COVIMO-Studie vom 29.06.2021 - Impfquote unter Akademikern

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Angaben zur Impfquote unter Akademikern. In der Ergebnisdarstellung zur Auswertung der Impfquoten nach ISCED-Kategorien fehlen die Kategorien ISCED 7+8.
Eine Erklärung, weshalb diese Gruppen nicht aufgeführt werden, fehlt ebenso. Ich bitte um Darlegung der Gründe.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Angaben zur Impfquote unte…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
COVIMO-Studie vom 29.06.2021 - Impfquote unter Akademikern [#225780]
Datum
29. Juli 2021 13:25
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angaben zur Impfquote unter Akademikern. In der Ergebnisdarstellung zur Auswertung der Impfquoten nach ISCED-Kategorien fehlen die Kategorien ISCED 7+8. Eine Erklärung, weshalb diese Gruppen nicht aufgeführt werden, fehlt ebenso. Ich bitte um Darlegung der Gründe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225780/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 29.07.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.07.2021
Datum
29. Juli 2021 17:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0317. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage vom 29.07.2021 [#225780] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „COVI…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 29.07.2021 [#225780]
Datum
31. August 2021 09:01
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „COVIMO-Studie vom 29.06.2021 - Impfquote unter Akademikern“ vom 29.07.2021 (#225780) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225780/
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AW: Ihre Anfrage vom 29.07.2021 [#225780] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „COVI…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 29.07.2021 [#225780]
Datum
31. August 2021 09:01
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „COVIMO-Studie vom 29.06.2021 - Impfquote unter Akademikern“ vom 29.07.2021 (#225780) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225780/
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AW: Ihre Anfrage vom 29.07.2021 [#225780] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „COVI…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 29.07.2021 [#225780]
Datum
2. September 2021 14:21
An
Robert Koch-Institut
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „COVIMO-Studie vom 29.06.2021 - Impfquote unter Akademikern“ vom 29.07.2021 (#225780) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225780/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. A…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317)
Datum
3. September 2021 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass, soweit sich Ihre Anfrage auf Antworten bzw. Stellungnahmen auf konkrete Fragestellungen richtet, die Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) nicht einschlägig sind. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind insoweit nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist insoweit ebenfalls nicht anzuwenden, da es nicht um den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 S.1 i.V.m. § 2 Nr. 1 IFG geht. Bei der von Ihnen eingereichten Anfrage handelt es sich – soweit sie auf Antworten bzw. Stellungnahmen auf konkrete Fragestellungen gerichtet ist – somit um eine allgemeine Bürgeranfrage, die grundsätzlich an das zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>> zu richten ist. Im Weiteren ist auf Ihre Anfrage mitzuteilen, dass die von Ihnen erbetenen Informationen dem Robert Koch-Institut (RKI) gegenwärtig nicht vorliegen. Die COVIMO-Studie unterliegt gewissen Limitationen: Die Stichprobengröße von etwa n= 1005 Personen ermöglicht zwar viele Analysen, allerdings ist die Anzahl Befragter für bestimmte Subgruppenanalysen zu klein, sodass z.B. Aussagen auf Bundeslandebene nicht möglich sind. In dieser Studie wurden nur deutschsprachige Personen befragt, die telefonisch (mobil oder Festnetz)erreichbar sind. Es ist daher möglich, dass kleine Subgruppen nicht erreicht wurden. Das bedeutet natürlich nicht, dass diese Bevölkerungsgruppen nicht relevant sind. Detailliertere Ausführungen zu den Limitationen der Studie finden sich auch im aktuellen Bericht zur COVIMO-Studie (siehe beigefügter Anhang). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317) [#225780] Sehr geehrte Damen und Herren, Herr/F…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317) [#225780]
Datum
3. September 2021 14:23
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr/Frau Steidle, Ihrer Auffassung, meine Anfrage unterliege nicht dem IFG, kann ich nicht folgen und bitte Sie daher um eine dezidierte Begründung. Ihre Aussage, Daten zu meiner Anfrage seien nicht vorhanden, sind nicht plausibel. In meiner Anfrage bezog ich mich auf den 5. Report von Ende Juni. In diesem Bericht wird eine Stichprobengröße von n= 3004 angegeben. Es erscheint sehr unwahrscheinlich, dass bei einem Anteil von 12 % in der Bevölkerung, der zu den ISCED-Kategorien 7+8 (Daten aus 2015) zählt, keine Daten hierzu erhoben werden konnten. Insofern bitte ich ersatzweise um Übersendung der Rohdaten aus der Befragung, die mit dem 5. Bericht zur COVIMO-Studie erhoben wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225780/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317) [#225780] Sehr geehrte Damen und Herren, meine…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317) [#225780]
