COVID-19-Pandemie in NRW, Ressourcenbereitstellung

Sehr << Antragsteller:in >>

können Sie mir bitte mitteilen warum beim Ausbruch der Covid-19 Pandemie in NRW zu wenige Ressourcen (Mundschutz, Schutzanzüge, Desinfektionsmittel,…) zur Verfügung standen.

So wie ich das als Bürger verstehe liegt die o. a. Ressourcenbereitstellung nach der „Drucksache 17/1205, Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode 03. 01. 2013, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ doch in der Verantwortung des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Über eine nachvollziehbare Antwort würde ich mich freuen. Oft kann man als Bürger nicht immer die richtigen Schlüsse ziehen. Falls das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen nicht für die Ressourcen Bereitstellung (Mundschutz, Schutzanzüge, Desinfektionsmittel,…) verantwortlich ist, teilen Sie mir bitte mit, wer in die Verantwortung trägt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Oktober 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
COVID-19-Pandemie in NRW, Ressourcenbereitstellung [#201931]
Datum
29. Oktober 2020 09:48
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtAntragsteller/in können Sie mir bitte mitteilen warum beim Ausbruch der Covid-19 Pandemie in NRW zu wenige Ressourcen (Mundschutz, Schutzanzüge, Desinfektionsmittel,…) zur Verfügung standen. So wie ich das als Bürger verstehe liegt die o. a. Ressourcenbereitstellung nach der „Drucksache 17/1205, Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode 03. 01. 2013, Unterrichtung durch die Bundesregierung, Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012“ doch in der Verantwortung des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Über eine nachvollziehbare Antwort würde ich mich freuen. Oft kann man als Bürger nicht immer die richtigen Schlüsse ziehen. Falls das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen nicht für die Ressourcen Bereitstellung (Mundschutz, Schutzanzüge, Desinfektionsmittel,…) verantwortlich ist, teilen Sie mir bitte mit, wer in die Verantwortung trägt. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201931 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201931/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!