COVID-19-Fälle/Tag nach Erkrankungs-/Meldedatum im Vorjahresvergleich

Auf dem COVID-19-Dashboard des Robert-Koch-Instituts werden täglich alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik mitgeteilt. Unter COVID-19-Fällen werden somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst. Dabei erfolgt die Mitteilung der COVID-19-Fälle/Tag nach Erkrankungs- (blaue Darstellung) und Meldedatum (gelbe Darstellung).

Für den 21.04.2021 teilt das RKI 787 Erkrankungen und 19.231 Meldungen ohne klinische Symptomatik auf COVID-19. Für den gleichen Tag des Vorjahres, also den 21.04.2021 meldete das RKI 824 Erkrankungen sowie 686 Meldungen ohne klinische Symptomatik auf COVID-19. Zudem lässt sich etwa seit dem 13.04.2021 eine Entkopplung der täglichen Meldungen zu COVID-19-Fälle nach Erkrankungs-/Meldedatum dergestalt feststellen, dass die täglichen Meldungen ohne klinische Symptomatik auf COVID-19 jeweils auf dem Niveau der Vorwochen verbleibt, während die Zahl der gemeldeten Erkrankungen drastisch abnimmt.

1. Worin liegt die Ursache, dass im Vergleichszeitraum des Vorjahres die Zahl der täglichen Meldungen zu Erkrankungen mit COVID-19 sowie Meldungen ohne klinische Symptomatik auf COVID-19 etwa gleich hoch waren? Welche Daten liegen ihnen hierzu vor? Welches Testregime wurde damals verwendet? Wurden damals auch Personen ohne ohne klinische Symptomatik auf COVID-19 getestet?

2. Worin liegt die Ursache, dass derzeit (ab dem 13.04.2021) die Zahl der täglichen Meldungen zu Erkrankungen stark abnimmt und jetzt auf bei 119 (Stand: 22.04.2021) liegt? Weshalb stagniert die Zahl der täglichen Meldungen zu Fällen ohne klinische Symptomatik auf COVID-19? Wie ist die derzeitige Altersverteilung bei Fällen ohne klinische Symptomatik auf COVID-19? Wie ist die derzeitige Altersverteilung bei Fällen ohne klinische Symptomatik auf COVID-19?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf dem COVID-19-Dashboard…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
COVID-19-Fälle/Tag nach Erkrankungs-/Meldedatum im Vorjahresvergleich [#219059]
Datum
23. April 2021 11:16
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf dem COVID-19-Dashboard des Robert-Koch-Instituts werden täglich alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik mitgeteilt. Unter COVID-19-Fällen werden somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst. Dabei erfolgt die Mitteilung der COVID-19-Fälle/Tag nach Erkrankungs- (blaue Darstellung) und Meldedatum (gelbe Darstellung). Für den 21.04.2021 teilt das RKI 787 Erkrankungen und 19.231 Meldungen ohne klinische Symptomatik auf COVID-19. Für den gleichen Tag des Vorjahres, also den 21.04.2021 meldete das RKI 824 Erkrankungen sowie 686 Meldungen ohne klinische Symptomatik auf COVID-19. Zudem lässt sich etwa seit dem 13.04.2021 eine Entkopplung der täglichen Meldungen zu COVID-19-Fälle nach Erkrankungs-/Meldedatum dergestalt feststellen, dass die täglichen Meldungen ohne klinische Symptomatik auf COVID-19 jeweils auf dem Niveau der Vorwochen verbleibt, während die Zahl der gemeldeten Erkrankungen drastisch abnimmt. 1. Worin liegt die Ursache, dass im Vergleichszeitraum des Vorjahres die Zahl der täglichen Meldungen zu Erkrankungen mit COVID-19 sowie Meldungen ohne klinische Symptomatik auf COVID-19 etwa gleich hoch waren? Welche Daten liegen ihnen hierzu vor? Welches Testregime wurde damals verwendet? Wurden damals auch Personen ohne ohne klinische Symptomatik auf COVID-19 getestet? 2. Worin liegt die Ursache, dass derzeit (ab dem 13.04.2021) die Zahl der täglichen Meldungen zu Erkrankungen stark abnimmt und jetzt auf bei 119 (Stand: 22.04.2021) liegt? Weshalb stagniert die Zahl der täglichen Meldungen zu Fällen ohne klinische Symptomatik auf COVID-19? Wie ist die derzeitige Altersverteilung bei Fällen ohne klinische Symptomatik auf COVID-19? Wie ist die derzeitige Altersverteilung bei Fällen ohne klinische Symptomatik auf COVID-19?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219059/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Eingangsbestätigung, COVID-19-Fälle Tag nach Erkrankungs- Meldedatum im Vorjahresvergleich [#219059] Sehr Antrags…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, COVID-19-Fälle Tag nach Erkrankungs- Meldedatum im Vorjahresvergleich [#219059]
Datum
28. April 2021 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung, COVID-19-Fälle Tag nach Erkrankungs- Meldedatum im Vorjahresvergleich [#219059] Sehr <…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, COVID-19-Fälle Tag nach Erkrankungs- Meldedatum im Vorjahresvergleich [#219059]
Datum
26. Mai 2021 10:42
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „COVID-19-Fälle/Tag nach Erkrankungs-/Meldedatum im Vorjahresvergleich“ vom 23.04.2021 (#219059) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219059/
Bundesministerium für Gesundheit
Zwischennachricht, COVID-19-Fälle Tag nach Erkrankungs- Meldedatum im Vorjahresvergleich [#219059] Sehr Antragste…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, COVID-19-Fälle Tag nach Erkrankungs- Meldedatum im Vorjahresvergleich [#219059]
Datum
26. Mai 2021 14:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen,

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer u.a. Anfrage erteile ich folgende Auskunft: Auf dem Corona-Dashboard werden die mi…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: COVID-19-Fälle/Tag nach Erkrankungs-/Meldedatum im Vorjahresvergleich [#219059]
Datum
11. Juni 2021 11:04
Status
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in zu Ihrer u.a. Anfrage erteile ich folgende Auskunft: Auf dem Corona-Dashboard werden die mittels PCR-Test laborbestätigten Fälle von neuinfizierten Personen ausgewiesen. Die jeweils ausgewiesene Zahl beinhaltet keine Aussage, ob die betroffenen Personen symptomatisch oder asymptomatisch infiziert sind. In Einklang mit den internationalen Standards der WHO und des ECDC wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle. Unter COVID-19-Fällen werden somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst. Ein positiver PCR-Test führt zu den bekannten Kontaktbeschränkungen, die dazu dienen die Infektionsketten ab diesem Zeitpunkt zu unterbrechen. Für die Darstellung der neuübermittelten Fälle pro Tag wird das Meldedatum verwendet – das Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Der genaue Infektionszeitpunkt der gemeldeten Fälle kann in aller Regel nicht ermittelt werden. Das Meldedatum an das Gesundheitsamt spiegelt daher am besten den Zeitpunkt der Feststellung der Infektion (Diagnosedatum) und damit das aktuelle Infektionsgeschehen wider. Durch den Meldeverzug sind die Daten die letzten Tage in der Grafik noch unvollständig und füllen sich mit den in den kommenden Tagen nachfolgend übermittelten Daten auf. Aus dem Verlauf der übermittelten Daten allein lässt sich daher kein Trend zu den aktuell erfolgten Neuinfektionen ablesen. Das Erkrankungsdatum ist der Tag, an dem die infizierte Person nach eigener Angabe bzw. nach Angabe des behandelnden Arztes mit klinischen Symptomen erkrankt ist. Das Erkrankungsdatum kann wegen der sehr zeitigen Labortests auch nach dem Meldedatum liegen. Bei Fällen ohne Angaben zum Erkrankungsbeginn (Erkrankungsbeginn unbekannt bzw. Fälle ohne Symptome) wird ersatzweise das Meldedatum verwendet. Die abnehmende Fallzahl über die letzten Tage kann durch den Melde- und Übermittlungsverzug bedingt sein. Ausgehend vom Beginn der Erkrankung, bzw. wenn dieser nicht bekannt ist, vom Meldedatum, ergibt sich ein geschätztes Datum der Genesung für jeden Fall. Da im Einzelfall auch deutlich längere Erkrankungsverläufe möglich sind, bzw. die hier genutzten Informationen nicht bei allen Fällen dem RKI übermittelt werden, sind die so berechneten Daten nur grobe Schätzungen für die Anzahl der Genesenen und sollten daher auch nur unter Berücksichtigung dieser Limitationen betrachtet werden. Für eine detailliertere Analyse der COVID-19-Fälle wird auf die täglichen Situationsberichte des RKI verwiesen, die seit dem 20. März 2020 öffentlich zugänglich sind (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Die von Ihnen genannten Werte können nicht nachvollzogen werden. Mit Datum 21. April 2021 weist das Dashboard 10.662 gemeldete Erkrankungsfälle aus und 14.076 Fälle zu diesem Meldedatum. Die Zahl der neu gemeldeten Infektionsfälle belief sich auf 24.884 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Mit Datum 21. April 2020 weist das Dashboard 823 gemeldete Erkrankungsfälle aus und 685 Fälle zu diesem Meldedatum. Die Zahl der neu gemeldeten Infektionsfälle belief sich auf 1.785 (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... ). Zu bedenken ist dabei, dass sich durch Nachmeldungen die Anzahl der Fälle in den Folgetagen erhöhen kann. So wird sich die Anzahl der am 21.4. auf dem Dashboard ausgewiesenen Meldungen in den Folgetagen ebenfalls durch Nachmeldungen erhöht haben. Zu 1 Wie bereits geschildert, kann es bei den Meldewegen zu Verzögerungen kommen. Während des Pandemiegeschehens wurden auch Personen ohne Symptomatik getestet, bspw. wenn diese als Kontaktpersonen von positiv Getesteten im Rahmen der Kontaktnachverfolgung identifiziert werden konnten. Dies war auch bereits im Jahr 2020 der Fall. Die Weitergabe des Virus kann auch durch asymptomatischen Personen erfolgen. Zu 2 Wie bereits oben ausgeführt, kann sich die Anzahl der auf dem Dashboard ausgewiesenen Fälle durch Nachmeldungen in den Folgetagen erhöhen. Auf der Darstellung des Dashboards vom 1. Juni 2021 ist eine Erhöhung der Fallzahlen bis zum 21.04.21 zu sehen, danach gehen die Fallzahlen zurück. Der Anteil der Fälle ohne klinische Symptomatik auf COVID19 ist unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... zu finden. Der Anteil der Personen ohne klinische Symptomatik ist seit Ende 2020 weitgehend stabil geblieben. Details zu klinischen Symptomen werden jeweils dienstags im Lagebericht dargestellt. Insgesamt sinkende Infektionszahlen sprechend dafür, dass die Coronaschutzmaßnahmen ebenso greifen wie die täglich wachsende Zahl von geimpften Personen. Zusätzlich ist ein saisonaler Effekt, zum Beispiel durch die Verlegung von Begegnungen nach draußen, nicht auszuschließen. Mit freundlichen Grüßen