Covid 19 Infizierte

Die Veröffentlichung der Fallzahlen durch das RKI sind lediglich Fallzahlen eines positiven PCR Test. Damit wird jedoch keine Zahl an Infizierten im Sinne des IfSG belegt. Gleiches gilt für die Todesfallzahlen da auch hier lediglich ein positiver Test als Beleg angenommen wird. Das IfSG legt jedoch eindeutige Definitionen fest. Ich bitte Sie daher um eine kurzfristige Anwort zu folgenden Fragen:

1. Wieviel Covid 19 Infizierte im Sinne des IfSG gab es bisher in Brandenburg und wieviel Infizierte gibt es aktuell?
2. Wieviel der Infizierten sind im Sinne des IfSG bisher in Brandenburg erkrankt und wieviel Kranke gibt es aktuell?
2. Wieviel der nachgewiesenen Fälle im Sinne des IfSG in Brandenburg sind an Covid 19 verstorben?

Bitte beachten Sie, nur Zahlen zu benennen, welche eine Covid 19 Erkrankung im Sinne des IfSG auch klinisch belegen da es sich andernfalls nicht um Infizierte oder Kranke im Sinne des Gesetzes handelt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. November 2020
  • Frist
    12. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid 19 Infizierte [#203319]
Datum
10. November 2020 12:51
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Veröffentlichung der Fallzahlen durch das RKI sind lediglich Fallzahlen eines positiven PCR Test. Damit wird jedoch keine Zahl an Infizierten im Sinne des IfSG belegt. Gleiches gilt für die Todesfallzahlen da auch hier lediglich ein positiver Test als Beleg angenommen wird. Das IfSG legt jedoch eindeutige Definitionen fest. Ich bitte Sie daher um eine kurzfristige Anwort zu folgenden Fragen: 1. Wieviel Covid 19 Infizierte im Sinne des IfSG gab es bisher in Brandenburg und wieviel Infizierte gibt es aktuell? 2. Wieviel der Infizierten sind im Sinne des IfSG bisher in Brandenburg erkrankt und wieviel Kranke gibt es aktuell? 2. Wieviel der nachgewiesenen Fälle im Sinne des IfSG in Brandenburg sind an Covid 19 verstorben? Bitte beachten Sie, nur Zahlen zu benennen, welche eine Covid 19 Erkrankung im Sinne des IfSG auch klinisch belegen da es sich andernfalls nicht um Infizierte oder Kranke im Sinne des Gesetzes handelt.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203319/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, für die Ihnen keine Kosten entstehen und die ich Ihnen…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Covid 19 Infizierte [#203319]
Datum
13. November 2020 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, für die Ihnen keine Kosten entstehen und die ich Ihnen wie folgt beantworte. Zu Frage 1: Aktuell gibt es 4.561 Infizierte in Brandenburg. Zu Frage 2: Die Zahlen der Infizierten und Erkrankten liegen laut Robert Koch Institut nahe beieinander, sind aber nicht ganz deckungsgleich. Genaue Zahlen für Brandenburg liegen nicht vor. Zu Frage 3: 235 Menschen sind mit oder durch Corona verstorben. Möglicherweise habe ich die eine oder andere Fragen nicht ganz richtig in Ihrem Sinne verstanden und beantwortet. Ich füge Ihnen deswegen als Anlage das aktuelle Lagebild "Corona" an, dem Sie weitere Informationen entnehmen können. Im Übrigen verweise ich auf die Seite des Robert Koch Instituts: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung. Leider funktionierte die Weiterleitung d…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Covid 19 Infizierte [#203319]
Datum
27. Dezember 2020 13:51
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung. Leider funktionierte die Weiterleitung der Anwort nicht, so dass ich erst heute davon Kenntnis erhielt. Leider muss ich jedoch feststellen, dass Ihre Antwort auch nicht in Sinne meiner Anfrage erfolgte. Ich möchte daher nochmals gerne meine Fragen präzisieren. Eine Erkrankung kann nur vorliegen, wenn die betroffenen Person auch Symptome aufweisst. Der PCR Test wird offenbar weiterhin in unwissenschaftlicher Art und Weise als alleiniger Beleg für die Aussage infiziert und erkrankt herangezogen. Jedoch kann der PCR Test nicht belegen, dass eine Person als infiziert und damit als Ausscheider gelten muss wenn nicht der CT Wert mit betrachtet wird, meist keine Symptome vorliegen und kein weiterer Nachweis in Form einer Virusanzucht erfolgt. Meine Frage daher, wie ist die behauptete Infektion oder die Erkrankung nachgewiesen worden? Für den Tod ist die Aussage mit oder an Corona, auch wenn es sich um eine gültige Definition handelt, ebenfalls grob unwissenschaftlich. Schon aus dem Interesse weiterer Erkenntnissammlung wäre es extrem wichtig zu wissen, ob das Coronavirus ursächliche Todesursache war und ob es überhaupt beteiligt war. Ob oder mit ist eine Aussage, mit der man sich als verantwortliche Behörde doch nicht zufrieden geben kann. Auch hier gilt, der PCR Test kann keinen Virusnachweis führen. Daher auch hier meine Frage, wie wurde die Corona Erkrankung der verstorbenen Person nachgewiesen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203319/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>