Coronaverordnung

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Frau Merkel wurde gefragt, warum sie in der Öffentlichkeit nie mit Mundschutz gesehen wird. Darauf antwortete sie, dass sie immer den Sicherheitsabstand von 1,5m einhält und desshalb keine Maske brauche.
Wenn ich genauso konsequent den Sicherheitsabstand von 1,5m einhalten, kann ich dann auch auf die Maske verzichten?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • Ein:e Follower:in
Elisabeth Kerle
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Frau Merkel…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Elisabeth Kerle
Betreff
Coronaverordnung [#191898]
Datum
1. Juli 2020 22:29
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Frau Merkel wurde gefragt, warum sie in der Öffentlichkeit nie mit Mundschutz gesehen wird. Darauf antwortete sie, dass sie immer den Sicherheitsabstand von 1,5m einhält und desshalb keine Maske brauche. Wenn ich genauso konsequent den Sicherheitsabstand von 1,5m einhalten, kann ich dann auch auf die Maske verzichten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Kerle Anfragenr: 191898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191898/
Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Kerle

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