Corona-Überbrückungshilfe - Kosten des Service-Desks

mit dem Aufkommen der SARS-CoV2-Pandemie ("Corona") im Frühjahr 2020 wurden von der damaligen Bundesregierung und dessen Nachfolgerin umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. Teile dieser Maßnahmen waren mit erheblichen Einschränkungen des alltäglichen Lebens und des beruflichen Alltags verbunden.

Zur Abmilderung eventueller finanzieller Folgen für Gewerbetreibende und Selbständige wurden diverse Unterstützungsprogramme des Bundes installiert, z.B. die sog. Überbrückungshilfe, November-/Dezemberhilfe.

Neben den auf der Internetpräsenz https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ veröffentlichten umfangreichen FAQs, wird auch ein Service-Desk zur Verfügung gestellt. Neben der Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme, kann auch über ein Kontaktformular eine konkrete Anfrage gestellt werden.

Wie dem Hinweis zu entnehmen ist, wird dieser Service-Desk von dem privatwirtschaftlichen Unternehmen "KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, The Squaire, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main als weiterem Auftragsverarbeiter der ]init[ AG" erbracht.

Die Anfragen lauten wie folgt:

1. Aus welchen Gründen wurde ein privatwirtschaftliches Unternehmen zur Betreuung des Service-Desks beauftragt? Die Antragstellung erfolgte durch sog. prüfende Dritte (Wirtschaftsprüfer*innen, Steuerberater*innen, Rechtsanwälte*innen) und die Bearbeitung der Anträge durch die zuständigen Landesstellen.

2. Wie hoch ist die Gesamtvergütung, die im Rahmen dieser Vereinbarung an die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geleistet wurde?

3. Wurde die Auftragsvergabe im Rahmen einer Ausschreibung vergeben oder aus welchen Gründen und auf welcher Basis wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Vertragspartner gewählt?

4. Wie wurde durch die zuständigen Ministerien die Qualität der Beratung durch die AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und sichergestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit dem Aufkommen der SARS-CoV2-Pande…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona-Überbrückungshilfe - Kosten des Service-Desks [#284093]
Datum
17. Juli 2023 13:16
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit dem Aufkommen der SARS-CoV2-Pandemie ("Corona") im Frühjahr 2020 wurden von der damaligen Bundesregierung und dessen Nachfolgerin umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. Teile dieser Maßnahmen waren mit erheblichen Einschränkungen des alltäglichen Lebens und des beruflichen Alltags verbunden. Zur Abmilderung eventueller finanzieller Folgen für Gewerbetreibende und Selbständige wurden diverse Unterstützungsprogramme des Bundes installiert, z.B. die sog. Überbrückungshilfe, November-/Dezemberhilfe. Neben den auf der Internetpräsenz https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ veröffentlichten umfangreichen FAQs, wird auch ein Service-Desk zur Verfügung gestellt. Neben der Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme, kann auch über ein Kontaktformular eine konkrete Anfrage gestellt werden. Wie dem Hinweis zu entnehmen ist, wird dieser Service-Desk von dem privatwirtschaftlichen Unternehmen "KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, The Squaire, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main als weiterem Auftragsverarbeiter der ]init[ AG" erbracht. Die Anfragen lauten wie folgt: 1. Aus welchen Gründen wurde ein privatwirtschaftliches Unternehmen zur Betreuung des Service-Desks beauftragt? Die Antragstellung erfolgte durch sog. prüfende Dritte (Wirtschaftsprüfer*innen, Steuerberater*innen, Rechtsanwälte*innen) und die Bearbeitung der Anträge durch die zuständigen Landesstellen. 2. Wie hoch ist die Gesamtvergütung, die im Rahmen dieser Vereinbarung an die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geleistet wurde? 3. Wurde die Auftragsvergabe im Rahmen einer Ausschreibung vergeben oder aus welchen Gründen und auf welcher Basis wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Vertragspartner gewählt? 4. Wie wurde durch die zuständigen Ministerien die Qualität der Beratung durch die AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und sichergestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284093/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: IFG-Antrag: Eingangsbestätigung-Corona-Überbrückungshilfe - Kosten des Service-Desks [#284093]
Datum
20. Juli 2023 15:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG vom 17. Juli 2023 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VIIA4 - „Corona Zuschussprogramme: Umsetzung und Schlussabrechnung“ zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag auf Informati…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Corona-Überbrückungshilfe - Kosten des Service-Desks [#284093]
Datum
3. August 2023 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beiliegend übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrem Antrag auf Information nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüße