Covid-19/Grippewelle: potentielle klinische Verwechslungsgefahr; Prävention

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Bei COVID-19 handelt es sich bekanntlich eine Erkrankung mit grippeähnlichen Symptomen, welche durch Infektion mit SARS-CoV-2 hervorgerufen wird.

Laut RKI ist der Verdacht auf COVID-19 begründet, wenn bei Personen mindestens eine der beiden folgenden Konstellationen vorliegt:
Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere oder unspezifischen Allgemeinsymptomen UND Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19 oder
Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder schwere UND Aufenthalt in einem Risikogebiet.
Risikogebiete für COVID-19 sind laut RKI (Stand 17.02.2020) die chinesische Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang. Laut WHO (Stand 17.02.2020) breitet sich das Virus weiter aus mit mittlerweile 70635 bestätigten Fällen allein in China, davon 59353 und damit ca. 84 % der Fälle in den gesperrten Provinzen Wubei und Zhejing. Damit stammen aber auch ca. 16 % der Fälle nicht aus dem angegebenen Risikogebiet.

Das Virus SARS-CoV-2 ist leicht übertragbar: die Übertragbarkeit auch durch lediglich geringgradig Erkrankte wurde mehrfach nachgewiesen. Ausserdem ist eine Verbreitung über Klimaanlagen und Abwassersysteme (wie bei SARS-CoV-1) nicht auszuschliessen.
Eine Eindämmung /Verzögerung einer pandemischen Ausbreitung steht laut WHO an oberster Stelle.

In Deutschland läuft zur Zeit die Grippewelle an. Klinisch ist eine Unterscheidung dieser beiden Erkrankungen nicht sicher möglich.
Aus den Informationen des RKI erschliesst sich, dass “Influenza-Erkrankungen” nicht lückenlos labortechnisch verifiziert werden:

„Üblicherweise nehmen Ärzte nur bei einem sehr kleinen Teil von Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen Proben aus den Atemwegen und lassen es in einem Labor testen. Seit der Influenzapandemie im Jahr 2009 wurden von Jahr zu Jahr mehr Personen untersucht, allerdings sehr unterschiedlich von Region zu Region. Für die Abschätzung der Krankheitslast sind die Daten deshalb nur bedingt geeignet…““ aus: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.html

Besteht unter den o.g. Voraussetzungen die Gefahr, dass eine unbemerkte Ausbreitung von SARS-COV-2 stattfinden kann, da grippeähnliche Erkrankungsfälle fälschlicherweise der Influenza zugeordnet werden können? Eine lückenlose Rückverfolgung von COVID-19 Erkrankungen wird ja nicht in jedem Fall gelingen.

In Deutschland werden weiter Massenveranstaltungen abgehalten. Zwar kommen hier zusätzliche hygienische Basis-Massnahmen zum Einsatz, reichen diese aber aus, um eine Ausbreitung von COVID-19 sicher verhindern?
Andere Länder sagen vorsichtshalber Grossveranstaltungen ab und erheben weitreichende Reisebeschränkungen, um eine weitere Ausbreitung von SARS-COV-2 zu verhindern. Warum geschieht dies nicht in Deutschland?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2020
  • Frist
    21. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei COVID-19 handel…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid-19/Grippewelle: potentielle klinische Verwechslungsgefahr; Prävention [#180873]
Datum
19. Februar 2020 18:20
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei COVID-19 handelt es sich bekanntlich eine Erkrankung mit grippeähnlichen Symptomen, welche durch Infektion mit SARS-CoV-2 hervorgerufen wird. Laut RKI ist der Verdacht auf COVID-19 begründet, wenn bei Personen mindestens eine der beiden folgenden Konstellationen vorliegt: Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere oder unspezifischen Allgemeinsymptomen UND Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19 oder Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder schwere UND Aufenthalt in einem Risikogebiet. Risikogebiete für COVID-19 sind laut RKI (Stand 17.02.2020) die chinesische Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang. Laut WHO (Stand 17.02.2020) breitet sich das Virus weiter aus mit mittlerweile 70635 bestätigten Fällen allein in China, davon 59353 und damit ca. 84 % der Fälle in den gesperrten Provinzen Wubei und Zhejing. Damit stammen aber auch ca. 16 % der Fälle nicht aus dem angegebenen Risikogebiet. Das Virus SARS-CoV-2 ist leicht übertragbar: die Übertragbarkeit auch durch lediglich geringgradig Erkrankte wurde mehrfach nachgewiesen. Ausserdem ist eine Verbreitung über Klimaanlagen und Abwassersysteme (wie bei SARS-CoV-1) nicht auszuschliessen. Eine Eindämmung /Verzögerung einer pandemischen Ausbreitung steht laut WHO an oberster Stelle. In Deutschland läuft zur Zeit die Grippewelle an. Klinisch ist eine Unterscheidung dieser beiden Erkrankungen nicht sicher möglich. Aus den Informationen des RKI erschliesst sich, dass “Influenza-Erkrankungen” nicht lückenlos labortechnisch verifiziert werden: „Üblicherweise nehmen Ärzte nur bei einem sehr kleinen Teil von Patienten mit akuten Atemwegserkrankungen Proben aus den Atemwegen und lassen es in einem Labor testen. Seit der Influenzapandemie im Jahr 2009 wurden von Jahr zu Jahr mehr Personen untersucht, allerdings sehr unterschiedlich von Region zu Region. Für die Abschätzung der Krankheitslast sind die Daten deshalb nur bedingt geeignet…““ aus: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Influenza/FAQ_Liste.html Besteht unter den o.g. Voraussetzungen die Gefahr, dass eine unbemerkte Ausbreitung von SARS-COV-2 stattfinden kann, da grippeähnliche Erkrankungsfälle fälschlicherweise der Influenza zugeordnet werden können? Eine lückenlose Rückverfolgung von COVID-19 Erkrankungen wird ja nicht in jedem Fall gelingen. In Deutschland werden weiter Massenveranstaltungen abgehalten. Zwar kommen hier zusätzliche hygienische Basis-Massnahmen zum Einsatz, reichen diese aber aus, um eine Ausbreitung von COVID-19 sicher verhindern? Andere Länder sagen vorsichtshalber Grossveranstaltungen ab und erheben weitreichende Reisebeschränkungen, um eine weitere Ausbreitung von SARS-COV-2 zu verhindern. Warum geschieht dies nicht in Deutschland?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180873 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Covid-19/Grippewelle: potentielle klinische Verw…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Covid-19/Grippewelle: potentielle klinische Verwechslungsgefahr; Prävention [#180873]
Datum
23. März 2020 07:39
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Covid-19/Grippewelle: potentielle klinische Verwechslungsgefahr; Prävention“ vom 19.02.2020 (#180873) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180873
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. März 2020 07:39
Status
Warte auf Antwort

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fach…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Covid-19/Grippewelle: potentielle klinische Verwechslungsgefahr; Prävention [#180873]
Datum
31. März 2020 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärztinnen und Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Anregungen von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen werden von uns zur Kenntnis genommen und ggf. an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Wir danken Ihnen für den wissenschaftlichen Austausch, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir kapazitätsbedingt nicht zu jeder Anfrage einzeln Stellung nehmen können. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger und Bürgerinnen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer eine telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße