CUII Überprüfungen und ihre Kosten.

Anfrage an: Bundesnetzagentur

1. Alle Überprüfungen, die die Agentur für die Clearingstelle Urheberrecht im Internet durchgeführt hat und durchführt. Dabei bitte folgende Informationen zu den Überprüfungen:
a) Die betroffene Seite.
b) Der Grund den die Clearingstelle für die Sperrung nennt.
c) Ob die Sperrung von der Agentur akzeptiert wurde.
2. Alle Informationen, die die Agentur in diesen Überprüfungen
a) Von der Clearingstelle bekommen hat.
b) Selbst gesammelt hat über die betroffene Seite.
3. Die Kosten der Überprüfungen für die Behörde.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    13. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Überprüfungen, die…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CUII Überprüfungen und ihre Kosten. [#218243]
Datum
13. April 2021 15:40
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Überprüfungen, die die Agentur für die Clearingstelle Urheberrecht im Internet durchgeführt hat und durchführt. Dabei bitte folgende Informationen zu den Überprüfungen: a) Die betroffene Seite. b) Der Grund den die Clearingstelle für die Sperrung nennt. c) Ob die Sperrung von der Agentur akzeptiert wurde. 2. Alle Informationen, die die Agentur in diesen Überprüfungen a) Von der Clearingstelle bekommen hat. b) Selbst gesammelt hat über die betroffene Seite. 3. Die Kosten der Überprüfungen für die Behörde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218243 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218243/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrags. Mit freundliche…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: CUII Überprüfungen und ihre Kosten. [#218243]
Datum
13. April 2021 15:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres untenstehenden IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in in Ihrem untenstehenden IFG-Antrag vom 13. April beantragen Sie Informationen zur CUII, ins…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: CUII Überprüfungen und ihre Kosten. [#218243]
Datum
19. April 2021 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in Ihrem untenstehenden IFG-Antrag vom 13. April beantragen Sie Informationen zur CUII, insbesondere „alle Informationen, die die Agentur in Überprüfungen von der Clearingstelle bekommen hat.“ Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag personenbezogene Daten betrifft und daher grundsätzlich die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 8 Abs. 1 IFG notwendig ist. Personenbezogene Daten Dritter dürfen nur übermittelt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat oder das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des betroffenen Dritten überwiegt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 IFG). Sollte ein Drittbeteiligungsverfahren durchgeführt werden, dürfte es sich bei Ihrem IFG-Antrag um einen grundsätzlich gebührenpflichtigen Antrag i.S. von Anlage 1, Teil A Nr. 2.2 der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) handeln. Hierfür ist ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vorgesehen. Um Ihren Antrag auf Informationszugang bearbeiten zu können, wird außerdem die Angabe Ihres Namens und Ihrer postalischen Anschrift benötigt. Nach der Gesetzesbegründung zu § 7 IFG muss die Behörde die Identität des Antragstellers feststellen können, wenn sich der Antrag auf personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bezieht oder der Antrag dem Umfang nach über eine einfache Auskunft hinausgeht, so dass eine Gebühr erhoben werden kann. Ich bitte Sie daher um Mitteilung, ob Sie angesichts der Gebührenpflichtigkeit an Ihrem Antrag festhalten. Sollte dies der Fall sein, bitte ich ebenfalls um Mitteilung Ihres Namens und Ihrer Postanschrift. Bis zum Eingang Ihrer Antwort setzen wir die Bearbeitung Ihrer Anfrage aus. Mit freundlichen Grüßen