Covid 19 - Pandemie: Bevölkerungsschutz, RKI Empfehlung aus 2012, Drucksache Bundestag 17/12051

Anfrage an: Bundesrat

laut Beitrag in der NZZ vom 20.03.2020 wurde im Januar 2012 dem Deutschen Bundestag eine Risikoanalyse zum Bevölkerungsschutz des Robert Koch Instituts (RKI) präsentiert (Drucksache17/12051): bzgl. einer Pandemie durch Virus Modi-Sars.
Es war also fast alles bzgl. des jetzigen Pandemie-Szenarios bekannt, Erfahrungen einer aktuellen Situation lagen aus China bereits vor.
Warum wurden die in der o.g. Risikoanalyse vorgeschlagenen Vorgehensweisen von den verantwortlichen deutschen Politikern und Gesundheits-Institutionen sowie dem RKI nicht zeitnah schon im Januar diesen Jahres umgesetzt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. März 2020
  • Frist
    22. April 2020
  • 138 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Beitra…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid 19 - Pandemie: Bevölkerungsschutz, RKI Empfehlung aus 2012, Drucksache Bundestag 17/12051 [#182996]
Datum
20. März 2020 14:01
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Beitrag in der NZZ vom 20.03.2020 wurde im Januar 2012 dem Deutschen Bundestag eine Risikoanalyse zum Bevölkerungsschutz des Robert Koch Instituts (RKI) präsentiert (Drucksache17/12051): bzgl. einer Pandemie durch Virus Modi-Sars. Es war also fast alles bzgl. des jetzigen Pandemie-Szenarios bekannt, Erfahrungen einer aktuellen Situation lagen aus China bereits vor. Warum wurden die in der o.g. Risikoanalyse vorgeschlagenen Vorgehensweisen von den verantwortlichen deutschen Politikern und Gesundheits-Institutionen sowie dem RKI nicht zeitnah schon im Januar diesen Jahres umgesetzt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 182996 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182996 Postanschrift Walter Dr. Seyde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrat
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie erkundigen sich, wieso verantwortliche deutsche P…
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Covid 19 - Pandemie: Bevölkerungsschutz, RKI Empfehlung aus 2012, Drucksache Bundestag 17/12051 [#182996]
Datum
31. März 2020 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie erkundigen sich, wieso verantwortliche deutsche Politiker und Gesundheits-Institutionen bestimmte Vorgehensweisen aus einer Risikoanalyse des RKI nicht frühzeitig umgesetzt hätten. Diese Frage kann der Bundesrat leider nicht beantworten, da ihm weder die Motivationslagen von Politikern, noch von Gesundheitsinstituten vorliegen. Der Bundesrat ist Teil der Legislative, nicht jedoch Teil der mit Pandemiebekämpfung beschäftigen Executive. Ich bitte mitzuteilen, ob Sie auf der formellen Bescheidung Ihres Antrages bestehen. Voraussichtlich würde die Entscheidung ablehnend ausfallen. Mit freundlichen Grüßen