Corona-Zahlen und 7-Tage-Inzidenz sowie Selbsttests/Schnelltests/Testpflicht
Im Interesse unserer Partei dieBasis hätte ich gerne eine Erklärung zu folgendem Sachverhalt:
Es wurde und wird mittlerweile mehrfach belegt wie das RKI mit den Zahlen die es entweder von den Gesundheitsämtern bekommt oder selbst eingibt betrügt.
Sehr anschaulich, nachvollziehbar und für jeden selbst durchführbar hat das der Fachinformatiker Hendrik Pötzschke belegt. Zum Beispiel hier: https://www.bitchute.com/video/y9ifrBCwMyki/ oder auf seiner Homepgae oder Youtube-Kanal.
Von uns hat zb jemand Anhand seiner Tabelle folgendes herausbekommen:
Hier die Auswertung für den Landkreis NOK:
Einwohnerzahl: 143.614
145 Fälle...
0 Tote...
100 Fälle mit Symptomen...
45 Fälle ohne Erkrankungsdatum oder ohne Symptome
Ausgehend von den Fällen mit Symptomen wäre die Inzidenz:
100 / 143.614 * 100.000 = 69,6 / 100.000 anstatt den vom RKI ausgewiesenen Wert von 101,6
Nach den aktuellen Rohdaten für Landkreis Neckar-Odenwald sieht es wie folgt aus..
189 neue Fälle innerhalb der letzten 7 Tage, wobei davon nur 126 mit Symptomen angegeben wurden. 0 verstorben.
Wobei witzigerweise auffällt, und darauf hat Herr Pötschke auch hingewiesen, dass zum Beispiel am 08.04.2021 ein Fall gemeldet wurde mit Referenzdatum 24.02.2021. Also die Person ist seit 24.02.2021 krank und es wurde erst am 08.04. gemeldet und geht somit in die 7-Tage-Inzidenz mit ein
Wie ist nun Ihre offizielle Stellungnahme dazu?
Und wie kann es sein, das Laien solche Dinge herausfinden und Ämter sowie Behörden nicht, oder diese schlichtweg ignorieren?
Laut RKI sowie WHO wird sogar (mittlerweile) darauf hingewiesen das Tests an SYMPTOMLOSEN Personen nicht empfohlen werden, dennoch wird es gemacht und von Ihnen gezählt! Sogar in den Anleitungen der Tests selbst steht das und wird schlichtweg mißachtet, warum?
Obendrein verstößt die Testpflicht, bzw die Selbsttests gegen geltendes Recht/Gesetz - Professor Dr. Martin Schwab hat dies sehr gut und nachvollziehbar erklärt, da Infektionsschutzrechtlich medizinisches Personal die Tests durchführen muss und es muss belegt werden das Kranke oder Ansteckungsverdächtige getestet werden (nicht Gesunde/Symptomlose).
Und es wird ganz klar gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verstoßen (welche landesweit über irgendwelchen Coronaverordnungen steht) – es wird in öffentlichen Gebäuden im Wissen und/oder Beisein Anderer getestet (Gesundheitsdaten) und ist nicht zu verbergen wenn jemand positiv getestet wurde.
Noch dazu die psychische/seelische Belastung in den Klassen/Gruppen für Betroffene. Ebenso zivilrechtlich relevant, da es sich um einen medizinischen Eingriff handelt, da auf Anweisung von nicht medizinischem Personal ausgeführt werden soll (Quelle: https://www.bitchute.com/video/J97eilgUWD2F/)
Wie ist Ihre Stellungnahme dazu?
Information nicht vorhanden
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Datum12. April 2021
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15. Mai 2021
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