Covid19-Fallzahlen in der Gastronomie und im Kulturgewerbe

In fast allen öffentlichen Einrichtungen musste man seit dem ersten Lockdown seine Kontaktdaten hinterlegen. Dies sollte dazu dienen, Infektionsketten nachzuverfolgen.
Gibt es entsprechende Informationen, die belegen, wie viele Personen in der Gastronomie oder im Kulturgewerbe (Theater, Kino, Freizeitpark) infiziert wurden? Gibt es Daten zu Infektionsketten in diesen Einrichtungen, die eine Verbindung mit den hohen Infektionszahlen im Oktober erkennbar machen?
Das heißt ich möchte wissen: Wie viele Personen haben sich nachweisbar in einer gastronomischen Einrichtung mit Covid19 infiziert. Wie viele in kulturellen Einrichtungen?
Wie viele Infizierte haben vor dem Nachweis ihrer Infektion eine solche Einrichtung besucht?
Gibt es dazu Zahlen der Gesundheitsämter?
Sie dürfen die Fragen gerne separat beantworten oder auch Antworten nachreichen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. November 2020
  • Frist
    12. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
Markus Stohrer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In fast allen öf…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Markus Stohrer
Betreff
Covid19-Fallzahlen in der Gastronomie und im Kulturgewerbe [#203359]
Datum
10. November 2020 21:09
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In fast allen öffentlichen Einrichtungen musste man seit dem ersten Lockdown seine Kontaktdaten hinterlegen. Dies sollte dazu dienen, Infektionsketten nachzuverfolgen. Gibt es entsprechende Informationen, die belegen, wie viele Personen in der Gastronomie oder im Kulturgewerbe (Theater, Kino, Freizeitpark) infiziert wurden? Gibt es Daten zu Infektionsketten in diesen Einrichtungen, die eine Verbindung mit den hohen Infektionszahlen im Oktober erkennbar machen? Das heißt ich möchte wissen: Wie viele Personen haben sich nachweisbar in einer gastronomischen Einrichtung mit Covid19 infiziert. Wie viele in kulturellen Einrichtungen? Wie viele Infizierte haben vor dem Nachweis ihrer Infektion eine solche Einrichtung besucht? Gibt es dazu Zahlen der Gesundheitsämter? Sie dürfen die Fragen gerne separat beantworten oder auch Antworten nachreichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Stohrer Anfragenr: 203359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203359/ Postanschrift Markus Stohrer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Stohrer
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Stohrer, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferne…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Covid19-Fallzahlen in der Gastronomie und im Kulturgewerbe [#203359]
Datum
16. November 2020 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stohrer, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Stohrer, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage Covid19-Fallzahlen in der Gastronomie und im Kulturgewerbe [#203359]
Datum
29. Dezember 2020 09:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stohrer, auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Stohrer, bezugnehmen auf unten stehende Anfrage teile ich folgendes mit: Im Lagebericht des…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Covid19-Fallzahlen in der Gastronomie und im Kulturgewerbe [#203359]
Datum
7. Mai 2021 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Stohrer, bezugnehmen auf unten stehende Anfrage teile ich folgendes mit: Im Lagebericht des RKI erscheint dienstags eine Darstellung der gemeldeten COVID‑19 Fälle nach wahrscheinlichem Infektionsumfeld (Setting) und Meldewoche, die vom jeweiligen Gesundheitsamt einem Ausbruch zugeordnet wurden. Die möglichen Settings sind als Kategorien in der Meldesoftware vorgegeben (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...<https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...>). Eine weitere Auswertung hinsichtlich des Infektionsumfeld von erfassten COVID-19-Ausbrüchen wurde im August 2020 im epidemiologischen Bulletin veröffentlicht (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/...). Das Hinterlegen der Kontaktdaten in gastronomischen oder kulturellen Betrieben ist in vielen Fällen in einer Form erfolgt, die eine Kontaktnachverfolgung verhinderten. Falsche oder unvollständige Kontaktdaten erwiesen sich insbesondere dort als hinderlich, wo es in gastronomischen Betrieben zu Ausbrüchen kam (Beispiel: https://www.welt.de/regionales/hambur... und https://www.hamburg.de/coronavirus/14..." \t "_blank" ). Grundsätzlich gilt, dass es aus infektionsepidemiologischer Sicht erforderlich ist, den erneuten Eintritt in ein exponentielles Wachstum der Pandemie durch antiepidemische Maßnahmen zu verhindern und – darüber hinaus – die Fallzahlen deutlich weiter in einen voraussichtlich kontrollierbaren Bereich zu senken, bis sich auf Populationsebene Grundimmunität durch die Impfungen einstellt Mit freundlichen Grüßen