Covid-Impfung Termin

1. den Medien war zu entnehmen, dass in W. jetzt auch die ü65-Jährigen geimpft werden können. Heißt das nur, dass sie jetzt Termine machen können, oder bedeutet es auch einen tatsächlichen sofortigen Impfstart?
2. Es hieß, dass viele Leute ihre Termine nicht wahrgenommen haben. Gibt es Möglichkeiten für ü80-Jährige mit einem späten Impftermin (Ende März) früher an die Reihe zu kommen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2021
  • Frist
    30. März 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid-Impfung Termin [#213758]
Datum
26. Februar 2021 08:42
An
Gesundheitsamt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. den Medien war zu entnehmen, dass in W. jetzt auch die ü65-Jährigen geimpft werden können. Heißt das nur, dass sie jetzt Termine machen können, oder bedeutet es auch einen tatsächlichen sofortigen Impfstart? 2. Es hieß, dass viele Leute ihre Termine nicht wahrgenommen haben. Gibt es Möglichkeiten für ü80-Jährige mit einem späten Impftermin (Ende März) früher an die Reihe zu kommen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213758 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213758/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Wuppertal
Sehr Antragsteller/in die Koordination der Impftermine läuft nicht über das Gesundheitsamt, daher kann ich Ihnen …
Von
Gesundheitsamt Wuppertal
Betreff
AW: Covid-Impfung Termin [#213758]
Datum
26. Februar 2021 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Koordination der Impftermine läuft nicht über das Gesundheitsamt, daher kann ich Ihnen leider diese Fragen nicht beantworten. Es gibt diesbezüglich Hotlines, wenn Sie bei diesen anrufen, werden Sie sicherlich eine Antwort auf Ihre Fragen bekommen. Mit freundlichen Grüßen