Datum
4. Oktober 2021 20:37
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „COVIMO-Studie vom 29.06.2021 - Impfquote unter Akademikern“ vom 29.07.2021 (#225780) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225780/
Robert Koch-Institut
Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317) [#225780] Sehr geehrte Damen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Ihre Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317) [#225780]
Datum
4. Oktober 2021 20:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Alle eingehenden Nachrichten werden gelesen. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen können Anfragen aus der allgemeinen Öffentlichkeit derzeit nicht individuell beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns auf die auch sehr zahlreichen Anfragen aus der Fachöffentlichkeit fokussieren müssen. Fachliche Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärztinnen und Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Anträge auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz und anderen Gesetzen werden von der Stabsstelle Grundsatz und Recht bearbeitet. Von dort erhalten Sie eine gesonderte Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen. Rückfragen zum Sachstand richten Sie bitte an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>. Anregungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nehmen wir aufmerksam zur Kenntnis und leiten sie ggf. an die zuständigen Stellen weiter. Wir danken Ihnen für den wissenschaftlichen Austausch, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir kapazitätsbedingt nicht zu jedem Vorschlag einzeln Stellung nehmen können. Hinweise zu häufig gefragten Themen finden Sie hier: 1. Allgemeines 2. Fallzahlen 3. COVID-19-Impfung 4. Digitaler Impfnachweis 5. Internationaler Reiseverkehr 6. Corona-Warn-App 7. Weitere Informationsquellen 1. Allgemeines: Fachliche Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19<http://www.rki.de/covid-19>. Zu vielen Themen, u.a. Meldeweg, Diagnostik, Quarantäne, Impfung etc., gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen, siehe www.rki.de/covid-19-faq<http://www.rki.de/covid-19-faq> und www.rki.de/covid-19-faq-impfen<http://www.rki.de/covid-19-faq-impfen>. Einen guten Überblick gibt auch der Steckbrief: www.rki.de/covid-19-steckbrief<http://www.rki.de/covid-19-steckbrief>. 2. Aktuelle Fallzahlen: Die an das RKI übermittelten Fallzahlen und die 7-Tage-Inzidenzen in Deutschland werden - nach Bundesländern und Kreisen - grafisch und tagesaktuell in einem Dashboard dargestellt (https://corona.rki.de). Unter www.rki.de/covid-19<http://www.rki.de/covid-19> > Daten zum Download finden Sie viele Datentabellen im Excel-Format. Das RKI veröffentlicht zudem montags bis freitags einen Situationsbericht zur aktuellen epidemiologischen Lage (Fallzahlen, Hospitalisierte, Fälle auf ITS, geografische Verteilung, zeitliche Entwicklung, 7-Tage-R-Wert): www.rki.de/covid-19-situationsbericht<http://www.rki.de/covid-19-situations...>. Jeden Donnerstag erscheint zusätzlich ein ausführlicher Wochenbericht (epidemiologische Darstellung nach Meldewochen, u.a. Alter, Geschlecht, Hospitalisierte; Expositionsländer; Ausbrüche; Todesfälle; PCR-Testzahlen; Impfeffektivität; Virusvarianten). 3. COVID-19-Impfung: Das RKI kann keine individuelle Impfberatung durchführen. Umfangreiche Informationen zur COVID-19-Impfung sind auf den Internetseiten des RKI erhältlich unter www.rki.de/covid-19-impfen<http://www.rki.de/covid-19-impfen>, dort finden Sie unter anderem die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), viele Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), den Aufklärungsbogen in verschiedenen Sprachen, Informationsmaterialien für Ärzte und Bürger und aktuelle Daten zu Impfquoten. Die Prüfung und Zulassung von Impfstoffen ist Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Informationen zu COVID-19-Impfstoffen (u.a. Zulassungsprozess, Impfstoffzusammensetzung, Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit) sind auf der Internetseite des PEI erhältlich unter www.pei.de/coronavirus<http://www.pei.de/coronavirus>. Auf der Internetseite des PEI sind auch die Fach- und Gebrauchsinformationen der zugelassenen Impfstoffe verlinkt (www.pei.de/impfstoffe<http://www.pei.de/impfstoffe>). Die Durchführung der COVID-19-Impfungen wird von den Landesbehörden und Kommunen koordiniert. Informationen hierzu sind auf den Internetseiten Ihres Bundeslandes erhältlich. Ggf. können auch das Gesundheitsamt und die Kassenärztliche Vereinigung Auskunft geben. 4. Digitaler Impfnachweis Zahlreiche häufig gestellte Fragen zum digitalen Impfnachweis werden unter https://digitaler-impfnachweis-app.de... beantwortet. Auf dieser Seite finden Sie auch Kontaktdaten, falls Sie weitere technische Fragen haben. 5. Internationaler Reiseverkehr Die Einstufung als Hochrisiko- oder Virusvarianten erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das RKI stellt die Liste lediglich auf seinen Internetseiten bereit: www.rki.de/covid-19-risikogebiete<http://www.rki.de/covid-19-risikogebiete>. Einen guten Überblick über die aktuellen Regelungen für Einreisende gibt das Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.rki.de/covid-19-bmg-merkblatt<http://www.rki.de/covid-19-bmg-merkblatt>. Außerdem sind auf den Internetseiten des BMG zahlreiche Fragen und Antworten zur Einreiseverordnung abrufbar (https://www.bundesgesundheitsminister...). Reisewarnungen ins Ausland werden vom Auswärtige Amt ausgesprochen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/Re.... 6. Corona-Warn-App: Haben Sie schon die Corona-Warn-App? Die App trägt dazu bei, Infektionsketten so rasch wie möglich zu unterbrechen und unterstützt somit die Gesundheitsämter bei der Kontaktpersonennachverfolgung. Nähere Informationen unter www.rki.de/cwa<http://www.rki.de/cwa>. 7. Weitere Informationsquellen: Informationen für Bürger und Bürgerinnen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihren Internetseiten zur Verfügung: www.infektionsschutz.de/coronavirus<http://www.infektionsschutz.de/corona...>. Hilfreiche Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: www.zusammengegencorona.de<http://www.zusammengegencorona.de>. Falls Sie COVID-19-typische Krankheitssymptome haben, kann Ihnen die CovApp helfen, die Notwendigkeit eines Arztbesuches oder Coronavirus-Tests besser einzuschätzen: https://covapp.rki.de. Die Nutzung dieser App ersetzt keine ärztliche Behandlung und erbringt keine diagnostische Leistung. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Das zuständige Gesundheitsamt kann über das Postleitzahl-Tool ermittelt werden unter: www.rki.de/mein-gesundheitsamt<http://www.rki.de/mein-gesundheitsamt>. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Coronavirus erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Nummer 030 / 346 465 100. Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert Sie: 0800 / 0117 722. Zum Teil bieten auch Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer eine telefonische Beratung an. Mit freundlichen Grüßen
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Erinnerung: Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317) [#225780] Sehr geehrte Damen und Herren, me…
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Erinnerung: Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317) [#225780]
Datum
6. Oktober 2021 09:31
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „COVIMO-Studie vom 29.06.2021 - Impfquote unter Akademikern“ vom 29.07.2021 (#225780) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225780/
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AW: Erinnerung: Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317) [#225780] Sehr geehrte Damen und Herren,…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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AW: Erinnerung: Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317) [#225780]
Datum
7. Oktober 2021 12:22
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „COVIMO-Studie vom 29.06.2021 - Impfquote unter Akademikern“ vom 29.07.2021 (#225780) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225780/
Robert Koch-Institut
Ihre Rückfragen vom 04.09.2021 zu IFG-Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317) Sehr Antragsteller…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Rückfragen vom 04.09.2021 zu IFG-Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317)
Datum
7. Oktober 2021 19:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre untenstehende Nachricht, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen. Auf Ihre ursprüngliche Anfrage vom 29.07.2021 haben wir Ihnen am 03.09.2021 geantwortet. Im Hinblick auf Ihre Rückfragen vom 04.09.2021 präzisieren wir unsere Antwort wie folgt: Auch eine Stichprobengröße von etwa 3004 Personen ermöglicht zwar viele Analysen, ist jedoch für bestimmte Subgruppenanalysen zu klein, sodass Aussagen auf Bundeslandebene beispielsweise nicht möglich sind. Hierzu wird auf die Erläuterungen im 5. Report vom 29.06.2021, S. 6 verwiesen. Wie bereits erläutert, liegen dem Robert Koch-Institut (RKI) dementsprechend keine amtlichen Informationen zur Ihrer Anfrage vor. Im Rahmen der COVIMO-Studie (5. Report vom 29.06.2021) wurden keine konkreten Abfragen zu den ISCED-Kategorien 7 und 8 durchgeführt, d.h. die Teilnehmenden wurden nicht gefragt, ob sie ein Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm oder eine Promotion absolviert haben. Vielmehr wurde aufgrund der begrenzten Stichprobengröße die Kategorie ISCED 6 „Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm“ als höchste Abfragekategorie ausgewählt. Damit umfassen die Angaben zu ISCED 6 im 5. Report vom 29.06.2021 auch diejenigen Befragten, welche einen Abschluss bzw. Bildungsprogramm absolviert haben, der bzw. das bei weiterer Differenzierung der Kategorie ISCED 7 oder 8 unterfallen würde. Wir gehen davon aus, Ihre Fragen damit erschöpfend beantwortet zu haben, und wünschen Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Rückfragen vom 04.09.2021 zu IFG-Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317) [#225780] Sehr…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Rückfragen vom 04.09.2021 zu IFG-Anfrage vom 29.07.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0317) [#225780]
Datum
7. Oktober 2021 20:46
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Der 5. Bericht definiert die ISCED-Gruppen dezidiert und abschließend. Die angefragten Gruppen (Masterabschluss und höher) sind demnach NICHT enthalten. Wenn Ihre Antwort zutreffend ist, muss der Bericht entsprechend korrigiert werden, ansonsten handelt es sich um eine falsche Darstellung der Datenlage. Andernfalls bitte ich um Übersendung der Rohdaten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225780/