Corona-Zahlen und 7-Tage-Inzidenz sowie Selbsttests/Schnelltests/Testpflicht

Im Interesse unserer Partei dieBasis hätte ich gerne eine Erklärung zu folgendem Sachverhalt:
Es wurde und wird mittlerweile mehrfach belegt wie das RKI mit den Zahlen die es entweder von den Gesundheitsämtern bekommt oder selbst eingibt betrügt.
Sehr anschaulich, nachvollziehbar und für jeden selbst durchführbar hat das der Fachinformatiker Hendrik Pötzschke belegt. Zum Beispiel hier: https://www.bitchute.com/video/y9ifrBCwMyki/ oder auf seiner Homepgae oder Youtube-Kanal.

Von uns hat zb jemand Anhand seiner Tabelle folgendes herausbekommen:
Hier die Auswertung für den Landkreis NOK:
Einwohnerzahl: 143.614
145 Fälle...
0 Tote...
100 Fälle mit Symptomen...
45 Fälle ohne Erkrankungsdatum oder ohne Symptome
Ausgehend von den Fällen mit Symptomen wäre die Inzidenz:
100 / 143.614 * 100.000 = 69,6 / 100.000 anstatt den vom RKI ausgewiesenen Wert von 101,6
Nach den aktuellen Rohdaten für Landkreis Neckar-Odenwald sieht es wie folgt aus..
189 neue Fälle innerhalb der letzten 7 Tage, wobei davon nur 126 mit Symptomen angegeben wurden. 0 verstorben.
Wobei witzigerweise auffällt, und darauf hat Herr Pötschke auch hingewiesen, dass zum Beispiel am 08.04.2021 ein Fall gemeldet wurde mit Referenzdatum 24.02.2021. Also die Person ist seit 24.02.2021 krank und es wurde erst am 08.04. gemeldet und geht somit in die 7-Tage-Inzidenz mit ein

Wie ist nun Ihre offizielle Stellungnahme dazu?
Und wie kann es sein, das Laien solche Dinge herausfinden und Ämter sowie Behörden nicht, oder diese schlichtweg ignorieren?
Laut RKI sowie WHO wird sogar (mittlerweile) darauf hingewiesen das Tests an SYMPTOMLOSEN Personen nicht empfohlen werden, dennoch wird es gemacht und von Ihnen gezählt! Sogar in den Anleitungen der Tests selbst steht das und wird schlichtweg mißachtet, warum?

Obendrein verstößt die Testpflicht, bzw die Selbsttests gegen geltendes Recht/Gesetz - Professor Dr. Martin Schwab hat dies sehr gut und nachvollziehbar erklärt, da Infektionsschutzrechtlich medizinisches Personal die Tests durchführen muss und es muss belegt werden das Kranke oder Ansteckungsverdächtige getestet werden (nicht Gesunde/Symptomlose).
Und es wird ganz klar gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verstoßen (welche landesweit über irgendwelchen Coronaverordnungen steht) – es wird in öffentlichen Gebäuden im Wissen und/oder Beisein Anderer getestet (Gesundheitsdaten) und ist nicht zu verbergen wenn jemand positiv getestet wurde.
Noch dazu die psychische/seelische Belastung in den Klassen/Gruppen für Betroffene. Ebenso zivilrechtlich relevant, da es sich um einen medizinischen Eingriff handelt, da auf Anweisung von nicht medizinischem Personal ausgeführt werden soll (Quelle: https://www.bitchute.com/video/J97eilgUWD2F/)

