Corona-Zahlen und 7-Tage-Inzidenz sowie Selbsttests/Schnelltests/Testpflicht

Im Interesse unserer Partei dieBasis hätte ich gerne eine Erklärung zu folgendem Sachverhalt:
Es wurde und wird mittlerweile mehrfach belegt wie das RKI mit den Zahlen die es entweder von den Gesundheitsämtern bekommt oder selbst eingibt betrügt.
Sehr anschaulich, nachvollziehbar und für jeden selbst durchführbar hat das der Fachinformatiker Hendrik Pötzschke belegt. Zum Beispiel hier: https://www.bitchute.com/video/y9ifrBCwMyki/ oder auf seiner Homepgae oder Youtube-Kanal.

Von uns hat zb jemand Anhand seiner Tabelle folgendes herausbekommen:
Hier die Auswertung für Pirmasens. Es wird in den RKI-Statistiken nur Pirmasens Stadt geführt. Kein Landkreis.
🔹In Pirmasens (da gibt es wohl nur Stadt) insgesamt 1101 Fälle bisher
🔹davon 505, bei denen das Erkrankungsdatum nicht bekannt ist bzw. ohne Symptome
🔹davon 596, die wohl klinische Symptome hatten
🔹Insgesamt 50 Todesfälle
Einwohnerzahl (Ende 2019):
🔸40.231
Sprich für Pirmasens seit Plandemie-Beginn hatten wir bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl:
🔺2,74 % Fälle
🔺1,26 % ohne Erkrankungsdatum bzw. symptomlos
🔺1,48 % erkrankt
🔺0,12 % verstorben
Alle Angaben ohne Gewähr.

Leider lässt die RKI-Tabelle noch einiges an Fragen offen. Nur weil kein Erkrankungsbeginn bekannt ist, muss es ja nicht sein, dass sie nicht trotzdem krank waren. Das wird leider nicht unterschieden. Laut RKI-Dashboard gilt:
Das Erkrankungsdatum ist der Tag, an dem der Patient nach eigener Angabe bzw. nach Angabe des behandelnden Arztes mit klinischen Symptomen erkrankt ist. Das Erkrankungsdatum kann wegen der sehr zeitigen Labortests auch nach dem Meldedatum liegen. Bei Fällen ohne Angaben zum Erkrankungsbeginn (Erkrankungsbeginn unbekannt bzw. Fälle ohne Symptome) wird ersatzweise das Meldedatum verwendet. Die abnehmende Fallzahl über die letzten Tage kann durch den Melde- und Übermittlungsverzug bedingt sein.

Letzten 7 Tage in Pirmasens:
33 Fälle,
davon 20 mit klinischen Symptomen
davon 13 ohne Symptome bzw. ohne bekanntes Erkrankungsdatum
Geht man nur von den 20 Fällen mit klinischen Symptomen aus wäre die Inzidenz für Pirmasens: 20 Fälle / 40.2031 Einwohner * 100.000 = 50 / 100.000

Wie ist nun Ihre offizielle Stellungnahme dazu?
Und wie kann es sein, das Laien solche Dinge herausfinden und Ämter sowie Behörden nicht, oder diese schlichtweg ignorieren?
Laut RKI sowie WHO wird sogar (mittlerweile) darauf hingewiesen das Tests an SYMPTOMLOSEN Personen nicht empfohlen werden, dennoch wird es gemacht und von Ihnen gezählt! Sogar in den Anleitungen der Tests selbst steht das und wird schlichtweg mißachtet, warum?

Obendrein verstößt die Testpflicht, bzw die Selbsttests gegen geltendes Recht/Gesetz - Professor Dr. Martin Schwab hat dies sehr gut und nachvollziehbar erklärt, da Infektionsschutzrechtlich medizinisches Personal die Tests durchführen muss und es muss belegt werden das Kranke oder Ansteckungsverdächtige getestet werden (nicht Gesunde/Symptomlose).
Und es wird ganz klar gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verstoßen (welche landesweit über irgendwelchen Coronaverordnungen steht) – es wird in öffentlichen Gebäuden im Wissen und/oder Beisein Anderer getestet (Gesundheitsdaten) und ist nicht zu verbergen wenn jemand positiv getestet wurde.
Noch dazu die psychische/seelische Belastung in den Klassen/Gruppen für Betroffene. Ebenso zivilrechtlich relevant, da es sich um einen medizinischen Eingriff handelt, da auf Anweisung von nicht medizinischem Personal ausgeführt werden soll (Quelle: https://www.bitchute.com/video/J97eilgUWD2F/)

