Coronatote

Anfrage nach IFG:
Sie schreiben als Landratsamt auf Ihrer Website:

Nachmeldung COVID-Todesfälle
Bei einer internen Nachbearbeitung wurde festgestellt, dass seit Beginn der Pandemie bei 56 Todesfällen
die Todesursache COVID versehentlich nicht angegeben wurde.

Welcher Anlass brachte Sie zur Nachbearbeitung der Todesfälle?
Wie erfolgte die Nachbearbeitung, was wurde genau gemacht?
Welche genauen Dokumente wurde gesichtet, die eine Veränderung der Todesfall Todesursachen ermöglichte?
Hat man diese Dokumente vorher nicht gesichtet?
Wie hat man denn vorher die Todesursache COVID19 bestimmt?
Warum wurde eine Nachbearbeitung der Todesfälle notwendig?
Wer hat die Nachbearbeitung der Todesfälle angeordnet? (Name)
Welche gesetzliche Grundlage hatten Sie für die Nachbearbeitung?
Welche Zeitspanne wurde nachbearbeitet?
Machen Sie jedes Jahr Nachbearbeitungen der Todesfälle?
Wenn nein, warum dieses Jahr?
Was wurde bei der internen Nachbearbbeitung GENAU herausgefunden?
Sie melden auf Ihrer Seite 263 Tote, 76 mit SARS-CoV-2 verstorben, aber warum steht bei RKI und LGA 361 Tote, was ist mit den restlichen 22 Toten ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2022
  • Frist
    28. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anfrage nach I…
An Landratsamt Zollernalbkreis - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Coronatote [#259617]
Datum
24. September 2022 22:52
An
Landratsamt Zollernalbkreis - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anfrage nach IFG: Sie schreiben als Landratsamt auf Ihrer Website: Nachmeldung COVID-Todesfälle Bei einer internen Nachbearbeitung wurde festgestellt, dass seit Beginn der Pandemie bei 56 Todesfällen die Todesursache COVID versehentlich nicht angegeben wurde. Welcher Anlass brachte Sie zur Nachbearbeitung der Todesfälle? Wie erfolgte die Nachbearbeitung, was wurde genau gemacht? Welche genauen Dokumente wurde gesichtet, die eine Veränderung der Todesfall Todesursachen ermöglichte? Hat man diese Dokumente vorher nicht gesichtet? Wie hat man denn vorher die Todesursache COVID19 bestimmt? Warum wurde eine Nachbearbeitung der Todesfälle notwendig? Wer hat die Nachbearbeitung der Todesfälle angeordnet? (Name) Welche gesetzliche Grundlage hatten Sie für die Nachbearbeitung? Welche Zeitspanne wurde nachbearbeitet? Machen Sie jedes Jahr Nachbearbeitungen der Todesfälle? Wenn nein, warum dieses Jahr? Was wurde bei der internen Nachbearbbeitung GENAU herausgefunden? Sie melden auf Ihrer Seite 263 Tote, 76 mit SARS-CoV-2 verstorben, aber warum steht bei RKI und LGA 361 Tote, was ist mit den restlichen 22 Toten ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259617/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Zollernalbkreis - Gesundheitsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Gesundheitsamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. September 2022 22:52
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landratsamt Zollernalbkreis - Gesundheitsamt
Sehr << Antragsteller:in >> einer Vielzahl Ihrer Fragen liegt ein Missverständnis zu Grunde, welches …
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Gesundheitsamt
Betreff
Antwort: WG: Coronatote [#259617]
Datum
12. Oktober 2022 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> einer Vielzahl Ihrer Fragen liegt ein Missverständnis zu Grunde, welches ich im Folgenden auflösen möchte: Das Gesundheitsamt stellt nicht fest, ob jemand mit oder an Corona verstorben ist. Dies macht der jeweilige Arzt, der den Tod feststellt (in der Regel der behandelnde Arzt). Daraufhin meldet er dies dem Gesundheitsamt und dieses gibt die Meldung an das Landesgesundheitsamt bzw. das RKI weiter. Hier im Kreis haben wir uns dafür entschieden, ein Dashboard einzurichten, in welches wir gewisse Kennzahlen übertragen. Eine gesetzliche Grundlage gibt es weder für das Dashboard noch für dessen Korrektur. Dies ist ein überobligatorisches Angebot, das wir für die Kreisbürger eingerichtet haben. Folgender Sachverhalt hat zur Nachmeldung geführt: Die Zollernalb Klinikum gGmbH hatte vergessen, uns Todesfälle zu melden. Dies ist einem aufmerksamen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes aufgefallen, als er in einem Corona-Fall das Krankenhaus kontaktierte und dann feststellen musste, dass der Patient verstorben war, was uns nicht gemeldet worden war. Daraufhin hat er alle Krankenhausaufenthalte aus den Jahren 2020, 2021 und 2022 mit den gemeldeten Corona-Fällen abgeglichen und so die restlichen nachgemeldeten Fälle identifiziert. Diese Fälle wurden vom Krankenhaus dann formgerecht nachgemeldet (Uns wurden 97 Fälle nachgemeldet.). Folgender Sachverhalt hat im Wesentlichen zum Abweichen der Werte geführt: Die Differenz zwischen der vom RKI angegeben Zahl und dem auf unserer Homepage vermerkten Wert ergab sich im Wesentlichen aus dem Umstand, dass auf unserem Dashboard nur solche Todesfälle nachgetragen wurden, bei denen ein Versterben an Corona angegeben wurde, während beim RKI auch die Todesfälle nachgetragen worden sind, bei denen angegeben wurde, dass der Verstorbene mit Corona verstorben ist. Die deutliche Abweichung ergab sich daraus, dass das Klinikum in seiner Pressemitteilung nur die unterlassenen Meldungen angegeben hat, die sich auf Personen bezogen, die nach Auffassung des behandelnden Arztes an und nicht lediglich mit Corona verstorben sind. Das Dashboard wird unmittelbar nicht vom Gesundheitsamt sondern vom Vermessungsamt gepflegt, welches die Werte aus der Pressemeldung übernahm, die aber streng genommen falsch bzw. unvollständig waren. Wir haben unter Anderem Ihre Anmerkungen zum Anlass genommen, alle Meldungen des Krankenhauses aus dem Jahr 2022 erneut durchzugehen und weisen auf unserem Dashboard nun die gleichen Werte wie auch das RKI aus (insgesamt 375 bei uns unterteilt in 272 Covid-19-Todesfälle und 103 "mit" SARS-CoV-2 verstorben. Dies ist auch nicht verwunderlich, da die Zahlen des RKI ja aus unseren Meldungen stammen). Die bisherige Abweichung erklärt sich im Wesentlichen wie oben dargestellt, während kleinere Abweichungen sich aus internen Fehlern hier im Landratsamt ergaben. Wie genau es zu den Fehlern kam, lässt sich nicht mehr im Detail nachvollziehen. Die Meldungen an das RKI erfolgen direkt aus dem Fachprogramm, während die Zahlen auf unserem Dashboard in der Regel über eine Excel-Tabelle in das Dashboard migriert werden. Vermutlich ist es dabei zu Übertragungsfehlern gekommen (entweder direkt beim Auslesen aus dem Fachprogramm oder beim Übertrag durch das Vermessungsamt auf das Dashboard) . Wir bemühen uns durch unser Dashboard für noch mehr Transparenz für die Kreisbürger zu sorgen. Es tut uns leid, dass dies in Ihrem Fall für berechtigte Verwirrung gesorgt hat, danken Ihnen aber für Ihre Nachfrage, die uns Anlass gegeben hat, unser Dashboard zu korrigieren. Mit freundlichen Grüßen