Corona Testzentren / Einsatz der Corona-Warn-App

Wurde bei der Ausschreibung zu den Testzentren für Urlaubsrückreisende der Einsatz der CoronaWarnApp der Bundesregierung zur Kommunikation der Testergebnisse an die Testenden in den Ausschreibungsunterlagen zur Ausschreibungsbedingung gemacht?
Und falls nicht, warum nicht - zumal ihr Ministerpräsident in der Presse einen Ausbau der CoronaWarnApp fordert?

Die CoronaWarnApp der Bundesregierung ist ein wichtiges Element zur Reduzierung der Ausbreitung von Corona. Insbesondere bei Flugreisen ist es für Reisende nur schwer möglich die notwendigen Abstände zu ansonsten unbekannten Personen zu halten: beim Check-In, Gepäckabgabe, Sicherheitskontrolle, Boarding, Flug, Aussteigen, Passkontrolle, Gepäckausgabe.
Würde es den Reisenden schon vor dem Abflug klar kommuniziert, dass die Testergebnisse bei der Einreise mit der Bundes-CoronaWarnApp kommuniziert werden, und dass es hilfreich wäre diese schon vor dem Flug zu laden, könnten viel mehr beim Rückflug infizierte Reisende identifiziert werden - zumal die positiven Ergebnisse vom Testenden nur mit einem Klick bestätigt werden müssen, um andere zu warnen, anstatt einer umständlichen telefonischen Befragung durch ein Gesundheitsamt . Eine laboreigene lokale App hingegen hilft überhaupt nicht hierbei zu helfen.
Zudem würden möglicherweise viele Reisende die CoronaWarnApp dann auf ihrem Handy installiert lassen, auch nach der Reise.
Da wahrscheinlich die Mehrzahl der Hamburger Reisenden vom Hamburger Flughafen fliegt, wäre der Nutzen für Hamburg auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung gegeben.

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  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
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Christian Steinfeldt
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurde bei der …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland Details
Von
Christian Steinfeldt
Betreff
Corona Testzentren / Einsatz der Corona-Warn-App [#195598]
Datum
19. August 2020 23:58
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde bei der Ausschreibung zu den Testzentren für Urlaubsrückreisende der Einsatz der CoronaWarnApp der Bundesregierung zur Kommunikation der Testergebnisse an die Testenden in den Ausschreibungsunterlagen zur Ausschreibungsbedingung gemacht? Und falls nicht, warum nicht - zumal ihr Ministerpräsident in der Presse einen Ausbau der CoronaWarnApp fordert? Die CoronaWarnApp der Bundesregierung ist ein wichtiges Element zur Reduzierung der Ausbreitung von Corona. Insbesondere bei Flugreisen ist es für Reisende nur schwer möglich die notwendigen Abstände zu ansonsten unbekannten Personen zu halten: beim Check-In, Gepäckabgabe, Sicherheitskontrolle, Boarding, Flug, Aussteigen, Passkontrolle, Gepäckausgabe. Würde es den Reisenden schon vor dem Abflug klar kommuniziert, dass die Testergebnisse bei der Einreise mit der Bundes-CoronaWarnApp kommuniziert werden, und dass es hilfreich wäre diese schon vor dem Flug zu laden, könnten viel mehr beim Rückflug infizierte Reisende identifiziert werden - zumal die positiven Ergebnisse vom Testenden nur mit einem Klick bestätigt werden müssen, um andere zu warnen, anstatt einer umständlichen telefonischen Befragung durch ein Gesundheitsamt . Eine laboreigene lokale App hingegen hilft überhaupt nicht hierbei zu helfen. Zudem würden möglicherweise viele Reisende die CoronaWarnApp dann auf ihrem Handy installiert lassen, auch nach der Reise. Da wahrscheinlich die Mehrzahl der Hamburger Reisenden vom Hamburger Flughafen fliegt, wäre der Nutzen für Hamburg auch ohne eine bundeseinheitliche Regelung gegeben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Steinfeldt Anfragenr: 195598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195598/
Mit freundlichen Grüßen Christian Steinfeldt

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