Wie ist Ihre Stellungnahme dazu?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
Christian Polony
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Interesse u…
An Kreisverwaltung Südwestpfalz/Pirmasens - Abt. Gesundheitswesen Details
Von
Christian Polony
Betreff
Corona-Zahlen und 7-Tage-Inzidenz sowie Selbsttests/Schnelltests/Testpflicht [#218057]
Datum
11. April 2021 23:58
An
Kreisverwaltung Südwestpfalz/Pirmasens - Abt. Gesundheitswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Interesse unserer Partei dieBasis hätte ich gerne eine Erklärung zu folgendem Sachverhalt: Es wurde und wird mittlerweile mehrfach belegt wie das RKI mit den Zahlen die es entweder von den Gesundheitsämtern bekommt oder selbst eingibt betrügt. Sehr anschaulich, nachvollziehbar und für jeden selbst durchführbar hat das der Fachinformatiker Hendrik Pötzschke belegt. Zum Beispiel hier: https://www.bitchute.com/video/y9ifrBCwMyki/ oder auf seiner Homepgae oder Youtube-Kanal. Von uns hat zb jemand Anhand seiner Tabelle folgendes herausbekommen: Hier die Auswertung für Pirmasens. Es wird in den RKI-Statistiken nur Pirmasens Stadt geführt. Kein Landkreis. 🔹In Pirmasens (da gibt es wohl nur Stadt) insgesamt 1101 Fälle bisher 🔹davon 505, bei denen das Erkrankungsdatum nicht bekannt ist bzw. ohne Symptome 🔹davon 596, die wohl klinische Symptome hatten 🔹Insgesamt 50 Todesfälle Einwohnerzahl (Ende 2019): 🔸40.231 Sprich für Pirmasens seit Plandemie-Beginn hatten wir bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl: 🔺2,74 % Fälle 🔺1,26 % ohne Erkrankungsdatum bzw. symptomlos 🔺1,48 % erkrankt 🔺0,12 % verstorben Alle Angaben ohne Gewähr. Leider lässt die RKI-Tabelle noch einiges an Fragen offen. Nur weil kein Erkrankungsbeginn bekannt ist, muss es ja nicht sein, dass sie nicht trotzdem krank waren. Das wird leider nicht unterschieden. Laut RKI-Dashboard gilt: Das Erkrankungsdatum ist der Tag, an dem der Patient nach eigener Angabe bzw. nach Angabe des behandelnden Arztes mit klinischen Symptomen erkrankt ist. Das Erkrankungsdatum kann wegen der sehr zeitigen Labortests auch nach dem Meldedatum liegen. Bei Fällen ohne Angaben zum Erkrankungsbeginn (Erkrankungsbeginn unbekannt bzw. Fälle ohne Symptome) wird ersatzweise das Meldedatum verwendet. Die abnehmende Fallzahl über die letzten Tage kann durch den Melde- und Übermittlungsverzug bedingt sein. Letzten 7 Tage in Pirmasens: 33 Fälle, davon 20 mit klinischen Symptomen davon 13 ohne Symptome bzw. ohne bekanntes Erkrankungsdatum Geht man nur von den 20 Fällen mit klinischen Symptomen aus wäre die Inzidenz für Pirmasens: 20 Fälle / 40.2031 Einwohner * 100.000 = 50 / 100.000 Wie ist nun Ihre offizielle Stellungnahme dazu? Und wie kann es sein, das Laien solche Dinge herausfinden und Ämter sowie Behörden nicht, oder diese schlichtweg ignorieren? Laut RKI sowie WHO wird sogar (mittlerweile) darauf hingewiesen das Tests an SYMPTOMLOSEN Personen nicht empfohlen werden, dennoch wird es gemacht und von Ihnen gezählt! Sogar in den Anleitungen der Tests selbst steht das und wird schlichtweg mißachtet, warum? Obendrein verstößt die Testpflicht, bzw die Selbsttests gegen geltendes Recht/Gesetz - Professor Dr. Martin Schwab hat dies sehr gut und nachvollziehbar erklärt, da Infektionsschutzrechtlich medizinisches Personal die Tests durchführen muss und es muss belegt werden das Kranke oder Ansteckungsverdächtige getestet werden (nicht Gesunde/Symptomlose). Und es wird ganz klar gegen die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) verstoßen (welche landesweit über irgendwelchen Coronaverordnungen steht) – es wird in öffentlichen Gebäuden im Wissen und/oder Beisein Anderer getestet (Gesundheitsdaten) und ist nicht zu verbergen wenn jemand positiv getestet wurde. Noch dazu die psychische/seelische Belastung in den Klassen/Gruppen für Betroffene. Ebenso zivilrechtlich relevant, da es sich um einen medizinischen Eingriff handelt, da auf Anweisung von nicht medizinischem Personal ausgeführt werden soll (Quelle: https://www.bitchute.com/video/J97eilgUWD2F/) Wie ist Ihre Stellungnahme dazu?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Polony Anfragenr: 218057 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218057/ Postanschrift Christian Polony << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Polony

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