Covid-19: Welche Maßnahmen ergeben sich aus den Ergebnissen einer Untersuchung, die in einem Alten- und Pflegeheim durchgeführt wurde?

Im Epidemiologischen Bulletin des RKI vom 10.2.2022 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/06_22.pdf?__blob=publicationFile werden die Ergebnisse einer Untersuchung in einem Alten- und Pflegeheim veröffentlicht. Verglichen wurden bzgl. Covid19 Serum-Antikörper, Infektionen, Erkrankungen und Todesfälle von nicht geimpften oder unzureichend geimpften im Vergleich mit vollständig geimpften Personen (Biontech: Comirnaty). Die Daten sind in o.a. Quelle zu finden. Es wird aufgrund dieser Ergebnisse empfohlen, trotz einer hohen Impfquote weiterhin die üblichen präventiven Schutzmaßnahmen einzuhalten. Meine Frage: Gibt es Planungen, die Öffentlichkeit und insbesondere auch diejenigen älteren Menschen, die nicht in Alten- und Pflegeheimen leben (das ist der überwiegende Teil) über die Risiken von Infektion, Erkrankung und Tod trotz einer erfolgten Impfung aufzuklären und auf die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen hinzuweisen? Wenn ja, wie soll das geschehen? Können aufgrund dieser Ergebnisse 3G-Regeln weiter verantwortet werden oder sind bereits Änderungen geplant? Wenn ja, welche und wann.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2022
  • Frist
    19. März 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Epidemiologisc…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid-19: Welche Maßnahmen ergeben sich aus den Ergebnissen einer Untersuchung, die in einem Alten- und Pflegeheim durchgeführt wurde? [#241191]
Datum
17. Februar 2022 15:12
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Epidemiologischen Bulletin des RKI vom 10.2.2022 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/06_22.pdf?__blob=publicationFile werden die Ergebnisse einer Untersuchung in einem Alten- und Pflegeheim veröffentlicht. Verglichen wurden bzgl. Covid19 Serum-Antikörper, Infektionen, Erkrankungen und Todesfälle von nicht geimpften oder unzureichend geimpften im Vergleich mit vollständig geimpften Personen (Biontech: Comirnaty). Die Daten sind in o.a. Quelle zu finden. Es wird aufgrund dieser Ergebnisse empfohlen, trotz einer hohen Impfquote weiterhin die üblichen präventiven Schutzmaßnahmen einzuhalten. Meine Frage: Gibt es Planungen, die Öffentlichkeit und insbesondere auch diejenigen älteren Menschen, die nicht in Alten- und Pflegeheimen leben (das ist der überwiegende Teil) über die Risiken von Infektion, Erkrankung und Tod trotz einer erfolgten Impfung aufzuklären und auf die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen hinzuweisen? Wenn ja, wie soll das geschehen? Können aufgrund dieser Ergebnisse 3G-Regeln weiter verantwortet werden oder sind bereits Änderungen geplant? Wenn ja, welche und wann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241191/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Covid-19 Welche Maßnahmen ergeben sich aus den Ergebnissen einer Untersuchung die in einem Alte…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Covid-19 Welche Maßnahmen ergeben sich aus den Ergebnissen einer Untersuchung die in einem Alten-... [#241191]
Datum
18. Februar 2022 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind zwar die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig, wir haben Ihr Schreiben aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mitzuwirken. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
AW: Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in, Covid-19 Welche Maßnahmen ergeben sich aus den Ergebnissen einer U…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in, Covid-19 Welche Maßnahmen ergeben sich aus den Ergebnissen einer Untersuchung die in einem Alten-... [#241191]
Datum
23. Februar 2022 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage und danke Ihnen für Ihre Hinweise und Anregungen. Das Bundesministerium für Gesundheit informiert bereits auf zahlreichen Kanälen (Internet, soziale Medien, Kampagnen etc.) über Risiken und entsprechende Schutzmaßnahmen. Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Maßnahmen verweise ich auf die Zuständigkeit der Bundesländer. Mit freundlichen Grüßen