Corona-Tests an Schulen

Bitte teilen Sie mir die Gesamtausgaben für sämtliche Corona-Tests mit (Schnelltests, PCR-Pool), die während der Corona-Pandemie durch das Land Sachsen-Anhalt an den Schulen finanziert wurden.

Sowohl für Lehrer*Innen, als auch Schüler*Innen.

Dazu zählen nicht nur die bestellten Tests, sondern auch die evtl. Auwertung im Labor und Transportkosten, etc.

Vielen Dank!

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    15. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
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Nele Flüchter
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie mir …
An Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt Details
Von
Nele Flüchter
Betreff
Corona-Tests an Schulen [#281214]
Datum
15. Juni 2023 13:26
An
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir die Gesamtausgaben für sämtliche Corona-Tests mit (Schnelltests, PCR-Pool), die während der Corona-Pandemie durch das Land Sachsen-Anhalt an den Schulen finanziert wurden. Sowohl für Lehrer*Innen, als auch Schüler*Innen. Dazu zählen nicht nur die bestellten Tests, sondern auch die evtl. Auwertung im Labor und Transportkosten, etc. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 281214 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281214/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Nele Flüchter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nele Flüchter
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Flüchter, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Corona-Tests an Schulen [#281214]
Datum
16. Juni 2023 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Flüchter, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Flüchter, die Prüfung der Aktenlage hat ergeben, dass die Beantwortung Ihres Antrags auf Zugang…
Von
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Corona-Tests an Schulen [#281214]
Datum
19. Juni 2023 10:38
Status
Sehr geehrte Frau Flüchter, die Prüfung der Aktenlage hat ergeben, dass die Beantwortung Ihres Antrags auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationszugang des Landes Sachsen-Anhalt einen nicht nur geringfügigen Verwaltungsaufwand verursacht. Für die Bearbeitung wären daher gemäß § 10 IZG LSA Verwaltungskosten zu erheben. Die genaue Höhe der entstehenden Verwaltungskosten ist nach dem entstehenden Arbeitsaufwand zu bemessen. Im Einzelnen sind voraussichtlich folgende Schritte erforderlich (Die Zeitangaben beruhen auf Schätzungen und sind insbesondere im Hinblick auf die Positionen 3. und 4. als vorläufig zu betrachten.): 1. Sichtung Ihres Antrags und Abforderung einer Zuarbeit vom fachlich zuständigen Referat 0,25 h (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 AllGO) 2. Erstellen dieses Anhörungsschreibens 0,25 h (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 AllGO) 3. Zuarbeit des fachlich zuständigen Referats 1,5 h (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AllGO) 4. Erstellen eines Bescheides einschließlich Kostenentscheidung 1,0 h (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 AllGO) 5. Buchung der Kostenforderung 0,25 h (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AllGO) Ausgehend vom oben geschätzten Aufwand wären Verwaltungskosten nach Teil A der Anlage 1 zu § 1 der IZG LSA KostVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AllGO LSA in Höhe von 237,75 Euro (1,75 h x 57 Euro und 1,5 h x 71 Euro) anzusetzen. Dieses Schreiben ist als Anhörung im Sinne von § 1 Abs. 1 VwVfG LSA in Verbindung mit § 28 VwVfG anzusehen. Für den Fall, dass Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten, bitte ich Sie, schriftlich oder per E-Mail die Bereitschaft zur Übernahme der entstehenden Verwaltungskosten zu erklären. Sollten Sie sich bis zum 03.07.2023 nicht zurück melden, gestatte ich mir, dies als Rücknahme Ihres Antrags auszulegen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Flüchter, auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Es wurden insgesamt 32.855.582 Tests…
Von
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Corona-Tests an Schulen [#281214]
Datum
19. Juni 2023 14:18
Status
Sehr geehrte Frau Flüchter, auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Es wurden insgesamt 32.855.582 Tests (Selbsttest) an das Schulpersonal sowie an die Schüler ausgereicht. Die Kosten beliefen sich auf 69.153.006,42 Euro. In diesen Kosten sind die Transportkosten enthalten. Laborkosten sind nicht angefallen. Diese Mitteilung ergeht kostenfrei. Wie sich herausgestellt hat, lagen die von Ihnen begehrten Informationen aufgrund gleichlautender Anfragen bereits vor. Es ist insofern kein zu berechnender Verwaltungsaufwand entstanden. Betrachten Sie daher bitte meine Anhörung vom heutigen Tag als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Nele Flüchter
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#281214] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Corona-…
An Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt Details
Von
Nele Flüchter
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#281214]
Datum
30. Juni 2023 13:52
An
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Corona-Tests an Schulen“ (15.06.2023, #281214) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>