Covid19: Ansteckungsrisiko im Freien, wahrscheinliche Infektionsorte

Anfrage an: Robert Koch-Institut

1. Im aktuellen Lagebericht zu Covid19 vom 18.08.2020 steht folgender Satz: „Wenn der Mindestabstand von 1,5 m ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterschritten wird, z. B. wenn Gruppen von Personen an einem Tisch sitzen oder bei größeren Menschenansammlungen, besteht auch im Freien ein erhöhtes Übertragungsrisiko.“ Bitte senden Sie mit Unterlagen zu, die dieses erhöhte Übertragungsrisiko belegen.

2. Bitte senden Sie mir Unterlagen, aus denen die Gesamtzahl der dem RKI gemeldeten Covid19-Infektionen mit vermutetem Ansteckungsort im Freien hervorgeht, sowie (soweit vorhanden) zur Gesamtzahl der Verdachtsfälle, die aufgrund eines Kontakts im Freien als Kontaktperson eingestuft wurden.

3. Bitte senden Sie mir Unterlagen, aus denen die wahrscheinlichen Infektionsorte gemäß Par. 11 Abs. 1 Nr. 1 e IfSG für die bisher bestätigten Covid19-Fälle hervorgehen, gerne auch in aggregierter Form.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Im aktuellen Lag…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid19: Ansteckungsrisiko im Freien, wahrscheinliche Infektionsorte [#195583]
Datum
19. August 2020 17:10
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Im aktuellen Lagebericht zu Covid19 vom 18.08.2020 steht folgender Satz: „Wenn der Mindestabstand von 1,5 m ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterschritten wird, z. B. wenn Gruppen von Personen an einem Tisch sitzen oder bei größeren Menschenansammlungen, besteht auch im Freien ein erhöhtes Übertragungsrisiko.“ Bitte senden Sie mit Unterlagen zu, die dieses erhöhte Übertragungsrisiko belegen. 2. Bitte senden Sie mir Unterlagen, aus denen die Gesamtzahl der dem RKI gemeldeten Covid19-Infektionen mit vermutetem Ansteckungsort im Freien hervorgeht, sowie (soweit vorhanden) zur Gesamtzahl der Verdachtsfälle, die aufgrund eines Kontakts im Freien als Kontaktperson eingestuft wurden. 3. Bitte senden Sie mir Unterlagen, aus denen die wahrscheinlichen Infektionsorte gemäß Par. 11 Abs. 1 Nr. 1 e IfSG für die bisher bestätigten Covid19-Fälle hervorgehen, gerne auch in aggregierter Form.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195583/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 19.08.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 19.08.2020
Datum
20. August 2020 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-149. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
IFG-Anfrage, Aktenzeichen: 2020-149 [#195583] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Co…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage, Aktenzeichen: 2020-149 [#195583]
Datum
22. September 2020 12:42
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Covid19: Ansteckungsrisiko im Freien, wahrscheinliche Infektionsorte“ vom 19.08.2020 (#195583) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ein Personalmangel ist in meinen Augen keine Entschuldigung, um gegen gesetzlich festgelegte Fristen zu verstoßen. Im Übrigen sind die Informationen von öffentlichem Interesse und sollten eigentlich leicht verfügbar sein. Gerade in Hinblick auf die nun in München eingeführte Maskenpflicht im Freien wäre es wichtig, dass das von Ihnen behauptete erhöhte Ansteckungsrisiko im Freien mit Fakten unterfüttert wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195583/

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Robert Koch-Institut
Ihr IFG-Antrag vom 19.08.2020 (Az.:2020-149) Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren o.a. Antrag …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 19.08.2020 (Az.:2020-149)
Datum
7. Oktober 2020 10:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren o.a. Antrag auf Informationszugang vom 19. August 2020. Bitte entschuldigen Sie unsere verspätete Antwort. Neben den anderen Maßnahmen, mit denen wir im Zuge der COVID-19-Pandemie betraut sind, geht eine Vielzahl umfangreicher IFG-Anträge bei uns ein. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis und teilen Ihnen zu Ihrem Antrag Folgendes mit: Umfassende öffentlich zugängliche Informationen zum Infektionsfeld i.S.v. § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. e) IfSG finden Sie im Epidemiologischen Bulletin 38/2020, insbesondere auf Seite 5 ff. (siehe https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/38_20.pdf?__blob=publicationFile ). Unter anderem sind in der Tabelle 2 die bis zum 11.8.2020 an das RKI übermittelten COVID-19-Ausbrüche nach Infektionsumfeld, Zahl der Ausbrüche und Zahl der in diesen Ausbrüchen erfassten Fälle aufgelistet. Dabei ist zu beachten, dass Fälle grundsätzlich mehr als einem Ausbruch zugeordnet werden können, in dieser Auswertung aber nur die unterste Ausbruchsebene betrachtet wird. Im Übrigen ist zu beachten, dass auch im Außenbereich eine körperliche Nähe zwischen Personen die Übertragungswahrscheinlichkeit erhöht, die Übertragungswahrscheinlichkeit jedoch bei Wahrung des Mindestabstandes aufgrund der Luftbewegung sehr gering ist (siehe hierzu Ziffer 2 des "SARS-CoV-2 Steckbrief" unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html ). Weitergehende amtliche Informationen im Sinne von §§ 1 ,2 Nr.1 IFG liegen zu den von Ihnen begehrten Informationen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen