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Covid-19: Statistik für Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr

Wie lauten die aktuellen Infektions-/Todeszahlen der Covid-19-Erkrankung bei Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr?

Ergebnis der Anfrage

Ich habe eigentlich nichts erfahren zur Sache, sondern wurde im Kreise herumgeführt:
Das Gesundheitsministerium durfte nichts sagen, das Innenministerium hat mich abgewimmelt, weil Polizei Ländersache sei. Diese bürokratische Abwimmelung des Bürgers habe ich nun beendet, indem ich die Sache für "abgeschlossen" festgelegt habe, das Hin- und Her wurde mir zu aufwendig und schließlich lästig.
Unbeantwortet steht nach wie vor meine private Frage im Raum, wie hoch die Zahlen der Covid-2-Erkrankungen bei Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr seien. Derartige Zahlen sind m.W. bis heute auch nicht von den Medien veräöffentlicht worden.
Hintergrund meiner Frage war die Mutmaßung, daß besagte Personenkreise infektionsfrei waren und die Mitteilungspolitik der Regierung bezüglich der Bevölkerung
falsch oder manipuliert oder absichtlich dramatisiert waren.
Jetzt mögen andere den sachverhalt aufklären, ich verzichte frustriert.
Mit bestem Gruß
Axel Kopsch

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie lauten die aktu…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid-19: Statistik für Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr [#184024]
Datum
5. April 2020 17:15
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie lauten die aktuellen Infektions-/Todeszahlen der Covid-19-Erkrankung bei Polizei, Bundespolizei und Bundeswehr?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184024 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Covid-19: Statistik für Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr [#184024]
Datum
6. April 2020 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie, die verspätete Beantwortung Ihrer E-Mail wegen der Vielzahl der hier …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Covid-19: Statistik für Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr [#184024]
Datum
27. Mai 2020 19:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie, die verspätete Beantwortung Ihrer E-Mail wegen der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen zu entschuldigen. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen dem Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Ich empfehle Ihnen, sich an die nachfolgend genannten Stellen zu wenden: Bundeswehr: Bundesministerium der Verteidigung, Fontainengraben 150, 53123 Bonn, Internet: www.bmvg.de, Bundespolizei: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin, Internet: www.bmi.bund.de, Polizei: Innenministerien der Länder. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Covid-19: Statistik für Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr“ [#184024] [#184024]
Datum
28. Mai 2020 13:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/184024 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde nicht angemessen auf diese Weise bearbeitet, weil das BMG keine Informationen bekommt, diese seien beim BMI (betr. Polizei) und BMVg (betr. Bundeswehr) zu erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 184024.pdf Anfragenr: 184024 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184024

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-721/002 II#0355 Sehr geehrteAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Covid-19: Statistik für Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr“ [#184024] # 25-721/002 II#0355
Datum
12. Juni 2020 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 25-721/002 II#0355 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Auf die Datenschutzerklärung weise ich hin: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.