Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In fast allen öffentlichen Einrichtungen musste man seit dem ersten Lockdown seine Kontaktdaten hinterlegen. Dies sollte dazu dienen, Infektionsketten nachzuverfolgen.
Gibt es entsprechende Informationen, die belegen, wie viele Personen in der Gastronomie oder im Kulturgewerbe (Theater, Kino, Freizeitpark) infiziert wurden? Gibt es Daten zu Infektionsketten in diesen Einrichtungen, die eine Verbindung mit den hohen Infektionszahlen im Oktober erkennbar machen?
Das heißt ich möchte wissen: Wie viele Personen haben sich nachweisbar in einer gastronomischen Einrichtung mit Covid19 infiziert. Wie viele in kulturellen Einrichtungen?
Wie viele Infizierte haben vor dem Nachweis ihrer Infektion eine solche Einrichtung besucht?
Gibt es dazu Zahlen der Gesundheitsämter?
Sie dürfen die Fragen gerne separat beantworten oder auch Antworten nachreichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Stohrer
Anfragenr: 203359
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Markus Stohrer
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