Coronavirus

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Geimpfte brauchen keinen Test mehr, können aber dennoch Träger und Übertrager des Virus sein, wie wollen sie denn dann wissen, ob nicht die Geimpften das Virus weitertragen. Habe viele in meinem Bekanntenkreis, die trotz Impfung Corona bekommen haben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Ein:e Follower:in
Katja Wotta
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Geimpfte brauchen…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Katja Wotta
Betreff
Coronavirus [#226703]
Datum
12. August 2021 17:36
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Geimpfte brauchen keinen Test mehr, können aber dennoch Träger und Übertrager des Virus sein, wie wollen sie denn dann wissen, ob nicht die Geimpften das Virus weitertragen. Habe viele in meinem Bekanntenkreis, die trotz Impfung Corona bekommen haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Katja Wotta Anfragenr: 226703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226703/ Postanschrift Katja Wotta << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Katja Wotta
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0326 / [#2267…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 12.08.2021 / Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0326 / [#226703]
Datum
13. August 2021 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wotta, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0326. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 12.08.2021 (Az. 2.13.04/0003#0326) Sehr geehrte Frau Wotta, wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vo…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.08.2021 (Az. 2.13.04/0003#0326)
Datum
16. August 2021 11:53
Status
Sehr geehrte Frau Wotta, wir danken Ihnen für Ihre Anfrage vom 12.08.2021 (Az. 2.13.04/0003#0326), zu welcher wir Ihnen das Folgende mitteilen: Ihre Anfrage ist kein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetzt (IFG). Die Rechtsvorschriften, auf welche Sie sich stützten (§ 1 IFG, § 3 UIG oder § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sind nicht eröffnet. Das IFG ist ebenfalls nicht anzuwenden, da sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 S.1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG; "Wissen" der Mitarbeiter zählt grundsätzlich nicht als amtliche Information, auch beinhaltet das IFG keinen Anspruch auf Beantwortung allgemeiner Fragen. Im Übrigen kann auch eine Aufforderung zur Begründung nicht auf die Vorschriften des IFG gestützt werden. Dieses gewährt grundsätzlich nur den Zugang zu vorhandenen amtlichen Informationen. Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird daher von uns im Weiteren als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet und an das zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Allgemein können wir Ihnen jedoch das Folgende mitteilen: Bitte beachten Sie, dass das Robert Koch-Institut (RKI) weder für Gesetzgebung (z.B. Gleichstellung von Geimpften und Getesteten) noch für die Durchführung der infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen zuständig ist. Hinsichtlich der Übertragung des Virus durch Geimpfte, hat das RKI die ihm vorliegenden Informationen bereits umfänglich veröffentlicht. Einen systematischen Review und Evidenzsynthese zur Frage " Wie gut schützt die COVID-19-Impfung vor SARS-CoV-2-Infektionen und -Transmission?" können Sie abrufen unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/... Ferner finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen in den auf der Homepage des RKI veröffentlichten FAQ, z.B. rund um das Thema Impfen, unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... Unter der Überschrift "Wirksamkeit" finden Sie dort Antworten auf Ihre Fragen. Insobesondere möchten wir verweisen auf die Unterüberschriften: * "Wie wirksam sind die mRNA-COVID-19-Impfstoffe?" * "Wie wirksam ist der Vektor-basierte Impfstoff COVID-19 Vaxzevria (AstraZeneca)?" * "Wie wirksam ist der Vektor-basierte Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen-Cilag International?" * "Kann es trotz COVID-19-Impfung zu einer COVID-19-Erkrankung kommen?" und * "Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?". Unter letzterer ("Können Personen, die vollständig geimpft sind, das Virus weiterhin übertragen?") wird ausgeführt: "Daten aus Zulassungsstudien wie auch aus Untersuchungen im Rahmen der breiten Anwendung (sog. Beobachtungsstudien) belegen, dass die in Deutschland zur Anwendung kommenden COVID-19-Impfstoffe SARS-CoV-2-Infektionen (symptomatisch und asymptomatisch) in einem erheblichen Maße verhindern. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz vollständiger Impfung PCR-positiv wird, ist bereits niedrig, aber nicht Null. In welchem Maß die Impfung darüber hinaus die Übertragung des Virus weiter reduziert, kann derzeit nicht genau quantifiziert werden. Auf Basis der bisher vorliegenden Daten ist davon auszugehen, dass die Viruslast bei Personen, die trotz Impfung mit SARS-CoV-2 infiziert werden, stark reduziert und die Virusausscheidung verkürzt ist. In der Summe ist daher das Risiko einer Virusübertragung stark vermindert. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass einige Menschen nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung (asymptomatisch) PCR-positiv werden und dabei auch infektiöse Viren ausscheiden. Dieses Risiko muss durch das Einhalten der Infektionsschutzmaßnahmen zusätzlich reduziert werden. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch nach Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen (Alltagsmasken, Hygieneregeln, Abstandhalten, Lüften) weiterhin einzuhalten. Das Ausmaß, in dem die Virusübertragung reduziert wird, variiert je nach Virusvariante. Bei allen derzeit dominierenden Virusvarianten ist das Risiko einer Virusübertragung stark vermindert, allerdings ist bei der Delta-Variante von einer reduzierten Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2-Infektionen auszugehen (siehe dazu die FAQ "Welchen Einfluss haben die neuen Varianten von SARS-CoV-2 auf die Wirksamkeit der COVID-19-Impfstoffe?"). Aus Public-Health-Sicht erscheint durch die Impfung das Risiko einer Virusübertragung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen. Diese Einschätzungen beruhen auf folgender Evidenz (für eine ausführliche Darstellung siehe auch: Wie gut schützt die COVID-19-Impfung vor SARS-CoV-2-Infektionen und -Transmission? Systematischer Review und Evidenzsynthese): Die Impfung hat eine hohe Schutzwirkung (mindestens 80%) gegen schweres COVID-19, unabhängig vom verwendeten Impfstoff (Comirnaty von BioNTech/Pfizer, Spikevax von Moderna, Vaxzevria von AstraZeneca). Die derzeitige Datenlage zeigt darüber hinaus, dass die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff wie auch mit mRNA-Impfstoffen zu einer deutlichen Reduktion der SARS-CoV-2-Infektionen (symptomatisch + asymptomatisch) führt (Schutzwirkung etwa 80-90% nach der 2. Impfstoffdosis). Weitere Daten belegen, dass selbst bei Menschen, die trotz Impfung PCR-positiv werden, die Viruslast signifikant reduziert wird (Ct Shift) und weniger lange anhält (verkürztes Shedding)." Weitere Informationen zu dem Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Nachfragen zum Sachstand Ihrer Anfrage können Sie an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> richten. Mit freundlichen Grüßen