Coronaimpfung

Coronaimpfung, wann und vorallem wie bekomme ich einen Termin? Ich bin Risikopatient!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
Walter Baunack
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Walter Baunack
Betreff
Coronaimpfung [#208115]
Datum
7. Januar 2021 20:16
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Coronaimpfung, wann und vorallem wie bekomme ich einen Termin? Ich bin Risikopatient!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Baunack Anfragenr: 208115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208115/ Postanschrift Walter Baunack << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Walter Baunack

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Baunack, vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben. Das Ministeriu…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 06 Coronaimpfung [#208115]
Datum
19. Januar 2021 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,0 KB
image002.png
25,2 KB


Sehr geehrter Herr Baunack, vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat bezüglich der derzeitig geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus eine Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen, schriftliche Anfragen zu senden. Bei der Beantwortung müssen wir uns darauf beschränken, die geltenden Regelungen zu vermitteln und zu erläutern, wie diese im Allgemeinen ausgelegt werden können. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium versendet derzeit durch die Kreise und kreisfreien Städte einen Brief von Minister Laumann an die „Über-80-Jährigen“ im Land. Der Brief kündigt den Beginn der Impfungen für diese Zielgruppe in den Impfzentren an. Zum Nachweis einer Impfberechtigung und zur Prüfung der Priorisierung haben Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen einen Anspruch auf Impfung haben, u.a. ein ärztliches Zeugnis über die entsprechende Erkrankung vorzulegen. Auf Grundlage der bundesrechtlichen Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben diese Personen einen Anspruch auf Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses. Die Arztpraxen sind zur Ausstellung eines entsprechenden Zeugnisses berechtigt. Anspruchsberechtigte, die aufgrund früherer Behandlung der Ärztin oder dem Arzt persönlich bekannt sind, können das ärztliche Zeugnis auch telefonisch anfordern und postalisch erhalten. Wer aufgrund seiner Vorerkrankung zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehört, finden Sie in den §§ 3 und 4, Absätze 2 der CoronaImpfV. Sie finden dort auch Informationen zum Impfablauf und die Impfreihenfolge. https://www.bundesgesundheitsministeriu… Eine Impfung ist aktuell für diese Zielgruppen noch nicht möglich. Bitte gedulden Sie sich noch ein wenig! Auf unserer Sonderseite erhalten Sie weitere Informationen zur Schutzimpfung (Stichwort Schutzimpfung) und darüber hinaus auch zur aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und den in diesem Zusammenhang getroffenen rechtlichen Regelungen sowie den Auswirkungen auf verschiedene Bereiche der Arbeitswelt und des Alltags. Dort finden Sie auch einen Frage-Antworten-Katalog der Staatskanzlei. Die Adresse: https://www.mags.nrw/coronavirus<htt… Darüber hinaus bitten wir Sie, sich bei weiteren organisatorischen Detailfragen an Ihr örtliches Gesundheitsamt oder einen niedergelassenen Arzt zu wenden. Wichtig ist, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger, auch wenn sie bereits geimpft sind, an die Regeln halten und Informationen beachten, die von den öffentlichen Dienststellen des Bundes, des Landes und der Kommunen ausgegeben werden. Wenn wir uns alle danach richten, werden wir diese außergewöhnliche Situation bestmöglich bestehen – bitte helfen Sie uns dabei durch Ihre Unterstützung. Vielen Dank! Die hier erteilten Informationen stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar und dienen lediglich als Wegweiser. Sie ersetzen nicht die gegebenenfalls erforderliche individuelle Beratung durch einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt. Mit freundlichen Grüßen