Corona-Status

Nach Ihrer Information habe ich versucht, den benötigten QR-CODE zum Corona-Status bei der Apotheke zu erhalten. Dort habe ich erfahren müssen, dass das RKI das entsprechende Portal gesperrt hat und keine Zertifikate ausgegeben werden können! Da ich auch gehbehindert bin bitte ich Sie, mich zu informieren, wenn das Portal zuverlässig funktioniert!

Ergebnis der Anfrage

Das Ergebnis auf diese Anfrage steht noch aus! Schon die Antwort auf meine erste Anfrage war enttäuschend.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
  • 0 Follower:innen
Wolfgang Wesenfeld
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Ihrer Inf…
An Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt Details
Von
Wolfgang Wesenfeld
Betreff
Corona-Status [#225754]
Datum
29. Juli 2021 07:04
An
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Ihrer Information habe ich versucht, den benötigten QR-CODE zum Corona-Status bei der Apotheke zu erhalten. Dort habe ich erfahren müssen, dass das RKI das entsprechende Portal gesperrt hat und keine Zertifikate ausgegeben werden können! Da ich auch gehbehindert bin bitte ich Sie, mich zu informieren, wenn das Portal zuverlässig funktioniert!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Wesenfeld Anfragenr: 225754 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225754/ Postanschrift Wolfgang Wesenfeld << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Wesenfeld
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Juli 2021 07:04
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Wesenfeld, für Ihre ausführliche Schilderung möchten wir uns herzlich bedanken. Digitale Genes…
Von
Stadt Nürnberg - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Corona-Status [#225754]
Datum
29. Juli 2021 14:38
Status
Sehr geehrter Herr Wesenfeld, für Ihre ausführliche Schilderung möchten wir uns herzlich bedanken. Digitale Genesungszertifikate erhalten Sie derzeit nur in Arztpraxen. Informationen finden Sie unter folgenden Seiten: https://digitaler-impfnachweis-app.de/faq/#die-aktuell-h-ufigsten-fragen https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/covid-zertifikat-eu-1929924 Kosten entstehen Ihnen keine. Wegen einer Sicherheitslücke wurde das Ausstellen der digitalen Impfnachweise in Apotheken gestoppt (https://www.tagesschau.de/inland/impfnachweis-apotheken-coronavirus-101.html). Jenes sollte demnächst wieder möglich sein. Allerdings benötigen Sie eine Booster-Impfung nach Ihrer Infektion, um in Apotheken einen CR-Code zu erhalten. Wir bitten Sie die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Mit der Bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen