COVID19-Antigen-Schnelltest für die freiwilligen Feuerwehren

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Wurden die freiwilligen Feuerwehren der Stadt Trier mit Covid19-Antigen-Schnelltests unterstützt?

Wenn ja:
Welche Ziele sollten mit erreicht werden?
Wer sollte sich testen lassen dürfen?
Ist eine Herausgabe an die Feuerwehrleute vorgesehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wurden die freiwilligen …
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
COVID19-Antigen-Schnelltest für die freiwilligen Feuerwehren [#221150]
Datum
27. Mai 2021 13:48
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurden die freiwilligen Feuerwehren der Stadt Trier mit Covid19-Antigen-Schnelltests unterstützt? Wenn ja: Welche Ziele sollten mit erreicht werden? Wer sollte sich testen lassen dürfen? Ist eine Herausgabe an die Feuerwehrleute vorgesehen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221150/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Trier
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 27.05.2021 betreffend der COVID19-Antigen-Schnellte…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Betreff: COVID19-Antigen-Schnelltest für die freiwilligen Feuerwehren [#221150]
Datum
28. Mai 2021 09:55
Status
Warte auf Antwort
image001.png
2,2 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage im Rahmen des LTranspG vom 27.05.2021 betreffend der COVID19-Antigen-Schnelltest für die freiwilligen Feuerwehren ist hier eingegangen. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass ggf. für Amtshandlungen Gebühren erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis). Sollte sich im Rahmen der Zusammenstellung der Informationen abzeichnen, dass der Zeitaufwand die Erhebung von Gebühren zu Folge haben könnte, werden wir Sie entsprechend informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Trier
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 01. Juni 2021 können wir wie folgt beantworten: Die freiwilligen Feuerweh…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
AW: COVID19-Antigen-Schnelltest für die freiwilligen Feuerwehren [#221150]
Datum
7. Juni 2021 07:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 01. Juni 2021 können wir wie folgt beantworten: Die freiwilligen Feuerwehren der Stadt Trier wurden mit Covid19-Antigen-Schnelltests unterstützt. Diese wurden an die Feuerwehrmitglieder zur Testung verteilt, um die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren für Ihren Dienst abzusichern sowie die Ausweitung des Bürgertestens zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen