COVID 19 Impfung hier: 2. Impfung

1. Am 25.06 und 29.06 hat die Ministerin mitgeteilt, dass der Zeitraum bei AstraZeneca zur Zweitimpfung auf 9 Wochen verkürzt wird. Auf Nachfrage bei der Hotline wurde mir erklärt, dass das Datenverarbeitungssystem eine Vorverlegung des Impftermins nicht zulässt. Des Weiteren läge noch keine Weisung vor.
2. Die StIKo hat Gestern erklärt, dass eine Kreuzimpfung (AstraZeneca/Bointec) ebenfalls zu empfehlen sei. Auf Nachfrage bei der Hotline wurde erklärt, dass eine solche Impfung nicht vorgesehen sei.

Mich würde interessieren welche Aussagen nun stimmen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Am 25.06 und 29.06 hat die…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
COVID 19 Impfung hier: 2. Impfung [#224229]
Datum
7. Juli 2021 05:09
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Am 25.06 und 29.06 hat die Ministerin mitgeteilt, dass der Zeitraum bei AstraZeneca zur Zweitimpfung auf 9 Wochen verkürzt wird. Auf Nachfrage bei der Hotline wurde mir erklärt, dass das Datenverarbeitungssystem eine Vorverlegung des Impftermins nicht zulässt. Des Weiteren läge noch keine Weisung vor. 2. Die StIKo hat Gestern erklärt, dass eine Kreuzimpfung (AstraZeneca/Bointec) ebenfalls zu empfehlen sei. Auf Nachfrage bei der Hotline wurde erklärt, dass eine solche Impfung nicht vorgesehen sei. Mich würde interessieren welche Aussagen nun stimmen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224229/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
2021-07-08 Antragsteller/in AstraZ, Verkürzung Impfintervall Sehr Antragsteller/in vielen Danke für Ihre Email. …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
2021-07-08 Antragsteller/in AstraZ, Verkürzung Impfintervall
Datum
8. Juli 2021 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Danke für Ihre Email. Die angekündigte Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) sieht vor, dass Personen, die beim ersten Impftermin den Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben, künftig für die zweite Impfung einen mRNA-Impfstoff erhalten werden. Dieses Vorgehen wird als heterologes Impfschema bezeichnet. Dafür müssen Sie nichts Weiteres unternehmen. Zu Ihrem geplanten Zweitimpftermin wird Ihnen zeitnah ganz automatisch ein mRNA-Impfstoff angeboten. Die Impfzentren in Niedersachsen werden derzeit noch umgestellt. Weiterhin können Sie das Intervall zwischen den beiden Kreuzimpfungen auf sechs Wochen verkürzen. Die Verkürzung des Impfintervalls auf sechs Wochen können Sie zeitnah im Impfportal unter www.impfportal-niedersachsen.de und telefonisch über unser Service-Center unter der kostenlosen Rufnummer 0800 99 88 66 5 veranlassen. Der Dienstleister des Landes arbeitet bereits daran, dass Betroffene ihre Termine für die Zweitimpfung im Impfportal und an der Hotline des Landes dem neuen Intervall zeitnah entsprechend vorverlegen können. Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen