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Corona Status für Kropp

Ich stelle diese Anfrage erneut an sie weil das Amt Kropp Stapelholm mich an sie verwiesen hat.

Wir würden gerne Wissen wie viele Corona (Covid-19) Infektionen es in Kropp gibt, und wie Kropp mit der Kriese umgeht. Wir werden Kapazitäten bereitgestellt um Infizierte zu versorgen und zu behandeln?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    19. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: I…
An Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona Status für Kropp [#182958]
Datum
19. März 2020 18:44
An
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich stelle diese Anfrage erneut an sie weil das Amt Kropp Stapelholm mich an sie verwiesen hat. Wir würden gerne Wissen wie viele Corona (Covid-19) Infektionen es in Kropp gibt, und wie Kropp mit der Kriese umgeht. Wir werden Kapazitäten bereitgestellt um Infizierte zu versorgen und zu behandeln?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 182958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182958 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Gesundheit
Sehr geehrte<Information-entfernt> aufgrund der Vielzahl von Anfragen in den vergangenen Tagen kann ich Ih…
Von
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Gesundheit
Betreff
WG: Corona Status für Kropp [#182958]
Datum
27. März 2020 07:24
Status
Warte auf Antwort
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2,4 KB
image002.jpg
1,2 KB


Sehr geehrte<Information-entfernt> aufgrund der Vielzahl von Anfragen in den vergangenen Tagen kann ich Ihnen erst jetzt den Erhalt Ihrer Email bestätigen. Die möglichen Kosten Ihres Antrages ergeben sich wie folgt: Für die Anfrage gem. § 4 IZG-SH ergeben sich mögliche Kosten aus § 13 IZG-SH i.Vm. IZG-SH-KostenVO. Demnach ist die Höhe der Gebührenbemessung abhängig vom jeweiligen Verwaltungsaufwand, der mit dem Antrag verbunden ist und kann einer kursorischen Prüfung zur Folge bis zu 500,- € betragen. Für den Antrag gem. § 4 VIG ergeben sich mögliche Kosten aus § 7 VIG. Demnach werden grundsätzlich kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Sollten Sie vor diesem Hintergrund Ihren Antrag nicht aufrecht erhalten wollen, bitte ich um Mitteilung. Zu Ihrem Antrag führe ich bereits jetzt folgendes aus: Sie erbitten eine Auskunft, wie viele Corona (Covid-19) Infektionen es in Kropp gibt und wie Kropp mit der Krise umgeht. Weiterhin möchten Sie wissen, wie Kapazitäten bereitgestellt werden, um Infizierte zu versorgen und zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage nur auf das Gebiet der Gemeinde Kropp bezieht. Zunächst setze ich die Dynamik der aktuellen Entwicklungen als bekannt voraus. Hieraus ergibt sich, dass eine statische Aussage zu diesen Fragen gar nicht getroffen werden kann; es kann täglich eine veränderte Sachlage eintreten. Selbstverständlich unternehmen die verantwortlichen Personen alles denkbare, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Eine Vielzahl dieser Maßnahmen ergibt sich aus der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein und den Allgemeinverfügungen des Kreises Schleswig-Flensburg. Informationen hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwer… https://www.schleswig-flensburg.de/ Sofern Sie eine Auskunft zu einem bestimmten Stichtag begehren, bitte ich um Rückmeldung bzw. um Präzisierung Ihres Antrages gem. § 4 Abs. 2 S. 2 IZG-SH. Sofern Sie sodann zu einem späteren Stichtag nochmals Informationen erbitten, wäre dies als ein neuer Antrag zu verstehen und dann auch eine neue Kostenentscheidung zu treffen. Gem. § 1 VIG erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund des Gesetzes freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über 1. Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie 2. Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte), damit der Markt transparenter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert wird. Aktuell vermag ich nicht zu erkennen, inwiefern ein solcher Antrag im Zusammenhang mit Ihrem Informationsbedürfnis bzgl. Covid-19 steht. Insofern bitte ich auch hier um Präzisierung. Mit freundlichen Grüßen
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