Corona-Testzentren und PCR-Tests

1. Wie viele Testzentren (aufgelistet nach staatlich und privat) gibt es in Berlin?

2. Wie viele davon bieten PCR Tests an?

3. Wie viele Beschwerden gingen bisher zu den Testzentren ein?

4. Wie viele wurden bisher bearbeitet und mit welchem Erfolg?

5. Wie viele Testzentren mussten bisher geschlossen werden, weil die rechtlichen und hygienischen Standards nicht eingehalten wurden?

6. Wie wird das Personal für die Testzentren geschult?

7. Wie und wie oft werden die Testzentren überprüft? Wird die Prüfung angemeldet?

8. Wie stellen Sie sicher, dass die Probenentnahme und die Auswertung gemäß den Vorgaben erfolgt?

9. Wie funktioniert die Auswertung der Ergebnisse der Teststellen?

10. Gibt es Teststellen, die unverhältnismäßig viele negative oder positive Ergebnisse haben? Wie viele Testzentren sind das? Welche Testzentren sind das?

11. Wie wird auf Abweichungen vom Mittelwert reagiert?

12. Wie viel Geld wurde bisher für die Testzentren ausgegeben?

13. Wie viel Geld steht noch zur Verfügung?

14. Welche Planungen hinsichtlich weiterer Ressourcen (PCR Tests z. B.) liegen für 2022 vor?

15. Wenn eine durch einen Schnelltest positiv getesteten Person keinen PCR Test bekommen kann (weil z. B. kein Termin frei ist), geht der positive Schnelltest in die Inzidenz mit rein?

16. Gilt der positive Schnelltests als Nachweis für eine Unfallanzeige und im Falle einer Behandlung wegen LongCovid?

17. Gibt es konkrete Vorgaben und Untersuchungen zu der Zuverlässigkeit der jeweiligen Schnelltests auf dem Markt?

18. Nach welchen Kriterien werden Schnelltests für die Schulen besorgt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • 2 Follower:innen
Janine Wolter
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Details
Von
Janine Wolter
Betreff
Corona-Testzentren und PCR-Tests [#238450]
Datum
22. Januar 2022 09:06
An
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Testzentren (aufgelistet nach staatlich und privat) gibt es in Berlin? 2. Wie viele davon bieten PCR Tests an? 3. Wie viele Beschwerden gingen bisher zu den Testzentren ein? 4. Wie viele wurden bisher bearbeitet und mit welchem Erfolg? 5. Wie viele Testzentren mussten bisher geschlossen werden, weil die rechtlichen und hygienischen Standards nicht eingehalten wurden? 6. Wie wird das Personal für die Testzentren geschult? 7. Wie und wie oft werden die Testzentren überprüft? Wird die Prüfung angemeldet? 8. Wie stellen Sie sicher, dass die Probenentnahme und die Auswertung gemäß den Vorgaben erfolgt? 9. Wie funktioniert die Auswertung der Ergebnisse der Teststellen? 10. Gibt es Teststellen, die unverhältnismäßig viele negative oder positive Ergebnisse haben? Wie viele Testzentren sind das? Welche Testzentren sind das? 11. Wie wird auf Abweichungen vom Mittelwert reagiert? 12. Wie viel Geld wurde bisher für die Testzentren ausgegeben? 13. Wie viel Geld steht noch zur Verfügung? 14. Welche Planungen hinsichtlich weiterer Ressourcen (PCR Tests z. B.) liegen für 2022 vor? 15. Wenn eine durch einen Schnelltest positiv getesteten Person keinen PCR Test bekommen kann (weil z. B. kein Termin frei ist), geht der positive Schnelltest in die Inzidenz mit rein? 16. Gilt der positive Schnelltests als Nachweis für eine Unfallanzeige und im Falle einer Behandlung wegen LongCovid? 17. Gibt es konkrete Vorgaben und Untersuchungen zu der Zuverlässigkeit der jeweiligen Schnelltests auf dem Markt? 18. Nach welchen Kriterien werden Schnelltests für die Schulen besorgt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Janine Wolter Anfragenr: 238450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238450/ Postanschrift Janine Wolter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janine Wolter

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