Covid-19 Todesfallzahlen nach Altersgruppe

Anfrage an: Robert Koch-Institut

für jede Meldewoche:
- Anzahl der dem RKI übermittelten Covid-19-Fälle
- Anzahl der dem RKI übermittelten Covid-19-Todesfälle

gegliedert jeweils nach 5er-Altersgruppen (0-4j., 5-9j., ... 95-99j, 100+, unbek.).

Ich bitte um Erteilung der Auskunft entweder
- als csv-Datei, oder
- durch Ergänzung des Feldes "Altersgruppe2" in den ArcGIS-Dashboard Daten, oder
- durch Einpflegen der Todesfallzahlen in Survstat.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • Ein:e Follower:in
Danny Seis
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: für jede Meldewo…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Danny Seis
Betreff
Covid-19 Todesfallzahlen nach Altersgruppe [#199266]
Datum
3. Oktober 2020 05:32
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für jede Meldewoche: - Anzahl der dem RKI übermittelten Covid-19-Fälle - Anzahl der dem RKI übermittelten Covid-19-Todesfälle gegliedert jeweils nach 5er-Altersgruppen (0-4j., 5-9j., ... 95-99j, 100+, unbek.). Ich bitte um Erteilung der Auskunft entweder - als csv-Datei, oder - durch Ergänzung des Feldes "Altersgruppe2" in den ArcGIS-Dashboard Daten, oder - durch Einpflegen der Todesfallzahlen in Survstat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199266/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Danny Seis << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Danny Seis
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 03.10.2020 Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihne…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.10.2020
Datum
5. Oktober 2020 15:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-185. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.10.2020 [#199266] / 2020-185 Sehr geehrter Herr Sei…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.10.2020 [#199266] / 2020-185
Datum
11. Februar 2021 13:36
Status
Sehr geehrter Herr Seis, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Aufgliederung der an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Fälle nach Meldewoche ist in kürzeren Altersintervallen (1 bzw. 5 Jahre) bereits öffentlich über https://survstat.rki.de möglich. Die öffentlich über ArcGIS abrufbarem Informationen zu Todesfällen entsprechen der Altersauflösung, welche an das RKI übermittelt wird. Darüber hinausgehende amtliche Informationen liegen dem RKI nicht vor und wären ggf. bei der zuständigen Landesgesundheitsbehörde nachzufragen. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/COVID-19_Todesfaelle.html Kleinere Altersgruppen bei Todesfällen können auch aus Datenschutzgründen nicht gebildet werden, weil dies dazu führen könnte, dass die betroffenen Personen identifiziert werden könnten. Mit freundlichen Grüßen