Corona - "weiteres Vorgehen" - Termin mit den Landesregierungen am Mittwoch, 15.4.2020

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die Veröffentlichung des Bundeskanzleramtes vom 9.4.2020, https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/merkel-corona-kabinett-1742676. Dort wird u. a. auf ein bereits veröffentliches Gutachten der Leopolidina hingewiesen, das neben weiteren Studien Grundlage für Beratungen über das weitere Vorgehen von Bund und Ländern in der Corona-Krise sein soll.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die der Bundesregierung vorliegenden weiteren Studien bzw. deren Veröffentlichungsorte, welche in die Beratungen einfließen.

Ebenfalls wird in der Veröffentlichung der Bundesregierung vom 9.4.2020 erklärt: "Aber in der nächsten Phase wisse man nicht, wie sich Lockerungen auswirken würden." Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat über die Auswirkungen von Lockerungen hat sollte sie doch Erkenntnisse haben über die erwarteten Wirkungen der mit den Ländern abgestimmten Einschränkungen für BürgerInnen, welche verfassungsrechtlich in dem Maße valide sein müssen, in dem sie in Grundrechte umfassend eingreifen und etwa bei dem Versammlungsverbot in den Wesenskern des Grundrechtes eingreifen.

Die Ad-Hoc-Stellungnahme der Leopoldina vom 21.3.2020 erklärt hierzu u. a.:
"Die von der Bundesregierung und den Bundesländern ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Coronavirus-Pandemie sind derzeit dringend erforderlich und entsprechen der durch die Pandemie ausgelösten Bedrohung. .... Für die Wirksamkeit und Notwendigkeit einiger dieser Maßnahmen gibt es wissenschaftliche Hinweise, andere werden aufgrund von Hochrechnungen und politischen Überlegungen vorgeschlagen."

Ich bitte um Übersendung von Unterlagen (oder Hinweise der Fundstellen) zu:
- Maßnahmen, bei denen es wissenschaftliche Hinweise über deren Wirksamkeit und Notwendigkeit gibt,
- Maßnahmen, die auf Hochrechnungen basieren und
- Maßnahmen, die aufgrund von politischen Überlegungen vorgeschlagen wurden.

Desweiteren gehe ich davon aus, dass allein aus verfassungsrechtlichen Erwägungen die in Grundrechte eingreifenden Maßnahmen einer ständigen Evaluation bedürfen. Hierzu bedarf es eines expliziten Planes. Ich bitte um Übersendung des Planes und/oder aller vergleichbaren Unterlagen zur Prüfung der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit der mit den Ländern abgestimmten Maßnahmen.

Bundeskanzlerin Merkel in der og. Veröffentlichung: "Damit meine ich uns alle in Deutschland ohne Ausnahme: Wir müssen konsequent bleiben, durchhalten." Diese geforderte Bereitschaft der Bürger bedarf nachvollziehbarer Informationen. Ein pauschaler Verweis auf Studien und andere Entscheidungsgrundlagen würde auf paternalistisches Regierungshandeln setzen und die BürgerInnen und zivilgesellschaftlichen Organisationen von einer politischen Mitwirkung ausschließen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. April 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich beziehe mich auf die Veröffentlichung des B…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Corona - "weiteres Vorgehen" - Termin mit den Landesregierungen am Mittwoch, 15.4.2020 [#184515]
Datum
13. April 2020 19:53
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich beziehe mich auf die Veröffentlichung des Bundeskanzleramtes vom 9.4.2020, https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/merkel-corona-kabinett-1742676. Dort wird u. a. auf ein bereits veröffentliches Gutachten der Leopolidina hingewiesen, das neben weiteren Studien Grundlage für Beratungen über das weitere Vorgehen von Bund und Ländern in der Corona-Krise sein soll. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die der Bundesregierung vorliegenden weiteren Studien bzw. deren Veröffentlichungsorte, welche in die Beratungen einfließen. Ebenfalls wird in der Veröffentlichung der Bundesregierung vom 9.4.2020 erklärt: "Aber in der nächsten Phase wisse man nicht, wie sich Lockerungen auswirken würden." Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat über die Auswirkungen von Lockerungen hat sollte sie doch Erkenntnisse haben über die erwarteten Wirkungen der mit den Ländern abgestimmten Einschränkungen für BürgerInnen, welche verfassungsrechtlich in dem Maße valide sein müssen, in dem sie in Grundrechte umfassend eingreifen und etwa bei dem Versammlungsverbot in den Wesenskern des Grundrechtes eingreifen. Die Ad-Hoc-Stellungnahme der Leopoldina vom 21.3.2020 erklärt hierzu u. a.: "Die von der Bundesregierung und den Bundesländern ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Coronavirus-Pandemie sind derzeit dringend erforderlich und entsprechen der durch die Pandemie ausgelösten Bedrohung. .... Für die Wirksamkeit und Notwendigkeit einiger dieser Maßnahmen gibt es wissenschaftliche Hinweise, andere werden aufgrund von Hochrechnungen und politischen Überlegungen vorgeschlagen." Ich bitte um Übersendung von Unterlagen (oder Hinweise der Fundstellen) zu: - Maßnahmen, bei denen es wissenschaftliche Hinweise über deren Wirksamkeit und Notwendigkeit gibt, - Maßnahmen, die auf Hochrechnungen basieren und - Maßnahmen, die aufgrund von politischen Überlegungen vorgeschlagen wurden. Desweiteren gehe ich davon aus, dass allein aus verfassungsrechtlichen Erwägungen die in Grundrechte eingreifenden Maßnahmen einer ständigen Evaluation bedürfen. Hierzu bedarf es eines expliziten Planes. Ich bitte um Übersendung des Planes und/oder aller vergleichbaren Unterlagen zur Prüfung der Erforderlichkeit, Geeignetheit und Angemessenheit der mit den Ländern abgestimmten Maßnahmen. Bundeskanzlerin Merkel in der og. Veröffentlichung: "Damit meine ich uns alle in Deutschland ohne Ausnahme: Wir müssen konsequent bleiben, durchhalten." Diese geforderte Bereitschaft der Bürger bedarf nachvollziehbarer Informationen. Ein pauschaler Verweis auf Studien und andere Entscheidungsgrundlagen würde auf paternalistisches Regierungshandeln setzen und die BürgerInnen und zivilgesellschaftlichen Organisationen von einer politischen Mitwirkung ausschließen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184515 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Alfons Kleine-Möllhoff
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona - "weiteres Vorgehen" -…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
AW: Corona - "weiteres Vorgehen" - Termin mit den Landesregierungen am Mittwoch, 15.4.2020 [#184515]
Datum
17. Mai 2020 06:10
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona - "weiteres Vorgehen" - Termin mit den Landesregierungen am Mittwoch, 15.4.2020“ vom 13.04.2020 (#184515) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184515 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Alfons Kleine-Möllhoff
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An Bundeskanzleramt Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
AW: Corona - "weiteres Vorgehen" - Termin mit den Landesregierungen am Mittwoch, 15.4.2020 [#184515]
Datum
2. September 2020 21:16
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Corona - "weiteres Vorgehen" - Termin mit den Landesregierungen am Mittwoch, 15.4.2020“ vom 13.04.2020 (#184515) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 75 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184515/ Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>