Corona - Status nach Impfung bzw. Infektion

Auf meine Anfrage beim RKI bezüglich der Kürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage erhielt ich folgende Information:
"Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. Die vorliegenden Studien zeigen insbesondere, dass es unter dominanter Zirkulation der Omikronvariante zu einem starken Anstieg der Anzahl der Reinfektionen kommt. Daten der britischen SIREN-Studie weisen darauf hin, dass Genesene unter diesen Bedingungen nur noch eine Schutzwirkung von ca. 40% gegenüber Reinfektionen aufweisen. Die unter der Omikronvariante analysierten Daten zur Impfeffektivität belegen darüber hinaus, dass Personen, die lediglich zwei Impfstoffdosen erhalten haben, ab 2-3 Monate nach der letzten Impfstoffdosis eine nur noch unzureichende Schutzwirkung gegenüber Infektionen mit der Omikronvariante aufweisen (<20%). Die bisher veröffentlichten Studien beziehen sich auf Personen, deren Genesenenstatus ganz überwiegend auf frühere Infektionen mit der Deltavariante zurückzuführen ist. Sie belegen jedoch ein deutlich stärkeres Potential der Omikron-Variante den Immunschutz zu umgehen. Außerdem deuten neue Studienergebnisse an, dass das Risiko einer Reinfektion mit der Omikronvariante im Vergleich zur Deltavariante deutlich erhöht ist. "

Betrachten wir nun die Vielzahl derer, die zweifach geimpft, ja sogar geboostert sind und sich in den letzten Wochen mit Omikron infiziert haben, ergibt sich die Frage, ob nicht auch der Status der Geimpften entsprechend zu kürzen wäre:
Wenn Studien, so RKI, belegen, dass eine ZweifachImpfung nach 2-3 Monaten (~90 Tagen) nur noch einen 20%-igen Schutz vor der Infektion bietet, eine bereits erfolgte Infektion nach 90 Tagen jedoch einen Schutz von 40% , müsste m.E. der Status von geimpften Personen ebenfalls auf eine Zeit von 90 Tagen befristet werden.

Es ist auch nicht an dem, dass sich Genesene häufiger mit der Omikron-Variante infizieren, als Geimpfte.

Ähnlich interessant wäre ein Vergleich der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle bei Omikron-Infizierten, bei Patienten, die zuvor geimpft bzw. geboostert oder nur-genesen waren.

Bitte erläutern Sie mir, weshalb die (Nur-)Genesen trotz nachweislich besserem Schutz (40%) vor Neuinfektion, rechtlich schlechter gestellt werden als 2-fach Geimpfte (20%), deren Status auf 9 Monate festgelegt wurde. Müssten nicht aufgrund der aktuellen Datenlage die Genesenen (Alpha, Delta) sogar rechtlich einen besseren Status erhalten als Nur-Geimpfte?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
  • 12 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf meine Anfrage…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona - Status nach Impfung bzw. Infektion [#242519]
Datum
5. März 2022 16:29
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfrage beim RKI bezüglich der Kürzung des Genesenenstatus von 180 auf 90 Tage erhielt ich folgende Information: "Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. Die vorliegenden Studien zeigen insbesondere, dass es unter dominanter Zirkulation der Omikronvariante zu einem starken Anstieg der Anzahl der Reinfektionen kommt. Daten der britischen SIREN-Studie weisen darauf hin, dass Genesene unter diesen Bedingungen nur noch eine Schutzwirkung von ca. 40% gegenüber Reinfektionen aufweisen. Die unter der Omikronvariante analysierten Daten zur Impfeffektivität belegen darüber hinaus, dass Personen, die lediglich zwei Impfstoffdosen erhalten haben, ab 2-3 Monate nach der letzten Impfstoffdosis eine nur noch unzureichende Schutzwirkung gegenüber Infektionen mit der Omikronvariante aufweisen (<20%). Die bisher veröffentlichten Studien beziehen sich auf Personen, deren Genesenenstatus ganz überwiegend auf frühere Infektionen mit der Deltavariante zurückzuführen ist. Sie belegen jedoch ein deutlich stärkeres Potential der Omikron-Variante den Immunschutz zu umgehen. Außerdem deuten neue Studienergebnisse an, dass das Risiko einer Reinfektion mit der Omikronvariante im Vergleich zur Deltavariante deutlich erhöht ist. " Betrachten wir nun die Vielzahl derer, die zweifach geimpft, ja sogar geboostert sind und sich in den letzten Wochen mit Omikron infiziert haben, ergibt sich die Frage, ob nicht auch der Status der Geimpften entsprechend zu kürzen wäre: Wenn Studien, so RKI, belegen, dass eine ZweifachImpfung nach 2-3 Monaten (~90 Tagen) nur noch einen 20%-igen Schutz vor der Infektion bietet, eine bereits erfolgte Infektion nach 90 Tagen jedoch einen Schutz von 40% , müsste m.E. der Status von geimpften Personen ebenfalls auf eine Zeit von 90 Tagen befristet werden. Es ist auch nicht an dem, dass sich Genesene häufiger mit der Omikron-Variante infizieren, als Geimpfte. Ähnlich interessant wäre ein Vergleich der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle bei Omikron-Infizierten, bei Patienten, die zuvor geimpft bzw. geboostert oder nur-genesen waren. Bitte erläutern Sie mir, weshalb die (Nur-)Genesen trotz nachweislich besserem Schutz (40%) vor Neuinfektion, rechtlich schlechter gestellt werden als 2-fach Geimpfte (20%), deren Status auf 9 Monate festgelegt wurde. Müssten nicht aufgrund der aktuellen Datenlage die Genesenen (Alpha, Delta) sogar rechtlich einen besseren Status erhalten als Nur-Geimpfte?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242519 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242519/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Corona - Status nach Impfung bzw Infektion[#242519] Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende A…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Corona - Status nach Impfung bzw Infektion[#242519]
Datum
7. März 2022 09:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind zwar die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig, wir haben Ihr Schreiben aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abgabenachricht, Corona - Status nach Impfung bzw Infektion [#242519]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine I…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abgabenachricht, Corona - Status nach Impfung bzw Infektion [#242519]
Datum
11. April 2022 15:57
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona - Status nach Impfung bzw. Infektion“ vom 05.03.2022 (#242519) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Abgabenachricht, Corona - Status nach Impfung bzw Infektion [#242519]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine I…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abgabenachricht, Corona - Status nach Impfung bzw Infektion [#242519]
Datum
11. April 2022 15:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona - Status nach Impfung bzw. Infektion“ vom 05.03.2022 (#242519) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in