COVID-19 : gilt Klarsichtvisier als legitimer Ersatz für Mund-Nasen-Maske ?

Hallo,
mir fällt auf, daß im großen Supermarkt im Kundenbereich, z.B. beim Einräumen in die Tiefkühltruhen, Mitarbeiterinnen mit Klarsichtvisier, aber nicht mit Mund-Nasen-Maske herumlaufen; heute morgen sah ich auch eine Kundin nur mit Klarsichtvisier. Außerdem hat die Kassiererin (die wohl alle ohne Maske sind, nur hinter z.T. zerrissener Klarsichtfolienabgrenzung) heute einen deutlichen Huster gehabt, bevor sie mir das Geld und Beleg herausgab. Wie oft werden die mit z.B. Tests kontrolliert, müssten die nicht wenigstens die APP benutzen? Ich habe ohne unter Menschen zu sein plötzlich viele Kurzbegegnungen in der APP (alles im grünen Bereich).

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  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    11. November 2020
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, mir fällt …
An Kreisverwaltung Bad Dürkheim/Neustadt - Abteilung 7: Gesundheitsamt Details
Von
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Betreff
COVID-19 : gilt Klarsichtvisier als legitimer Ersatz für Mund-Nasen-Maske ? [#199937]
Datum
9. Oktober 2020 09:13
An
Kreisverwaltung Bad Dürkheim/Neustadt - Abteilung 7: Gesundheitsamt
Status
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, mir fällt auf, daß im großen Supermarkt im Kundenbereich, z.B. beim Einräumen in die Tiefkühltruhen, Mitarbeiterinnen mit Klarsichtvisier, aber nicht mit Mund-Nasen-Maske herumlaufen; heute morgen sah ich auch eine Kundin nur mit Klarsichtvisier. Außerdem hat die Kassiererin (die wohl alle ohne Maske sind, nur hinter z.T. zerrissener Klarsichtfolienabgrenzung) heute einen deutlichen Huster gehabt, bevor sie mir das Geld und Beleg herausgab. Wie oft werden die mit z.B. Tests kontrolliert, müssten die nicht wenigstens die APP benutzen? Ich habe ohne unter Menschen zu sein plötzlich viele Kurzbegegnungen in der APP (alles im grünen Bereich).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199937/
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