Wie ist Ihre Stellungnahme dazu?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Christian Polony
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Interesse u…
An Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Gesundheitsamt Details
Von
Christian Polony
Betreff
Corona-Zahlen und 7-Tage-Inzidenz sowie Selbsttests/Schnelltests/Testpflicht [#218058]
Datum
12. April 2021 00:04
An
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Interesse unserer Partei dieBasis hätte ich gerne eine Erklärung zu folgendem Sachverhalt: Es wurde und wird mittlerweile mehrfach belegt wie das RKI mit den Zahlen die es entweder von den Gesundheitsämtern bekommt oder selbst eingibt betrügt. Sehr anschaulich, nachvollziehbar und für jeden selbst durchführbar hat das der Fachinformatiker Hendrik Pötzschke belegt. Zum Beispiel hier: https://www.bitchute.com/video/y9ifrBCwMyki/ oder auf seiner Homepgae oder Youtube-Kanal. Von uns hat zb jemand Anhand seiner Tabelle folgendes herausbekommen: Hier die Auswertung für den Landkreis NOK: Einwohnerzahl: 143.614 145 Fälle... 0 Tote... 100 Fälle mit Symptomen... 45 Fälle ohne Erkrankungsdatum oder ohne Symptome Ausgehend von den Fällen mit Symptomen wäre die Inzidenz: 100 / 143.614 * 100.000 = 69,6 / 100.000 anstatt den vom RKI ausgewiesenen Wert von 101,6 Nach den aktuellen Rohdaten für Landkreis Neckar-Odenwald sieht es wie folgt aus.. 189 neue Fälle innerhalb der letzten 7 Tage, wobei davon nur 126 mit Symptomen angegeben wurden. 0 verstorben. Wobei witzigerweise auffällt, und darauf hat Herr Pötschke auch hingewiesen, dass zum Beispiel am 08.04.2021 ein Fall gemeldet wurde mit Referenzdatum 24.02.2021. Also die Person ist seit 24.02.2021 krank und es wurde erst am 08.04. gemeldet und geht somit in die 7-Tage-Inzidenz mit ein Wie ist nun Ihre offizielle Stellungnahme dazu? Und wie kann es sein, das Laien solche Dinge herausfinden und Ämter sowie Behörden nicht, oder diese schlichtweg ignorieren? Laut RKI sowie WHO wird sogar (mittlerweile) darauf hingewiesen das Tests an SYMPTOMLOSEN Personen nicht empfohlen werden, dennoch wird es gemacht und von Ihnen gezählt! Sogar in den Anleitungen der Tests selbst steht das und wird schlichtweg mißachtet, warum? Obendrein verstößt die Testpflicht, bzw die Selbsttests gegen geltendes Recht/Gesetz - Professor Dr. Martin Schwab hat dies sehr gut und nachvollziehbar erklärt, da Infektionsschutzrechtlich medizinisches Personal die Tests durchführen muss und es muss belegt werden das Kranke oder Ansteckungsverdächtige getestet werden (nicht Gesunde/Symptomlose). Und es wird ganz klar gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verstoßen (welche landesweit über irgendwelchen Coronaverordnungen steht) – es wird in öffentlichen Gebäuden im Wissen und/oder Beisein Anderer getestet (Gesundheitsdaten) und ist nicht zu verbergen wenn jemand positiv getestet wurde. Noch dazu die psychische/seelische Belastung in den Klassen/Gruppen für Betroffene. Ebenso zivilrechtlich relevant, da es sich um einen medizinischen Eingriff handelt, da auf Anweisung von nicht medizinischem Personal ausgeführt werden soll (Quelle: https://www.bitchute.com/video/J97eilgUWD2F/) Wie ist Ihre Stellungnahme dazu?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Polony Anfragenr: 218058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218058/ Postanschrift Christian Polony << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Polony

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Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Polony, das Landesinformationsfreiheitsgesetz BW eröffnet Bürgern den Zugang zu amtlichen Info…
Von
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Corona-Zahlen und 7-Tage-Inzidenz sowie Selbsttests/Schnelltests/Testpflicht [#218058]
Datum
20. April 2021 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Polony, das Landesinformationsfreiheitsgesetz BW eröffnet Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen, d.h. einen Anspruch auf Kenntnisnahme von bei einer Behörde bereits vorhandenen, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Umweltverwaltungs-/Umweltinformationsgesetz und Verbraucherinformationsgesetz sind ebenfalls auf die Weitergabe vorhandener Informationen gerichtet, hier thematisch aber nicht einschlägig. Mit Ihrer Anfrage bitten Sie - zu den Themen RKI-Inzidenzen sowie Testpflicht/Selbsttests - jedoch um die Abgabe von Erklärungen bzw. um "offizielle Stellungnahme". Ein Begehren um Auskunft, z.B. auf Übermittlung einer hiesigen Statistik oder eines Begutachtungsergebnisses, ist darin nicht zu erkennen. Zudem bezieht sich Ihr zuerst geschildertes Thema auf Inzidenzwerte, wie sie vom RKI ausgewiesen werden. Als Gesundheitsamt melden wir die hier anfallenden Falldaten an das Landesgesundheitsamt, welches seinerseits an das RKI übermittelt. Wie das RKI die Falldaten verarbeitet und dabei Zeitpunkte zu Probenahme, Laborergebnis, Symptombeginn u.ä. wertet, ist keine an das Landratsamt zu richtende Auskunftsfrage. Zum zweiten Thema der Test zielen Sie erneut auf eine wertende Stellungnahme statt einer Auskunft zu vorhandenen Informationen ab, während zugleich unklar bleibt, inwieweit Sie sich auf Testanleitungen, öffentliche Gebäude sowie Klassen/Gruppen beziehen, für die das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis Verantwortung trägt. Wo eine antragstellende Person sich begehrte Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann, darf eine Behörde die hierauf verweisen. Insoweit finden Sie Auskünfte zur Testpflicht/Selbsttests in Baden-Württemberg auf der Internetseite des Sozialministeriums Baden-Württemberg. Informationen des Robert-Koch-Instituts zur nationalen Teststrategie und Diagnostik finden Sie hier https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... . Mit freundlichen Grüßen