Corona-Testkonzept an Schulen und Kindergärten

Die durch die Corona-Pandemie verursachten Einschränkungen in Schule und Kinderbetreuung stellen Familien vor große Herausforderungen. Die Stadt Willich hat sich in den vergangenen Zeit verstärkt um den Zuzug junger Familien bemüht. Städte wie Freiburg und Rostock sind mit ihren erfolgreichen Konzepten gegen die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie häufig in den Medien vertreten. Sicher ist auch die Stadt Willich interessiert, Familien so wenige Einschränkungen wie möglich zuzumuten.

Ich bitte Sie um Auskunft zu den folgenden Fragen:

1. Es ist in der Öffentlichkeit unstrittig, dass die Öffnung von Schulen und Kindergärten nur mit ausgefeilten Testkonzepten sinnvoll ist. Welche Konzepte hat die Stadt Willich ausgearbeitet, welche Tests sind wie oft und durch wen vorgesehen? Wenn keine Konzepte ausgearbeitet wurden, warum nicht?

2. Es ist durch Studien nachgewiesen, dass Pool-Testungen, wie sie z. B. vom DRK für Blutkonserven verwendet werden, schnell und kostengünstig eine hohe Sicherheit bieten. Hat die Stadt Willich Pool-Testungen und die entsprechenden Studien evaluiert und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

3. Im Falle eines positiven Ergebnissen in einem (Pool-)Testfall, welche Folgen sind laut Plan vorgesehen (z. B. Schließung der Gruppe/Klasse, Qurantäneanordnungen usw.)?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Willich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Testkonzept an Schulen und Kindergärten [#213464]
Datum
22. Februar 2021 21:33
An
Kommunalverwaltung Willich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die durch die Corona-Pandemie verursachten Einschränkungen in Schule und Kinderbetreuung stellen Familien vor große Herausforderungen. Die Stadt Willich hat sich in den vergangenen Zeit verstärkt um den Zuzug junger Familien bemüht. Städte wie Freiburg und Rostock sind mit ihren erfolgreichen Konzepten gegen die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie häufig in den Medien vertreten. Sicher ist auch die Stadt Willich interessiert, Familien so wenige Einschränkungen wie möglich zuzumuten. Ich bitte Sie um Auskunft zu den folgenden Fragen: 1. Es ist in der Öffentlichkeit unstrittig, dass die Öffnung von Schulen und Kindergärten nur mit ausgefeilten Testkonzepten sinnvoll ist. Welche Konzepte hat die Stadt Willich ausgearbeitet, welche Tests sind wie oft und durch wen vorgesehen? Wenn keine Konzepte ausgearbeitet wurden, warum nicht? 2. Es ist durch Studien nachgewiesen, dass Pool-Testungen, wie sie z. B. vom DRK für Blutkonserven verwendet werden, schnell und kostengünstig eine hohe Sicherheit bieten. Hat die Stadt Willich Pool-Testungen und die entsprechenden Studien evaluiert und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 3. Im Falle eines positiven Ergebnissen in einem (Pool-)Testfall, welche Folgen sind laut Plan vorgesehen (z. B. Schließung der Gruppe/Klasse, Qurantäneanordnungen usw.)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213464/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Testkonzept an Schulen und Kindergärten“…
An Kommunalverwaltung Willich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona-Testkonzept an Schulen und Kindergärten [#213464]
Datum
24. März 2021 09:01
An
Kommunalverwaltung Willich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona-Testkonzept an Schulen und Kindergärten“ vom 22.02.2021 (#213464) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213464/