Sehr geehrte Frau Hoffmann,
haben Sie vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26.08.2021 (Az. 2.13.04/0003#0345), zu welcher wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Wir legen Ihre Anfrage dahingehend aus, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen wünschen, welche dem Robert Koch-Institut (RKI) hinsichtlich des Zeithorizonts der Impfung für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren vorliegen. Amtliche Informationen zu dem zeitlichen Horizont für die Impfung von Kindern und Jugendlichen unter 12 Jahren liegen RKI hierzu nicht vor. Bitte beachten Sie, dass für Fragen rund um die Themen Impfstoffzulassung und -sicherheit grundsätzlich das Paul Ehrlich-Institut (PEI) zuständig ist. An dieses können Sie sich ggf. mit Ihrer Anfrage wenden. Bislang wurde seitens der EMA kein Covid-Impfstoff für diese Altersgruppe zugelassen. Folglich liegt dazu auch noch keine Stellungnahme der Ständigen Impfkommission (STIKO) vor.
Im Übrigen veröffentlicht das RKI die vorhandenen Informationen zur Impfung von Kindern und Jugendlichen auf seiner Website.
Die Mitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche [über 12 Jahre] vom 16.8.2021 finden Sie unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommiss...
Die Stellungnahme der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche [über 12 Jahre] und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung finden Sie im Epidemiologischen Bulletin 33/2021, veröffentlicht unter:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/....
Weitere Informationen zur COVID-Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission und zur Impfung von Kindern und Jugendlichen finden Sie im FAQ unter:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV...
Dor wird unter "Wird es einen eigenen Impfstoff für Kinder gegen COVID-19 geben?" ausgeführt: "Es stehen bisher verschiedene Impfstoffe für Erwachsene zur Verfügung. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind die Impfstoffe Comirnaty (Biontech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen und von der STIKO empfohlen. Ein eigener Impfstoff für Kinder ist noch nicht verfügbar."
Eine darüber hinausgehende zusammenfassende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch.
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig.
Mit freundlichen Grüßen