Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Bitte teilen Sie mir mit wie die neue Vorgehensweise in Zeiten von Corona aussieht.
Mir ist nämlich zu Ohren gekommen, dass Pflege- und Altenheime, besondere Wohnformen, ... alle gleich behandelt werden. Das heißt seit dem Wochenende dürfen Personen, die dort wohnen nur mit Mitarbeitern das Gelände verlassen. Nur maximal einmal pro Woche einkaufen usw.
Es gibt Heime und Klienten, die das selbstständig können und die das öfter machen müssen. Beispielweise weil keine ausreichenden Lagerungsmöglichkeiten vorhanden sind, um Lebensmittel für eine Woche zu lagern. Es gibt Klienten, die sich an die Regeln halten und das ohne Mitarbeiter machen können und wollen, allenfalls sind die ganzen Fortschritte in Sachen Inklusion hinfällig. Dann fallen die Menschen in andere, alte und ungünstige Muster. Sollte es diese Regeln tatsächlich geben, sind diese zu undifferenziert und auch so nicht realisierbar. Lagerungsmöglichkeiten fehlen genauso wie entsprechendes Personal, um das umzusetzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 184062
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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