Covid19 in Schulen und Kindergärten

Anfrage an: Gesundheitsamt Bonn

Zur Ausübung der Gesundheitsfürsorge für meine minderjährigen Kinder benötige ich unverzüglich Informationen über seit dem 22.2.2021 in Schulen oder Kindergärten aufgetretene Fälle von Covid19. Bitte nennen Sie die betroffenen Einrichtungen, die Anzahl der betroffenen Personen, die Anzahl der positiv getesteten, der negativ getesteten, sowie der von Quarantäne und ggf. Schließungen von Einrichtungen Betroffenen. Bitte unterscheiden Sie nach SchülerInnen / LehrerInnen / ErzieherInnen. Bitte spezifizieren Sie ggf. nachgewiesene Fälle von Mutationen, insbes. B117 und B1351.

Ich rege an, diese Informationen zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren. Sobald dies erfolgt ist, ziehe ich diesen Antrag zurück.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    2. März 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 21 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Covid19 in Schulen und Kindergärten [#214094]
Datum
2. März 2021 16:40
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zur Ausübung der Gesundheitsfürsorge für meine minderjährigen Kinder benötige ich unverzüglich Informationen über seit dem 22.2.2021 in Schulen oder Kindergärten aufgetretene Fälle von Covid19. Bitte nennen Sie die betroffenen Einrichtungen, die Anzahl der betroffenen Personen, die Anzahl der positiv getesteten, der negativ getesteten, sowie der von Quarantäne und ggf. Schließungen von Einrichtungen Betroffenen. Bitte unterscheiden Sie nach SchülerInnen / LehrerInnen / ErzieherInnen. Bitte spezifizieren Sie ggf. nachgewiesene Fälle von Mutationen, insbes. B117 und B1351. Ich rege an, diese Informationen zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren. Sobald dies erfolgt ist, ziehe ich diesen Antrag zurück.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214094/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Covid19 in Schulen und Kindergärten“ vom 02.03.…
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Covid19 in Schulen und Kindergärten [#214094]
Datum
12. April 2021 13:12
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Covid19 in Schulen und Kindergärten“ vom 02.03.2021 (#214094) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214094/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gesundheitsamt Bonn
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Sachstandsanfrage zu Ihrem Informationsersuchen "COVID-19 in Sch…
Von
Gesundheitsamt Bonn
Betreff
Ihre Anfrage Covid19 in Schulen und Kindergärten [#214094]
Datum
12. April 2021 16:31
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Sachstandsanfrage zu Ihrem Informationsersuchen "COVID-19 in Schulen und Kindergärten" vom 02.03.2021. Ihre Nachfrage wurde zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an mich weitergeleitet. Allerdings liegt mir Ihr ursprüngliches Informationsersuchen nicht vor. Nach Auskunft des Gesundheitsamtes liegt es auch dort nicht vor. Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Anfrage noch einmal an mich oder an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu senden, damit sie von hier aus zügig bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Rückmeldung. Hiermit übermittle ich nochmal meine ursprüngliche Anfr…
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage Covid19 in Schulen und Kindergärten [#214094]
Datum
13. April 2021 09:41
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Rückmeldung. Hiermit übermittle ich nochmal meine ursprüngliche Anfrage. Freundliche Grüße J. Antragsteller/in Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zur Ausübung der Gesundheitsfürsorge für meine minderjährigen Kinder benötige ich unverzüglich Informationen über seit dem 22.2.2021 in Schulen oder Kindergärten aufgetretene Fälle von Covid19. Bitte nennen Sie die betroffenen Einrichtungen, die Anzahl der betroffenen Personen, die Anzahl der positiv getesteten, der negativ getesteten, sowie der von Quarantäne und ggf. Schließungen von Einrichtungen Betroffenen. Bitte unterscheiden Sie nach SchülerInnen / LehrerInnen / ErzieherInnen. Bitte spezifizieren Sie ggf. nachgewiesene Fälle von Mutationen, insbes. B117 und B1351. Ich rege an, diese Informationen zu veröffentlichen und regelmäßig zu aktualisieren. Sobald dies erfolgt ist, ziehe ich diesen Antrag zurück. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214094/
