Covid19 - Genesenstatus Kinder/Jugendliche

Wie bzw. wo wird der Genesenenstatus für Kinder und Jugendliche in den Regularien vom Gesetzgeber und RKI beschrieben? Gibt es eine Unterscheidung zu Erwachsenen?

Die Schulen unserer Kinder fragen bzgl. einer möglichen Testpflichtbefreiung diesen Status ab.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2022
  • Frist
    26. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid19 - Genesenstatus Kinder/Jugendliche [#241840]
Datum
24. Februar 2022 15:23
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie bzw. wo wird der Genesenenstatus für Kinder und Jugendliche in den Regularien vom Gesetzgeber und RKI beschrieben? Gibt es eine Unterscheidung zu Erwachsenen? Die Schulen unserer Kinder fragen bzgl. einer möglichen Testpflichtbefreiung diesen Status ab.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241840/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Eingangsbestätigung Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
24. Februar 2022 15:23
Status
Warte auf Antwort
Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Mail zuständigkeitshalber an das <<E-Mail-Adresse>> weitergeleite…
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Covid19 - Genesenstatus Kinder/Jugendliche [#241840]
Datum
24. Februar 2022 17:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Mail zuständigkeitshalber an das <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Guten Tag Herr Antragsteller/in, anbei finden Sie, Informationen zum Genesenenstatus. Gem. § 2 Nr 5 SchAusnahm…
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Covid19 - Genesenstatus Kinder/Jugendliche [#241840]
Datum
1. März 2022 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr Antragsteller/in, anbei finden Sie, Informationen zum Genesenenstatus. Gem. § 2 Nr 5 SchAusnahmV ist "ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens eines durch vorherige Infektion erworbenen Immunschutzes gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn der Nachweis den vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse www.rki.de/covid-19-genesenennachweis unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der medizinischen Wissenschaft veröffentlichten Vorgaben hinsichtlich folgender Kriterien entspricht: a) Art der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion, b)Zeit, die nach der Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion vergangen sein muss, oder Nachweis zur Aufhebung der aufgrund der vorherigen Infektion erfolgten Absonderung, c)Zeit, die die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion höchstens zurückliegen darf" Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Genesenennachweises finden sich demnach auf den Seiten des RKI. Dort heißt es: a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein UND b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen UND c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen. Quellen: § 2 SchAusnahmV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die hilfreiche Information. Ist diese Beschreibung auch für Kinder…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Covid19 - Genesenstatus Kinder/Jugendliche [#241840]
Datum
1. März 2022 11:18
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die hilfreiche Information. Ist diese Beschreibung auch für Kinder und Jugendliche gültig oder nur für Erwachsene? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241840 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241840/

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Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Verordnung spricht von "Personen", daher wird nicht zwischen …
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Covid19 - Genesenstatus Kinder/Jugendliche [#241840]
Datum
1. März 2022 14:25
Status
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Verordnung spricht von "Personen", daher wird nicht zwischen Kindern und Erwachsenen differenziert. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen