Coronainfizierte in brackenheim

Wieviele Corona-Infizierte und Genesene gibt es in Brackenheim?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    6. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Corona-I…
An Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
Coronainfizierte in brackenheim [#188219]
Datum
5. Juni 2020 15:42
An
Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Corona-Infizierte und Genesene gibt es in Brackenheim?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188219 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
12. Juni 2020 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vorneweg: Die Zahl der Personen in Brackenheim, die tatsächlich mit COVID-19 infizie…
Von
Landratsamt Heilbronn - Gesundheitsamt
Betreff
Coronainfizierte in brackenheim [#188219]
Datum
19. Juni 2020 15:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vorneweg: Die Zahl der Personen in Brackenheim, die tatsächlich mit COVID-19 infiziert sind, ist - wie überall - eine unbekannte Größe. Genau wegen dieser Dunkelziffer kommt es immer wieder zu Neuinfektionen. Menschen, die gar nicht wissen, dass sie das Virus haben, weil sie keine Symptome haben, stecken andere Personen an. Die besten Mittel gegen eine mögliche Ansteckung sind deshalb nach wie vor die strikte Einhaltung der Abstandsvorschriften und das Tragen von Schutzmasken. Die Zahl der festgestellten Fälle an Corona-Infizierten für den gesamten Landkreis Heilbronn wird jeden Werktag vom Ministerium für Soziales und Integration veröffentlicht. (https://sozialministerium.baden-wuert...) Der Landkreis Heilbronn ermittelt die Zahl der als genesenen geltenden Personen nicht für einzelne Kommunen. Der Landkreis ermittelt auch nicht die Zahl der festgestellten Infizierten auf Stadtteile oder Ortsteile, weil dies für unsere Arbeit nicht gebraucht wird. Die Gesamtzahl der festgestellten Infizierten in allen 46 Städten und Gemeinden des Landkreises Heilbronn beträgt derzeit neun Personen. Die Zahl schwankt in den vergangenen Tagen zwischen sieben und elf. In keiner Kommune des Landkreises Heilbronn gibt es derzeit mehr als fünf festgestellte infizierte Personen - auch nicht in Brackenheim. Weil in den überschaubaren Städten und Gemeinden des Landkreises Menschen, die sich mit Corona infiziert haben, identifizierbar sind, und weil solche Menschen und deren Angehörige mit Stigmatisierung und Ausgrenzung rechnen müssen, geben wir zum Schutze dieser Menschen keine exakten Zahlen bekannt, wenn diese unter sechs liegen. Wie Sie aus der beigefügten Tabelle ersehen können, gab es in Brackenheim in der Zeit vom 17. April bis zum 26. Mai stets weniger als sechs infizierte Personen. Daran hat sich bis zum heutigen Tag nichts geändert. Zur Bedeutung und Aussagekraft der Zahl der Infizierten auf Gemeindeebene verweisen wir auf unsere Pressemitteilung vom 8. Mai 2020: "Veröffentlichung von COVID-19 Fallzahlen im Landkreis Heilbronn Einzelne Landkreise veröffentlichen tagesaktuell die Zahl der positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getesteten Personen in den jeweiligen Kommunen. Der Landkreis Heilbronn hat sich dazu entschieden, dies nicht zu tun. Für diese Entscheidung gibt es gute Gründe, die entgegen anderslautender Kritik nicht darin liegen, diese Zahlen aufgrund ihrer Höhe zurückhalten zu wollen. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Die Veröffentlichung von Fallzahlen auf Ebene der einzelnen Städte und Gemeinden würde in vielen Fällen eine falsche Sicherheit vermitteln. Das könnte gerade in der jetzigen Situation, in der die Zahlen stetig sinken und die Forderungen nach Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung steigen, zu gefährlichem Leichtsinn führen. Die Gefahr, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, geht zudem nicht von der Anzahl der bekannten Infektionen im örtlichen Umfeld aus, sondern vielmehr von den Fällen, die das Virus unwissentlich in sich tragen und unter Umständen weiterverbreiten. Die tatsächliche Zahl der Infizierten liegt vermutlich sehr viel höher als bisher bekannt. Die Zahl der bestätigten Fälle auf Gemeindeebene hat damit keine Aussagekraft in Bezug auf das eigene Infektionsrisiko im örtlichen Umfeld. Die örtlichen Fallzahlen hängen in starkem Maße auch damit zusammen, wie viele Tests in einer Kommune durchgeführt werden. Werden beispielsweise die Mitarbeitenden und Bewohner eines Pflegeheims beprobt, gibt es viel mehr Fälle in einer Gemeinde, als in einer anderen, in der weniger Menschen beprobt werden. Zudem können in den Gemeindezahlen auch Infizierte enthalten sein, die gar nicht vor Ort sind, sondern sich beispielsweise in einer Klinik an einem anderen Ort befinden. Diese werden aber dennoch an ihrem Wohnort als infizierte Person gezählt. Von festgestellten Infizierten geht für das örtliche Umfeld praktisch keine Gefahr aus, da diese Personen unter behördlich angeordneter Quarantäne stehen und sich daher nicht in der Gemeinde oder Stadt frei bewegen dürfen. Ebenso stehen die Kontaktpersonen als mögliche Überträger unter Quarantäne. Es wäre also unsinnig, seinen persönlichen Bewegungsradius an solchen Zahlen auszurichten. Bereits seit dem 10. April weist das Robert Koch-Institut keine Risikogebiete oder besonders betroffenen Regionen mehr aus, da das Coronavirus inzwischen weltweit verbreitet ist. Ein Übertragungsrisiko besteht demnach quasi überall. Um sich und andere vor Ansteckungen zu schützen, ist es deshalb - unabhängig von genauen Fallzahlen vor Ort - weiterhin unbedingt nötig, sich an die Kontaktbeschränkungen und die weiteren Maßnahmen zur Eindämmung zu halten. Das eigene Verhalten sollte auf keinen Fall an Fallzahlen ausgerichtet werden. Eine niedrige Zahl im örtlichen Umfeld vermittelt ein völlig falsches Sicherheitsgefühl und führt so im Zweifel zu mehr Ansteckungen und Toten. Eine Veröffentlichung dieser nicht aussagekräftigen Zahlen bietet daher absolut keinen Mehrwert für die Bevölkerung, sondern birgt unter Umständen unnötige Risiken.