COVID-19

1. Eine Übersicht darüber, wieviele Personen in Deutschland bereits auf COVID-19 getestet wurden.
2. Welche Tests wurden verwendet?
3. Aufgeschlüsselt auf die verwendeten Tests bitte auflisten:
a) Wieviele davon wurden negativ getestet, wieviele davon positiv.
b) Wieviele von den positiv Getesteten hatten keine Symptome.
c) Wieviele von den positiv Getesteten hatten leichte Symptome.
d) Wieviele von den positiv Getesteten hatten schwere Symptome, sodass eine Behandlung im Krankenhaus aufgrund der COVID-19 Infektion notwendig war.
4. Wieviele positiv Getesteten verstarben im Krankenhaus?
a) Wieviele verstarben an multiplen Erkrankungen?
b) Wieviele verstarben einwandfrei nachweisbar an der COVID-19 Infektion ohne dass andere Erkrankungen vorgelegen hatten.

Die Fragen beziehen sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2020 - Testzeitraum 01. Januar 2020 bis zum Zeitpunkt Ihrer Rückantwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
  • 7 Follower:innen
Christian Spiess
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Übe…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Christian Spiess
Betreff
COVID-19 [#193515]
Datum
25. Juli 2020 13:05
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Eine Übersicht darüber, wieviele Personen in Deutschland bereits auf COVID-19 getestet wurden. 2. Welche Tests wurden verwendet? 3. Aufgeschlüsselt auf die verwendeten Tests bitte auflisten: a) Wieviele davon wurden negativ getestet, wieviele davon positiv. b) Wieviele von den positiv Getesteten hatten keine Symptome. c) Wieviele von den positiv Getesteten hatten leichte Symptome. d) Wieviele von den positiv Getesteten hatten schwere Symptome, sodass eine Behandlung im Krankenhaus aufgrund der COVID-19 Infektion notwendig war. 4. Wieviele positiv Getesteten verstarben im Krankenhaus? a) Wieviele verstarben an multiplen Erkrankungen? b) Wieviele verstarben einwandfrei nachweisbar an der COVID-19 Infektion ohne dass andere Erkrankungen vorgelegen hatten. Die Fragen beziehen sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2020 - Testzeitraum 01. Januar 2020 bis zum Zeitpunkt Ihrer Rückantwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Spiess Anfragenr: 193515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193515/ Postanschrift Christian Spiess << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Spiess
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spiess, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: COVID-19 [#193515]
Datum
28. Juli 2020 10:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Spiess, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Christian Spiess
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19“ vom 25.07.2020 (#193515) wurde…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Christian Spiess
Betreff
AW: WG: COVID-19 [#193515]
Datum
29. August 2020 08:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19“ vom 25.07.2020 (#193515) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Spiess Anfragenr: 193515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193515/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spiess, auf Ihre Nachfrage, dass Ihr IFG Antrag vom 28.07.2020 noch unbeantwortet ist, teile i…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: WG: COVID-19 [#193515]
Datum
2. September 2020 15:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Spiess, auf Ihre Nachfrage, dass Ihr IFG Antrag vom 28.07.2020 noch unbeantwortet ist, teile ich Ihnen folgendes mit: Da weiterhin alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vorwiegend mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie betraut sind, zur Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage herangezogen werden müssen, kommt es nach wie vor zu einer Verzögerung in der Bearbeitung Ihres Antrags. Das Aufkommen der bis heute eingegangenen IFG-Anfragen zur Pandemie sind zudem sehr hoch und fast ausschließlich sehr umfangreich. Ich muss Sie daher nochmals um Verständnis für die lange Bearbeitungszeit und um Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Christian Spiess
Sehr geehrte<< Anrede >> es gibt eine - vom Gesetzgeber - festgelegte Frist zur Beantwortung solcher …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Christian Spiess
Betreff
AW: WG: WG: COVID-19 [#193515]
Datum
3. September 2020 08:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> es gibt eine - vom Gesetzgeber - festgelegte Frist zur Beantwortung solcher Anfragen. Diese Frist gilt auch für den Gesetzgeber. Da meine Anfrage keine Raketenwissenschaft ist ewarte ich die Beantwortung dieser bis zum 11.09.2020 Mit freundlichen Grüßen Christian Spiess Anfragenr: 193515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193515/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spiess, bezugnehmend auf unten stehende Anfrage teile ich folgendes mit: Zu 1 und 3a Die beg…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: COVID-19 [#193515]
Datum
11. Mai 2021 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Spiess, bezugnehmend auf unten stehende Anfrage teile ich folgendes mit: Zu 1 und 3a Die begehrten Daten liegen in der gewünschten Aufgliederung nicht vor. Zu 3b und 3c liegen keine amtlichen Informationen vor. Die gewünschten Informationen werden wochen- und nicht tageweise publiziert. Die Angaben finden sich jeweils mittwochs in den seit dem 4. März 2020 vom Robert Koch-Institut täglich publizierten und öffentlich zugänglichen Situationsberichten (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). KW Anzahl Testungen Positiv getestet Positiv in % übermittelnde Labore bis KW10/2020 87.863 2.763 3,14% 48 11 127.457 7.582 5,9% 114 12 348.619 23.820 6,8% 152 13 360.964 31.347 8,7% 149 14 392.984 35.389 9,0% 143 15 379.233 30.728 8,1% 163 16 330.027 21.993 6,7% 167 17 347.578 17.367 5,0% 174 18 326.788 12.608 3,9 175 19 403.875 10.755 2,7 182 20 430.882 7.227 1,7 181 21 344.782 5.116 1,5 172 22 405.269 4.310 1,1 178 23 340.986 3.208 0,9 176 24 325.575 2.716 0,8 171 25 384.311 5.136 1,3 173 26 462.942 3.603 0,8 177 27 500.122 3.012 0,6 148 28 504.596 2.938 0,6 175 29 531.571 3.408 0,6 168 30 572,967 4,534 0.79 182 31 581,037 5,699 0.98 168 32 733,990 7,330 1.00 168 33 891,988 8,661 0.97 188 34 1,092,350 9,226 0.84 198 35 1,115,638 8,309 0.74 190 36 1,099,560 8,175 0.74 192 37 1,162,133 10,025 0.86 193 38 1,148,282 13,268 1.16 201 39 1,153,075 14,044 1.22 182 40 1.101.080 18.279 1,66 190 41 1.213.658 30.519 2,51 192 42 1.212.363 43.927 3,62 194 43 1.418.726 78.106 5,51 204 44 1.631.343 116.673 7,15 204 45 1.608.125 126.141 7,84 2 203 46 1.422.301 126.181 8,87 201 47* 1.394.255 128.668 9,23 201 48 1.379.859 126.140 9,14 205 49 1.347.625 135.136 10,03 204 50 1.504.313 170.200 11,31 201 51 1.599.120 184.940 11,57 202 52 1.057.269 136.998 12,96 188 53/2020 845.729 129.930 15,36 205 1/2021 1.228.604 157.569 12,83 205 2/2021 1.185.297 123.858 10,45 205 3/2021 1.107.202 109.764 9,91 205 4/2021 1.141.389 96.366 8,44 202 5/2021 1.092.988 82.007 7,50 203 6/2021 1.047.658 67.336 6,43 205 7/2021 1.069.784 65.440 6,12 190 8/2021 1.171.798 72.059 6,15 210 9/2021 1.153.270 71.715 6,22 211 10/2021 1.280.050 85.655 6,69 215 11/2021 1.367.247 107.827 7,89 2 209 12/2021 1.415.220 131.857 9,32 206 13/2021 1.178.378 128.814 10,93 207 14/2021 1.168.950 140.800 12,04 208 15/2021 1.311.887 163.282 12,45 208 16/2021 1.409.259 175.711 12,47 201 17/2021 1.337.504 149.805 11,20 200 Summe 56.836.969 3.848.332 Zu 2 Die von Ihnen begehrten amtlichen Informationen liegen nicht vor, da deutschlandweit von den Laboren verschiedenen PCR Assays und Kits verwendet werden. Für die jeweilige Validierung wenden Sie sich bitte an das zuständige Labor bzw. den Anbieter des Tests. In Deutschland kommen sowohl kommerzielle SARS-CoV-2-Tests als auch in-house-Tests zum direkten Erreger-Nachweis von SARS-CoV-2 zum Einsatz. Eine Übersicht zu den in Deutschland erhältlichen kommerziellen Tests findet sich hier: https://www.dimdi.de/dynamic/de/medizin…<https://www.dimdi.de/dynamic/de/mediz...> Zum Teil sind die Informationen zur Validierung bereits auf den entsprechenden wissenschaftlichen Seiten (Instand e.V.; Pupmed) öffentlich zugänglich. Informationen zu den vom Konsiliarlabor für Coronaviren publizierten RT-PCR-Assays sind hier zu finden: https://www.eurosurveillance.org/conten…<https://www.eurosurveillance.org/cont...> Für eine labordiagnostische Untersuchung zur Klärung des Verdachts auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 wurden PCR-Nachweissysteme entwickelt und validiert. Sie gelten als „Goldstandard“ für die Diagnostik. Nähere Angaben sind über die Weltgesundheitsorganisation (https://www.who.int/publications/i/it... ) bzw. die Foundation for Innovative New Diagnostics (https://www.eurosurveillance.org/cont... ) verfügbar. Es steht eine Reihe von kommerziellen Testsystemen mit hoher Spezifität und unterschiedlicher Bearbeitungsdauer zur Verfügung. Bei niedriger Prävalenz und niederschwelliger Testindikation (einschließlich der Testung asymptomatischer Personen) werden an die Spezifität der Teste im Hinblick auf den positiven Vorhersagewert hohe Anforderungen gestellt. Dem tragen z. B. "Dual Target" Tests Rechnung. Unabhängig vom Testdesign sind jedoch grundsätzlich die für einen Test vorliegenden Daten zu den Leistungsparametern entscheidend. Die verwendeten Targets (Zielgene) können sich zwischen verschiedenen Testsystemen sowie innerhalb eines Testsystems (z. B. im Falle von "Dual Target"-Tests) in ihrer analytischen Spezifität und Sensitivität unterscheiden. Insbesondere bei diskrepanten Ergebnissen innerhalb eines Tests bzw. unklaren/unplausiblen Ergebnissen der PCR-Testung muss eine sorgfältige Bewertung und Validierung durch einen in der PCR-Diagnostik erfahrenen und zur Durchführung der Diagnostik ermächtigten Arzt erfolgen. Ggf. muss zur Klärung eine geeignete laborinterne Überprüfung (z. B. Wiederholung mit einem anderen Testsystem) erfolgen bzw. eine neue Probe angefordert werden. Der Befund soll eine klare Entscheidung im Hinblick auf die Meldung ermöglichen. Die Labore sind gehalten, regelmäßig an entsprechenden Ringversuchen teilzunehmen. (KBV: Nukleinsäurenachweis des Betacoronavirus SARS-CoV-2 mittels RT-PCR<https://www.kbv.de/tools/ebm/html/328...>; WHO: Laboratory testing for 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) in suspected human cases<https://www.who.int/publications/i/it...>; ECDC: Rapid risk assessment: Novel coronavirus disease 2019 (COVID-19) pandemic: increased transmission in the EU/EEA and the UK<https://www.ecdc.europa.eu/en/publica...>; Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<https://www.bundesaerztekammer.de/aer...>) Für die Qualitätssicherung in der molekularen Diagnostik ist es wesentlich, bei allen Tests fortlaufend Qualitätskontrollen wie Positiv- und Negativkontrollen mitzuführen, die es erlauben, anhand der dafür generierten Messwerte die Reproduzierbarkeit der Tests und damit relevante Kenngrößen wie z. B. die Nachweisgrenze und ggf. Abweichungen von der erwarteten Leistungsfähigkeit der Tests zu erkennen. Der aus der real-time PCR bekannte Ct-Wert stellt nur einen semi-quantitativen und von Labor zu Labor nicht unmittelbar vergleichbaren Messwert dar, solange es keinen Bezug auf eine Referenz gibt. Ein exakt quantifizierter Standard kann dazu verwendet werden, die erhaltenen Ct-Werte in eine RNA-Kopienzahl pro Reaktion und ggf. pro Probenvolumen umzurechnen; so lässt sich der Bezug auf publizierte Daten zur Replikationsfähigkeit des in der Probe enthaltenen Virus in geeigneten Zellkulturen erleichtern. Für die Nukleinsäure-gestützte Diagnostik stehen international verschiedene Referenzmaterialien, hier insbesondere RNA von SARS-CoV-2, zur Verfügung. (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): In einer Kooperation zwischen dem Robert Koch-Institut, Abteilung für Infektionskrankheiten und Zentrum für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene/Hochpathogene Viren, dem Konsiliarlabor für Coronaviren am Institut für Virologie der Charité - Universitätsmedizin Berlin, INSTAND e.V. als Referenzinstitution der Bundesärztekammer für die externe Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien, der ad hoc-Gruppe der Gemeinsamen Diagnostikkommission der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) und der Gesellschaft für Virologie (GfV) bietet INSTAND e.V. für alle deutschen Laboratorien für die Diagnostik zum Virusgenom-Nachweis von SARS-CoV-2 zwei unterschiedlich konzentrierte quantitative Bezugsproben mit den folgenden SARS-CoV-2-RNA-Lasten an: Quantitative Bezugsprobe 1 (Ch07469) ca. 10.000.000 Kopien/ml Quantitative Bezugsprobe 2 (Ch07470) ca. 1.000.000 Kopien/ml. Das Begleitheft der Bezugsproben<https://www.instand-ev.de/fileadmin/u...> liefert wichtige Hinweise zur Testdurchführung und Anwendung sowie Daten zu ihrer Charakterisierung in verschiedenen Laboren. Zu 3d, 4a, 4b Täglich werden im Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI-Intensivregister) die freien und belegten Behandlungskapazitäten in der Intensivmedizin von etwa 1.300 Akut-Krankenhäusern in Deutschland ausgewiesen. Im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie werden zudem auch aktuelle Fallzahlen intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Patient*innen aufgezeichnet. Das Register ermöglicht in der Pandemie, und darüber hinaus, Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung im regionalen und zeitlichen Vergleich zu erkennen. Damit schafft das DIVI-Intensivregister eine wertvolle Grundlage zur Reaktion und zur datengestützten Handlungssteuerung in Echtzeit seit April 2020 (https://www.intensivregister.de/#/index ). In den dort einsehbaren Zeitreihen lässt sich gut nachverfolgen, wie sich das Ausbruchsgeschehen zum Jahreswechsel 20/21 ausgewirkt hat (https://www.intensivregister.de/#/akt... ). In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“) werden derzeit erfasst. Generell liegt es immer im Ermessen des Gesundheitsamtes, ob ein Fall als verstorben an bzw. mit COVID-19 ans RKI übermittelt wird oder nicht. Bei einem Großteil der an das RKI übermittelten COVID-19-Todesfälle wird „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben. Verstorbene, die zu Lebzeiten nicht auf COVID-19 getestet wurden, aber in Verdacht stehen, an COVID-19 verstorben zu sein, können post mortem auf das Virus untersucht werden, was im Rahmen einer sog. inneren Leichenschau erfolgen kann. Die Leichenschau ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt; die Bestattungsgesetze der Länder weisen hierzu unterschiedliche Regeln auf. Im Regelfall stellt eine Ärztin oder ein Arzt einen Totenschein aus, auf dem – je nach landesgesetzlicher Regelung – die Todesursache vermerkt wird. Diese Informationen gehen in die Todesursachenstatistik des Deutschen Statistischen Bundesamtes ein. Die sog. innere Leichenschau dient der sicheren Bestimmung der genauen Todesursache, wobei Vorkenntnisse zum Gesundheitszustand der verstorbenen Person und die Umstände des Todes berücksichtigt werden. Die innere Leichenschau wird nicht bei jedem Todesfall durchgeführt. Entweder wird sie auf Antrag des zuletzt behandelnden Arztes/der zuletzt behandelnden Ärztin in Einverständnis mit den Angehörigen durchgeführt oder sie wird durch die Staatsanwaltschaft oder das zuständige Gesundheitsamt veranlasst. Für letzteres bietet das Infektionsschutzgesetz (§ 25, Satz 4) die rechtliche Grundlage. Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass es aus infektionsepidemiologischer Sicht erforderlich ist, den erneuten Eintritt in ein exponentielles Wachstum der Pandemie durch antiepidemische Maßnahmen zu verhindern und – darüber hinaus – die Fallzahlen deutlich weiter in einen voraussichtlich kontrollierbaren Bereich zu senken, bis sich auf Populationsebene Grundimmunität durch die Impfungen einstellt. Mit freundlichen Grüßen