
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