CoVid-19 / Staatsexamen Humanmedizin / Dringlich

Entscheidung über die (Nicht-)Durchführung der schriftlichen Staatsexamensprüfungen der Medizin (M2) am 15.04.-17.04.2020.

Die Ungewissheit über die Durchführung ist nicht länger tragbar.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Entscheidung über d…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CoVid-19 / Staatsexamen Humanmedizin / Dringlich [#183265]
Datum
24. März 2020 09:01
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Entscheidung über die (Nicht-)Durchführung der schriftlichen Staatsexamensprüfungen der Medizin (M2) am 15.04.-17.04.2020. Die Ungewissheit über die Durchführung ist nicht länger tragbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183265
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: CoVid-19 / Staatsexamen Humanmedizin / Dringlich [#183265]
Datum
25. März 2020 13:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beabsichtigen Ihren Antrag abzulehnen weil es sich bei der Entscheidung, ob die …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: CoVid-19 / Staatsexamen Humanmedizin / Dringlich [#183265]
Datum
26. März 2020 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beabsichtigen Ihren Antrag abzulehnen weil es sich bei der Entscheidung, ob die Staatsexamensprüfungen der Medizin (M2) im April 2020 durchgeführt werden, um den Gegenstand eines laufenden Rechtssetzungsvorhabens handelt. Ablehnende Bescheide versenden wir ausschließlich per Post, da nur so der für die Rechtsmittelfrist wichtige Zugang festgestellt werden kann. Wenn Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, teilen Sie bitte Ihre Postadresse mit. Mit freundlichen Grüßen