Sehr geehrter Herr Baunack,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat bezüglich der derzeitig geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, schriftliche Anfragen zu senden. Bei der Beantwortung müssen wir uns darauf beschränken, die geltenden Regelungen zu vermitteln und zu erläutern, wie diese im Allgemeinen ausgelegt werden können.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium versendet derzeit durch die Kreise und kreisfreien Städte einen Brief von Minister Laumann an die „Über-80-Jährigen“ im Land. Der Brief kündigt den Beginn der Impfungen für diese Zielgruppe in den Impfzentren an.
Zum Nachweis einer Impfberechtigung und zur Prüfung der Priorisierung haben Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen einen Anspruch auf Impfung haben, u.a. ein ärztliches Zeugnis über die entsprechende Erkrankung vorzulegen.
Auf Grundlage der bundesrechtlichen Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben diese Personen einen Anspruch auf Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses. Die Arztpraxen sind zur Ausstellung eines entsprechenden Zeugnisses berechtigt. Anspruchsberechtigte, die aufgrund früherer Behandlung der Ärztin oder dem Arzt persönlich bekannt sind, können das ärztliche Zeugnis auch telefonisch anfordern und postalisch erhalten.
Wer aufgrund seiner Vorerkrankung zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört, finden Sie in den §§ 3 und 4, Absätze 2 der CoronaImpfV. Sie finden dort auch Informationen zum Impfablauf und die Impfreihenfolge.
https://www.bundesgesundheitsministeriu…
Eine Impfung ist aktuell für diese Zielgruppen noch nicht möglich. Bitte gedulden Sie sich noch ein wenig!
Auf unserer Sonderseite erhalten Sie weitere Informationen zur Schutzimpfung (Stichwort Schutzimpfung) und darüber hinaus auch zur aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und den in diesem Zusammenhang getroffenen rechtlichen Regelungen sowie den Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Arbeitswelt und des Alltags. Dort finden Sie auch einen Frage-Antworten-Katalog der Staatskanzlei. Die Adresse:
https://www.mags.nrw/coronavirus<htt…
Darüber hinaus bitten wir Sie, sich bei weiteren organisatorischen Detailfragen an Ihr örtliches Gesundheitsamt oder einen niedergelassenen Arzt zu wenden.
Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger, auch wenn sie bereits geimpft sind, an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen des Bundes, des Landes und der Kommunen ausgegeben werden.
Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen – bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank!
Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die gegebenenfalls erforderliche individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen