Covid 19 Infektionsgeschehen in Einrichtungen des Gesundheitswesens

In der Sitzung des Bundestages am 10.12.2021 wurde die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen des Gesundheitswesens (nachfolgend als Einrichtungen bezeichnet) verabschiedet. Die Regelung soll ab 15.03.2022 gelten und ist im § 20a IfSG (nachfolgend als IfSG bezeichnet) gesetzlich festgelegt.

Hinweis:
Nachfolgend werden alle vom IfSG betroffenen MitarbeiterInnen als MitarbeiterInnen bezeichnet und alle in den Einrichtungen behandelten oder betreuten PatientInnen oder BewohnerInnen als PatientInnen bezeichnet.

Ich habe Fragen zu dem bisherigen Infektionsgeschehen in diesen Einrichtungen.

Fragen:
1) In wie vielen von deutschlandweit wie vielen Einrichtungen gab es in den Monaten September, Oktober, November, Dezember 2021 und Januar 2022 Covid-19 Infektionen, welche nachweislich durch die MitarbeiterInnen verursacht wurden?
(Die Berichte des RKI geben die Daten leider nicht her. Aber ich gehe davon aus, dass diese in Ihrer Behörde vorliegen.)

2) Wie viele PatientInnen waren dabei betroffen?

3) Von welchen MitarbeiterInnen gingen diese Infektionen jeweils aus, aufgeschlüsselt nach Impfstatus (geimpft, genesen, ungeimpft und Status unbekannt) sowie Teststatus (ungetestet, getestet und Teststatus unbekannt)?

4) In der Wirtschaft gibt es etliche etablierte Qualitätsmanagement Methoden um Probleme nachhaltig zu beheben bzw die Qualität zu sichern. Falls es obige Fälle mit Ansteckungen durch MitarbeiterInnen gab, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Verhinderung künftiger Infektionen wurden wie oft durchgeführt?

Zur Verdeutlichung obiger Frage und Vermeidung von Rückfragen stelle ich hier eine mögliche Form der Antwort dar. (Die angegebenen Zahlen und Informationen sind natürlich frei erfunden und stellen keinen Bezug zu Realität dar.)

Beginn Beispielantwort:
Antwort auf Frage 1-3:
In den angefragten Monaten wurde die folgende Anzahl von PatientInnen mit Covid-19 nachweislich durch MitarbeiterInnen der Einrichtungen nach IfSG infiziert:
Monat 09-2021:
Anzahl der deutschlandweiten Einrichtungen nach IfSG: 12345 (am 31. 09. 2021)
Anzahlt der Einrichtungen, in denen Infektionen durch Mitarbeiter verursacht wurden: 123
Infizierte PatientInnen: 456
Infektion ging nachweislich von der folgenden Anzahl von MitarbeiterInnen aus:
geimpft (ungetestet, getestet, Teststatus unbekannt): 6 (1,2,3)
genesen (ungetestet, getestet, Teststatus unbekannt): 6 (1,2,3)
ungeimpft und nicht genesen (ungetestet, getestet, Teststatus unbekannt): 6 (1,2,3)
G-Status unbekannt (ungetestet, getestet, Teststatus unbekannt): 6 (1,2,3)

Monat 10-2021:
usw.

Antwort auf Frage 4:
Monat 09-2021:
Wie oben ersichtlich, wurden im Monat 09-2021 456 PatientInnen in den Einrichtungen nach IfSG infiziert. Dabei gingen 24 Infektionen von MitarbeiterInnen aus.
In 13 der 24 Fälle kam zur Problembehebung die 5-Why Methode zum Einsatz. Die Ursachen waren: 3x falsche Anwendung der Tests, 5x blabla, usw.
In 8 der 24 Fälle wurde zur Problembehebung ein A3-Report ausgefüllt. Die Ursachen waren: 3x falsche Anwendung der Tests, 1x blabla, usw.
In 3 der 24 wurden keine Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Verhinderung künftiger Infektionen durchgeführt.

Monat 10-2021:
usw.

Ende Beispielantwort.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Februar 2022
  • Frist
    8. März 2022
  • 0 Follower:innen
Tim Richter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Sitzung de…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Tim Richter
Betreff
Covid 19 Infektionsgeschehen in Einrichtungen des Gesundheitswesens [#239946]
Datum
4. Februar 2022 01:48
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Sitzung des Bundestages am 10.12.2021 wurde die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen des Gesundheitswesens (nachfolgend als Einrichtungen bezeichnet) verabschiedet. Die Regelung soll ab 15.03.2022 gelten und ist im § 20a IfSG (nachfolgend als IfSG bezeichnet) gesetzlich festgelegt. Hinweis: Nachfolgend werden alle vom IfSG betroffenen MitarbeiterInnen als MitarbeiterInnen bezeichnet und alle in den Einrichtungen behandelten oder betreuten PatientInnen oder BewohnerInnen als PatientInnen bezeichnet. Ich habe Fragen zu dem bisherigen Infektionsgeschehen in diesen Einrichtungen. Fragen: 1) In wie vielen von deutschlandweit wie vielen Einrichtungen gab es in den Monaten September, Oktober, November, Dezember 2021 und Januar 2022 Covid-19 Infektionen, welche nachweislich durch die MitarbeiterInnen verursacht wurden? (Die Berichte des RKI geben die Daten leider nicht her. Aber ich gehe davon aus, dass diese in Ihrer Behörde vorliegen.) 2) Wie viele PatientInnen waren dabei betroffen? 3) Von welchen MitarbeiterInnen gingen diese Infektionen jeweils aus, aufgeschlüsselt nach Impfstatus (geimpft, genesen, ungeimpft und Status unbekannt) sowie Teststatus (ungetestet, getestet und Teststatus unbekannt)? 4) In der Wirtschaft gibt es etliche etablierte Qualitätsmanagement Methoden um Probleme nachhaltig zu beheben bzw die Qualität zu sichern. Falls es obige Fälle mit Ansteckungen durch MitarbeiterInnen gab, welche Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Verhinderung künftiger Infektionen wurden wie oft durchgeführt? Zur Verdeutlichung obiger Frage und Vermeidung von Rückfragen stelle ich hier eine mögliche Form der Antwort dar. (Die angegebenen Zahlen und Informationen sind natürlich frei erfunden und stellen keinen Bezug zu Realität dar.) Beginn Beispielantwort: Antwort auf Frage 1-3: In den angefragten Monaten wurde die folgende Anzahl von PatientInnen mit Covid-19 nachweislich durch MitarbeiterInnen der Einrichtungen nach IfSG infiziert: Monat 09-2021: Anzahl der deutschlandweiten Einrichtungen nach IfSG: 12345 (am 31. 09. 2021) Anzahlt der Einrichtungen, in denen Infektionen durch Mitarbeiter verursacht wurden: 123 Infizierte PatientInnen: 456 Infektion ging nachweislich von der folgenden Anzahl von MitarbeiterInnen aus: geimpft (ungetestet, getestet, Teststatus unbekannt): 6 (1,2,3) genesen (ungetestet, getestet, Teststatus unbekannt): 6 (1,2,3) ungeimpft und nicht genesen (ungetestet, getestet, Teststatus unbekannt): 6 (1,2,3) G-Status unbekannt (ungetestet, getestet, Teststatus unbekannt): 6 (1,2,3) Monat 10-2021: usw. Antwort auf Frage 4: Monat 09-2021: Wie oben ersichtlich, wurden im Monat 09-2021 456 PatientInnen in den Einrichtungen nach IfSG infiziert. Dabei gingen 24 Infektionen von MitarbeiterInnen aus. In 13 der 24 Fälle kam zur Problembehebung die 5-Why Methode zum Einsatz. Die Ursachen waren: 3x falsche Anwendung der Tests, 5x blabla, usw. In 8 der 24 Fälle wurde zur Problembehebung ein A3-Report ausgefüllt. Die Ursachen waren: 3x falsche Anwendung der Tests, 1x blabla, usw. In 3 der 24 wurden keine Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Verhinderung künftiger Infektionen durchgeführt. Monat 10-2021: usw. Ende Beispielantwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tim Richter Anfragenr: 239946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239946/
Mit freundlichen Grüßen Tim Richter
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Richter, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Be…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Covid 19 Infektionsgeschehen in Einrichtungen des Gesundheitswesens [#239946]
Datum
4. Februar 2022 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Richter, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Bewältigung der Pandemie ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Richter, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Covid 19 Infektionsgeschehen in Einrichtungen des Gesundheitswesens [#239946]
Datum
15. Februar 2022 07:44
Status
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2,8 KB


Sehr geehrter Herr Richter, ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die von Ihnen beantragten Informationen sind im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vorhanden. Das Bundesministerium für Gesundheit und seine Geschäftsbereichsbehörden haben von Beginn der Coronapandemie an Daten in größtmöglicher Transparenz öffentlich zugänglich gemacht. Ihrem Antrag ist zu entnehmen, dass Ihnen diese Informationsangebote bekannt sind. Zahlen zu Ausbruchsgeschehen werden dem RKI von den Gesundheitsämtern übermittelt. Bitte erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang noch folgenden Hinweis: Bei einem Ausbruchsgeschehen ist von zentraler Bedeutung, dieses einzudämmen und jede weitere Ansteckung zu vermeiden. Insbesondere in Altenwohn- und Pflegeeinrichtungen hat der Schutz der vulnerablen Personen höchste Priorität. Wenn es in solchen Einrichtungen zu einem Ausbruchsgeschehen kommt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Infektionen sich innerhalb der Einrichtung ereignet haben. Eine Identifikation der Person, die das Ausbruchsgeschehen ausgelöst hat, ist in der Regel nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen