Corona und Heime: Neue Regeln?

Bitte teilen Sie mir mit wie die neue Vorgehensweise in Zeiten von Corona aussieht.

Mir ist nämlich zu Ohren gekommen, dass Pflege- und Altenheime, besondere Wohnformen, ... alle gleich behandelt werden. Das heißt seit dem Wochenende dürfen Personen, die dort wohnen nur mit Mitarbeitern das Gelände verlassen. Nur maximal einmal pro Woche einkaufen usw.

Es gibt Heime und Klienten, die das selbstständig können und die das öfter machen müssen. Beispielweise weil keine ausreichenden Lagerungsmöglichkeiten vorhanden sind, um Lebensmittel für eine Woche zu lagern. Es gibt Klienten, die sich an die Regeln halten und das ohne Mitarbeiter machen können und wollen, allenfalls sind die ganzen Fortschritte in Sachen Inklusion hinfällig. Dann fallen die Menschen in andere, alte und ungünstige Muster. Sollte es diese Regeln tatsächlich geben, sind diese zu undifferenziert und auch so nicht realisierbar. Lagerungsmöglichkeiten fehlen genauso wie entsprechendes Personal, um das umzusetzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An WTG-Behörde Landkreis Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Corona und Heime: Neue Regeln? [#184062]
Datum
6. April 2020 10:48
An
WTG-Behörde Landkreis Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir mit wie die neue Vorgehensweise in Zeiten von Corona aussieht. Mir ist nämlich zu Ohren gekommen, dass Pflege- und Altenheime, besondere Wohnformen, ... alle gleich behandelt werden. Das heißt seit dem Wochenende dürfen Personen, die dort wohnen nur mit Mitarbeitern das Gelände verlassen. Nur maximal einmal pro Woche einkaufen usw. Es gibt Heime und Klienten, die das selbstständig können und die das öfter machen müssen. Beispielweise weil keine ausreichenden Lagerungsmöglichkeiten vorhanden sind, um Lebensmittel für eine Woche zu lagern. Es gibt Klienten, die sich an die Regeln halten und das ohne Mitarbeiter machen können und wollen, allenfalls sind die ganzen Fortschritte in Sachen Inklusion hinfällig. Dann fallen die Menschen in andere, alte und ungünstige Muster. Sollte es diese Regeln tatsächlich geben, sind diese zu undifferenziert und auch so nicht realisierbar. Lagerungsmöglichkeiten fehlen genauso wie entsprechendes Personal, um das umzusetzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/184062/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
WTG-Behörde Landkreis Unna
Sehr geehrteAntragsteller/in im Zusammenhang mit der weiteren Ausbreitung des Coronavirus sind in Nordrhein-Westf…
Von
WTG-Behörde Landkreis Unna
Betreff
AW: Corona und Heime: Neue Regeln? [#184062]
Datum
9. April 2020 15:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in im Zusammenhang mit der weiteren Ausbreitung des Coronavirus sind in Nordrhein-Westfalen aktuell die folgenden Rechtsvorschriften zu beachten: 1. Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) in der aktuellen Fassung (in Bezug auf Pflegeeinrichtungen insbesondere §§ 1, 2) 2. Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (CoronaBetrVO) (in Bezug auf Pflegeeinrichtungen insbesondere §§ 4,5) 3. Verordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen….(CoronaAufnahmeVO) (in Bezug auf Pflegeeinrichtungen insbesondere §§ 1-5) 4. Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der CoronaSchVO in der aktuellen Fassung Die vorgenannten Rechtsvorschriften sind auf der Homepage des MAGS einzusehen https:<< Adresse entfernt >>/www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie. Darüber hinaus empfehle ich, die regelmäßig aktualisierten Hinweise des Robert-Koch-Instituts unter: https:<< Adresse entfernt >>/www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html einzusehen. Zuständige Behörden für die Überwachung der vorstehenden Regelungen sind nach §§ 32, 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG) i. V. m. §§ 3,, 10 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (VO IfSG) die örtlichen Ordnungsbehörden sowie die WTG-Behörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona und Heime: Neue Regeln?“ vom 06.04.2020 (…
An WTG-Behörde Landkreis Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Corona und Heime: Neue Regeln? [#184062]
Datum
9. Mai 2020 13:22
An
WTG-Behörde Landkreis Unna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona und Heime: Neue Regeln?“ vom 06.04.2020 (#184062) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https:<< Adresse entfernt >>/fragdenstaat.de/a/184062/

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WTG-Behörde Landkreis Unna
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 06.04.2020 habe ich per Mail am 09.04.2020 beantwortet. Nach Versen…
Von
WTG-Behörde Landkreis Unna
Betreff
AW: Corona und Heime: Neue Regeln? [#184062]
Datum
11. Mai 2020 11:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 06.04.2020 habe ich per Mail am 09.04.2020 beantwortet. Nach Versenden der Mail an Sie habe ich keine Fehlermeldung erhalten. Da die Original-Mail zwischenzeitlich gelöscht ist, habe ich meine Aktenausfertigung für Sie eingescannt. Ich bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen