COVID-19 Basisimpfschema / Nebenwirkungen / Schlichtungsausschuss

Angesichts der Tatsache, dass die COVID-19 Impfung, trotz der durch das PEI veröffentlichen schlechtesten Zahlen einer Impfung mit erheblichen Nebenwirkungen und "Verdachtsfällen" seit Bestehen der jüngsten Medizingeschichte, weiterhin Bestandteil des sog. Basisimpfschemas ist, stellen sich einige Fragen.

In 03/2022 wurde bereits durch eine Mail des RKI schriftlich belegt, dass eine Übertragung und Weitergabe des Virus durch die "Impfung" nicht verhindert wird.
Somit dürfte, alleine aufgrund der dem PEI bereits hundertausendfach gemeldeten Nebenwirkungen und der Einschätzung durch das RKI, jegliche rechtlliche Grundlage für die C19 Impfung entzogen sein, da §17a (2),1 - ebenso wie der dienstliche Zweck -, nicht mehr erfüllt sind.

1. Bitte übersenden sie mir jegliche Kommunikation des BMVg mit den entsprechenden Fachstellen des KdoSanDst, die zur Aufname der C-19 Impfung in das Basisimpfschema geführt haben. Dieses beinhaltet ebenfalls u.a. auch die Herausgabe
- der Kommunikation der medizinischen Bewertung durch KdoSanDst
- der Vorgaben an Disziplinarvorgesetzte seitens BMVg und RB BMVg hinsichtlich des Umganges mit sog. "Impfverweigerern"

2. Übersenden sie mir die rechtlich verbindlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der "Beschluss" des Schlichtungsausschusses überhaupt eine Gültigkeit entfalten kann. Dazu zählen auch die rechtlichen Vorgaben für die Beschlussfähigkeit des Schlichtungsauschusses.

3. Übersenden sie mir die Zustimmung der Personalinteressenvertretungen zu "A1-840/8-4000 - Impf- und weitere ausgewählte Prophylaxemaßnahmen" im Hinblick auf die COVID-19 "Impfung".

4. Übersenden sie mir alle medizinschen Informationen, auf deren Basis die Truppenärzte die Aufklärung der Soldaten durchzuführen haben. Diese Anfrage beinhaltet auch die Packungsbeilagen der Hersteller der Impfstoffe.

5. Übersenden sie mir die Risiko-Nutzen-Analyse, die gem. Beschluss vom 22.11.2021 durch das KdoSanDst zu erfolgen hatte.

6. Übersenden sie mir den aktuellen Sachstand zur vom BVerwG aus 07/2022 angeordneten stetigen Prüfung der "Impf-Maßnahmen". Welche Prüfungen mit welchem Ergebnis wurden hier durch die Bundeswehr durchgeführt.

7. Übersenden sie mir den Sachstand zur Beauftragung KdoSanDst mit der Erstellung eines differenzierten Influenza Impfschemas gem. Beschluss vom 22.11.2021

8. Übersenden sie mir die Zahlen zu gemeldeten Nebenwirkungen, Inzidenzen und Toten im Zusammanhang mit der C-19 Impfung in der Bundeswehr vom 01.03.2020 bis 21.11.2021 und die Entwicklung der Zahlen seit Beginn der "Impfkampagne BUND" seit 22.11.2021 bis heute.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Angesichts der Tatsache, dass die COV…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
COVID-19 Basisimpfschema / Nebenwirkungen / Schlichtungsausschuss [#279599]
Datum
23. Mai 2023 13:42
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angesichts der Tatsache, dass die COVID-19 Impfung, trotz der durch das PEI veröffentlichen schlechtesten Zahlen einer Impfung mit erheblichen Nebenwirkungen und "Verdachtsfällen" seit Bestehen der jüngsten Medizingeschichte, weiterhin Bestandteil des sog. Basisimpfschemas ist, stellen sich einige Fragen. In 03/2022 wurde bereits durch eine Mail des RKI schriftlich belegt, dass eine Übertragung und Weitergabe des Virus durch die "Impfung" nicht verhindert wird. Somit dürfte, alleine aufgrund der dem PEI bereits hundertausendfach gemeldeten Nebenwirkungen und der Einschätzung durch das RKI, jegliche rechtlliche Grundlage für die C19 Impfung entzogen sein, da §17a (2),1 - ebenso wie der dienstliche Zweck -, nicht mehr erfüllt sind. 1. Bitte übersenden sie mir jegliche Kommunikation des BMVg mit den entsprechenden Fachstellen des KdoSanDst, die zur Aufname der C-19 Impfung in das Basisimpfschema geführt haben. Dieses beinhaltet ebenfalls u.a. auch die Herausgabe - der Kommunikation der medizinischen Bewertung durch KdoSanDst - der Vorgaben an Disziplinarvorgesetzte seitens BMVg und RB BMVg hinsichtlich des Umganges mit sog. "Impfverweigerern" 2. Übersenden sie mir die rechtlich verbindlichen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der "Beschluss" des Schlichtungsausschusses überhaupt eine Gültigkeit entfalten kann. Dazu zählen auch die rechtlichen Vorgaben für die Beschlussfähigkeit des Schlichtungsauschusses. 3. Übersenden sie mir die Zustimmung der Personalinteressenvertretungen zu "A1-840/8-4000 - Impf- und weitere ausgewählte Prophylaxemaßnahmen" im Hinblick auf die COVID-19 "Impfung". 4. Übersenden sie mir alle medizinschen Informationen, auf deren Basis die Truppenärzte die Aufklärung der Soldaten durchzuführen haben. Diese Anfrage beinhaltet auch die Packungsbeilagen der Hersteller der Impfstoffe. 5. Übersenden sie mir die Risiko-Nutzen-Analyse, die gem. Beschluss vom 22.11.2021 durch das KdoSanDst zu erfolgen hatte. 6. Übersenden sie mir den aktuellen Sachstand zur vom BVerwG aus 07/2022 angeordneten stetigen Prüfung der "Impf-Maßnahmen". Welche Prüfungen mit welchem Ergebnis wurden hier durch die Bundeswehr durchgeführt. 7. Übersenden sie mir den Sachstand zur Beauftragung KdoSanDst mit der Erstellung eines differenzierten Influenza Impfschemas gem. Beschluss vom 22.11.2021 8. Übersenden sie mir die Zahlen zu gemeldeten Nebenwirkungen, Inzidenzen und Toten im Zusammanhang mit der C-19 Impfung in der Bundeswehr vom 01.03.2020 bis 21.11.2021 und die Entwicklung der Zahlen seit Beginn der "Impfkampagne BUND" seit 22.11.2021 bis heute.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279599/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V501 Betreff:  Informationsfreiheits…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
COVID-19 Basisimpfschema / Nebenwirkungen / Schlichtungsausschuss [#279599]
Datum
23. Mai 2023 14:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5/V501 Betreff:  Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug:    Ihr Antrag vom 23. Mai 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 23. Mai 2023 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V501 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19 Basisimpfschema / Nebenwirkungen / Schlichtungsausschuss“…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: COVID-19 Basisimpfschema / Nebenwirkungen / Schlichtungsausschuss [#279599]
Datum
27. Juni 2023 12:53
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19 Basisimpfschema / Nebenwirkungen / Schlichtungsausschuss“ vom 23.05.2023 (#279599) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ergänzend dazu bitte ich um - Offenlegung der begründenden Unterlagen zur Aussage des Bundesministers der Verteidigung im Bundestag, "dass die Zeit noch nicht gekommen sein, um die C-19 Impfung aufzuheben", - Definition, woran "diese Zeit" festgemacht wird, denn eine sachliche und fachliche Begründung konnte der InspSanDst bei der Befragung im Gesundheitssauschuss gem. Aussage der gesundheitspolitischen Sprecherin Der Linke nicht liefern. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V501 Betreff: Informationsfrei…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
COVID-19 Basisimpfschema / Nebenwirkungen / Schlichtungsausschuss [#279599]
Datum
7. Juli 2023 14:48
Status
Warte auf Antwort
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V501 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23. Mai 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 27. Juni 2023 (s.u.). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Leider ist es uns aufgrund des derzeit hohen IFG-Antragsaufkommens und der dadurch entstehenden längeren Bearbeitungszeiten nicht möglich, die IFG-Anfragen zeitnah zu einem Abschluss zu bringen. Aktuell stehen auch zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Bezüglich Ihrer Ergänzung weise ich darauf hin, dass Sie damit Ihr Auskunftsersuchen erweitert haben. Ihre Anfrage wird als neuer IFG-Antrag gewertet und unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V528 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19 Basisimpfschema / Nebenwirkungen / Schlichtungsausschuss“…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: COVID-19 Basisimpfschema / Nebenwirkungen / Schlichtungsausschuss [#279599]
Datum
24. Juli 2023 23:51
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19 Basisimpfschema / Nebenwirkungen / Schlichtungsausschuss“ vom 23.05.2023 (#279599) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die von Ihnen angeführten Gründe sind mittlerweile die Standardantwort auch bei Anfragen anderer Bürger an das BMVg. Angesichts der doch erheblichen Nebenwirkungen, die auch an den Soldaten der Bundeswehr mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit nicht vorbeigegangen sind, bedarf es, gerade nach der Aussage des InspSanDst im Gesundheitsauschuss (keine sachlichen und fachlichen wurden den MdB vorgebracht) doch erheblicher und schneller Klärung um weitere mögliche Schädigungen von Soldaten zu vermeiden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V501 Betreff: Informationsfrei…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
COVID-19 Basisimpfschema / Nebenwirkungen / Schlichtungsausschuss [#279599]
Datum
31. Juli 2023 14:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V501 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23. Mai 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 23. Mai 2023 (Bezug). Anbei übersende ich Ihnen den Teilbescheid vom 28. Juli 2023 vorab in digitaler Form. Das Original wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V528 Betreff: Informationsfre…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
COVID-19 Basisimpfschema / Nebenwirkungen / Schlichtungsausschuss [#279599]
Datum
12. Oktober 2023 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V528 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 27. Juni 2023 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem Antrag vom 27. Juni 2023 kann ich Ihnen noch Folgendes mitteilen: Die duldungspflichtig vorgesehene Impfmaßnahme gegen SARS-CoV 2 ist für Soldatinnen und Soldaten als Beitrag zur Herstellung bzw. Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft anzusehen. Als zuständige Stelle überprüft das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr (KdoSanDstBw) fortlaufend die fachlichen Grundlagen der Impfweisung u.a. auf Basis von Veröffentlichungen des Robert Koch-Institutes (RKI), des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) und weiteren wissenschaftlichen Publikationen. Um bei Berücksichtigung des sehr geringen Risikos von schwerwiegenden Impfnebenwirkungen sowohl das Individuum bestmöglich vor der Erkrankung und seinen möglichen Folgen zu schützen, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 31 Soldatengesetz) zu erfüllen, den Populationsschutz in der Bundeswehr auf einem hohen Niveau zu halten, jederzeit sowohl weltweit aber auch in Deutschland im Rahmen der Amtshilfe als Krisen- und Katastrophenkräfte einsatzbereit zu sein und so die volle und flexible Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Streitkräfte jederzeit bestmöglich sicherzustellen, ist daher die Basisimmunität aller Soldatinnen und Soldaten weiterhin unverzichtbar. Hierzu zählt auch der Impfschutz gegen SARS-CoV 2. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr folgt, in der Anwendung der Impfung gegen COVID-19, den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und stellt damit sicher, dass bei Soldatinnen und Soldaten eine sorgfältige bzw. umfassende Abwägung des Nutzens einer Schutzimpfung unter Berücksichtigung der Risiken durch mögliche Nebenwirkungen gewahrt ist. Mit freundlichen Grüßen