Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
Wie ist es möglich das Heizungsableserinnen, während der weitreichenden Einschränkungen im gesamten Land, weiterhin täglich Kontakt zu vielen Personen haben.
Welche weiteren Berufsgruppen z.B. Schornsteinfeger haben während der Einschränkungen noch Kontakt zu vielen Personen. Hier sind nicht Berufe wie Ärzte, Polizei, Handwerksnotdienste gemeint.
In den Medien ist zu lesen das die Infektionsketten oft nicht nachvollziehbar sind. Gibt es Untersuchungen/Zahlen welche Berufsgruppen wieviele Infektionen und Ansteckungen Dritter aufweisen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 209094
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https://fragdenstaat.de/a/209094/