Gesundheitsamt Bonn
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Rückmeldung und die Zusendung Ihrer Anfrage, deren Eingang ich hiermit best…
Von
Gesundheitsamt Bonn
Betreff
AW: Ihre Anfrage Covid19 in Schulen und Kindergärten [#214094]
Datum
14. April 2021 10:42
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Rückmeldung und die Zusendung Ihrer Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über die in Bonner Schulen und Kindergärten seit dem 22.02.2021 nachgewiesenen Fälle von Covid-19 begehren. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle der positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Ich möchte Sie außerdem darauf hinweisen, dass der Anspruch auf Informationszugang auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist. Ich werde nun zunächst Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Gesundheitsamt Bonn
Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre untenstehende Anfrage, mit der Sie Informationen zur Ausbreitung …
Von
Gesundheitsamt Bonn
Betreff
Zwischennachricht: Ihre Anfrage Covid19 in Schulen und Kindergärten [#214094]
Datum
10. Mai 2021 11:58
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre untenstehende Anfrage, mit der Sie Informationen zur Ausbreitung der COVID19-Erkrankung in Schulen und Kindergärten erbeten haben. Derzeit fehlen mir hierzu noch detaillierte Rückmeldungen aus den betreffenden Fachämtern, um Ihren Antrag abschließend bearbeiten zu können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das beteiligte Gesundheitsamt aufgrund der derzeitigen dynamischen Lage sehr stark gefordert ist. Die von Ihnen erbetenen Daten liegen in dieser Form nicht vor, sondern machen zunächst eine zeitaufwendige Auswertung und Aufbereitung der vorhandenen Rohdaten erforderlich. Ich kann Ihnen jedoch schon mitteilen, dass in den nächsten Wochen auf der städtischen Internetseite mehr Daten zur Ausbreitung des Virus bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert werden sollen. Eine entsprechende Datenanalyse und der Aufbau einer entsprechenden Internetseite sind in Arbeit. Unter dem folgenden Link können Sie der Stellungnahme der Verwaltung unter Ziffer 1.1 Einzelheiten zu der Auswertung und Veröffentlichung der Daten zu COVID19 entnehmen: https://www.bonn.sitzung-online.de/pu... . Ich bitte um Entschuldigung dafür, dass ich Ihnen bisher noch keine andere Rückmeldung geben kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zwischennachricht. Die Aussicht auf eine baldige Veröffentlichu…
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht: Ihre Anfrage Covid19 in Schulen und Kindergärten [#214094]
Datum
11. Mai 2021 14:53
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zwischennachricht. Die Aussicht auf eine baldige Veröffentlichung dieser essenziellen Daten macht Mut und würde meinen Informationsantrag überflüssig machen. Bis dahin möchte ich aber gerne weiterhin an meinem Informationsersuchen festhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214094/
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Sehr << Anrede >> ich darf noch einmal auf mein Informationsersuchen zurückkommen. Von den in der z…
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht: Ihre Anfrage Covid19 in Schulen und Kindergärten [#214094]
Datum
18. August 2021 13:34
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich darf noch einmal auf mein Informationsersuchen zurückkommen. Von den in der zitierten Stellungnahme der Verwaltung angekündigten Maßnahmen wurde Stand heute die Veröffentlichung der bezirksscharfen Inzidenz umgesetzt (https://www.bonn.de/themen-entdecken/gesundheit-verbraucherschutz/corona-karte.php), wenn auch leider mit bis zu 10-tägigem Zeitverzug. Weitere angekündigte Maßnahmen, insbesondere die Anzahl von Fällen in bestimmen Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Altersheimen, aber auch Hospitalisierung nach Alter und Intensivstationbelegung nach Alter konnte ich bislang nicht auffinden. Daher darf ich Sie nun bitten, mir die mit meinem ursprünglichen Antrag ersuchten Informationen zukommen zu lassen. Freundliche Grüße J. Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214094/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> gerne weise ich in diesem Zusammenhang auf die Veröffentlichungen der Stadt Düsseld…
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht: Ihre Anfrage Covid19 in Schulen und Kindergärten [#214094]
Datum
23. August 2021 10:11
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Sehr << Anrede >> gerne weise ich in diesem Zusammenhang auf die Veröffentlichungen der Stadt Düsseldorf hin, die seit geraumer Zeit genau und tagesaktuell über Corona-Ausbrüche an Schulen und Kitas informiert: https://corona.duesseldorf.de/zielgruppen/alle-dusseldorfer-innen/zahlen-fakten Beispielhaft übersende ich die jeweiligen Dateien für Schulen und Kitas vom heutigen Tage. Zur Erledigung dieser und zur Vermeidung weiterer zukünftiger IFG-Anfragen böte es sich an, dass die Bundesstadt Bonn ebenfalls solche aktuellen und detaillierten Listen veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 210820_kitas.pdf - 210820_schulen.pdf Anfragenr: 214094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214094/
Gesundheitsamt Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> mit der untenstehenden E-Mail haben Sie Informationen zum Infektionsgesch…
Von
Gesundheitsamt Bonn
Betreff
Gelegenheit zur Stellungnahme - Ihre Anfrage Covid19 in Schulen und Kindergärten [#214094]
Datum
23. Januar 2023 13:22
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> mit der untenstehenden E-Mail haben Sie Informationen zum Infektionsgeschehen an Schulen oder Kindergärten seit dem 22.02.2021, aufgeschlüsselt nach von Ihnen konkret bezeichneten Parametern, erbeten. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW haben Sie als natürliche Person einen Anspruch auf die bei einer auskunftspflichtigen Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen hier jedoch nicht vor. Informationspflichtige Stellen sind nur in dem Umfang zur Gewährung eines Informationszugangs verpflichtet, wie sie auch über die jeweiligen Informationen verfügen. Dies setzt ein tatsächliches Vorhandensein der Informationen und eine räumliche Verfügungsbefugnis der Behörde über diese Informationen voraus. Der Begriff des „Verfügens“ verdeutlicht, dass eine aktive Beschaffung von Informationen über den Anspruch gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle hinausgeht. Die Informationen sind nur dann vorhanden im Sinne des Gesetzes, wenn sie tatsächlich und dauerhaft vorliegen und Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs geworden sind. Informationen liegen jedoch auch dann nicht vor, wenn die Informationspflichtige Stelle zwar über einige Rohdaten verfügt, der Anspruch jedoch eine weitere, zum Zeitpunkt der Beantragung nicht vorliegende Auswertung oder Verarbeitung dieser Rohdaten erfordert. Es würde sich in diesem Fall um eine über den Anspruch aus § 4 Abs. 1 IFG NRW hinausgehende Informationsbeschaffungshandlung handeln. Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe liegen die von Ihnen angeforderten Informationen hier nicht vor. Es ist keine historische Aufarbeitung der gesammelten Daten um Infektionsgeschehen erfolgt und es besteht zudem kein Anlass, diese Daten von Beginn des Jahres 2021 nachträglich herauszufiltern und auszuwerten. Es liegen mithin keine nach den von Ihnen gewünschten Parametern gefilterten Informationen vor, die angefragten Angaben können nicht mitgeteilt werden. Vor diesem Hintergrund beabsichtige ich, Ihren Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Sie erhalten hiermit Gelegenheit, zu der beabsichtigten Entscheidung Stellung zu nehmen. Dafür merke ich mir eine Frist bis zum 10.02.2023 vor. Sie können Ihren Antrag auch zurücknehmen, sofern Sie kein Interesse mehr an einer Entscheidung haben. Sollte ich innerhalb der Frist keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werde ich den Antrag, wie beabsichtigt, ablehnen. Für weitere Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist die Durchseuchung mit SARS-Cov-2 mittlerw…
An Gesundheitsamt Bonn Details
Von
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Betreff
AW: Gelegenheit zur Stellungnahme - Ihre Anfrage Covid19 in Schulen und Kindergärten [#214094]
Datum
23. Januar 2023 16:52
An
Gesundheitsamt Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist die Durchseuchung mit SARS-Cov-2 mittlerweile so weit vorangeschritten, dass die von mir vor nahezu zwei (!) Jahren angefragten Informationen auch nicht mehr weiterhelfen würden, meine Familie und Dritte vor einer Infektion zu schützen. Daher ziehe ich den Antrag zurück. Freundliche Grüße. J. << Antragsteller:in >> Anfragenr: 214094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214094/