Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr
Antragsteller/in
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
1. Am 25.06 und 29.06 hat die Ministerin mitgeteilt, dass der Zeitraum bei AstraZeneca zur Zweitimpfung auf 9 Wochen verkürzt wird. Auf Nachfrage bei der Hotline wurde mir erklärt, dass das Datenverarbeitungssystem eine Vorverlegung des Impftermins nicht zulässt. Des Weiteren läge noch keine Weisung vor.
2. Die StIKo hat Gestern erklärt, dass eine Kreuzimpfung (AstraZeneca/Bointec) ebenfalls zu empfehlen sei. Auf Nachfrage bei der Hotline wurde erklärt, dass eine solche Impfung nicht vorgesehen sei.
Mich würde interessieren welche Aussagen nun stimmen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 224229
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/224229/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
geimpft worden und würde die Zweitimpfung
gern ein von der STIKO empfohlenen mRNA-Impfstoff (Biontec) nehmen.Aber laut meines Hausarztes und Impfzentrum niedersachsen ist es nicht möglich. Total unflexible deutsche Bürokratie und endtäuschend