Crawlen der Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg

Auf welcher Rechtsgrundlage besteht die Untersagung des Crawlens der oben genannten Seite (vgl. Schreiben vom 11.08.2015)?
Wenn die Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt sind, sollte doch auch ein crawlen und verwerten der Texte möglich sein.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher Rechtsgrundlage besteh…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Crawlen der Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg [#291870]
Datum
8. November 2023 12:28
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Rechtsgrundlage besteht die Untersagung des Crawlens der oben genannten Seite (vgl. Schreiben vom 11.08.2015)? Wenn die Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt sind, sollte doch auch ein crawlen und verwerten der Texte möglich sein.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291870/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. November 2023, mit der Sie…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Crawlen der Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg [#291870]
Datum
8. Dezember 2023 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
8,6 KB
image002.jpg
2,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. November 2023, mit der Sie um Auskunft bitten, auf welcher Rechtsgrundlage die mit den Verwendungshinweisen vom 11. August 2015 erfolgte Untersagung des Crawlens der Inhalte der baden-württembergischen Landesrechtsprechungsdatenbank erfolgte. Ungeachtet dessen, dass das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG BW) keine Rechtsgrundlage für die Erteilung von Rechtsauskünften vorsieht, freuen wir uns, ihnen mitteilen zu können, dass wir aktuell die Landesrechtsprechungsdatenbank insgesamt neu aufstellen und gemeinsam mit dem übrigen Landesrecht im Rahmen eines Bürgerservice BW (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search) neu präsentieren. In diesem Zusammenhang werden die von Ihnen in den Blick genommenen Verwendungshinweise in der aktuellen Form zum Jahreswechsel entfallen. Mit freundlichen Grüßen