Cum-Ex Ermittlungen / Aufteilung der Hauptabteilung von Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers

Laut Medienberichten soll die Hauptabteilung von Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers aufgeteilt werden. Im Zuge dessen wird die Cum-Ex Ermittlung von in diesem Fachgebiet von unerfahrenen Personen geleitet, obwohl Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers sehr erfolgreich ist.

- Bitte schicken Sie mir zu amtliche Begründung für den Vorgang
- Wurde das Justizministerium und/oder Justizminister Benjamin Limbach in den Vorgang involviert oder darüber informiert?
- Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr von Generalstaatsanwalt Thomas Harden zu dem Thema
- Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr von Oberstaatsanwalt Dr. Stephan Neuheuser zu dem Thema

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: La…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Cum-Ex Ermittlungen / Aufteilung der Hauptabteilung von Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers [#288911]
Datum
22. September 2023 21:32
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Medienberichten soll die Hauptabteilung von Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers aufgeteilt werden. Im Zuge dessen wird die Cum-Ex Ermittlung von in diesem Fachgebiet von unerfahrenen Personen geleitet, obwohl Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers sehr erfolgreich ist. - Bitte schicken Sie mir zu amtliche Begründung für den Vorgang - Wurde das Justizministerium und/oder Justizminister Benjamin Limbach in den Vorgang involviert oder darüber informiert? - Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr von Generalstaatsanwalt Thomas Harden zu dem Thema - Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr von Oberstaatsanwalt Dr. Stephan Neuheuser zu dem Thema
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288911 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288911/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Ant…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
22. September 2023 21:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Für Anfragen an die hiesige Behörde, die keine Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren betreffen, finden Sie die nach der DSGVO erforderlichen Informationen auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Reiter “Datenschutzerklärung“. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Köln
Anfrage abgelehnt
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage abgelehnt
Datum
22. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Automatische Antwort [#288911] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Cum-Ex Ermittlungen / Aufteilun…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort [#288911]
Datum
24. Oktober 2023 19:35
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Cum-Ex Ermittlungen / Aufteilung der Hauptabteilung von Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers“ vom 22.09.2023 (#288911) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Staatsanwaltschaft Köln
Automatische Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Ant…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Automatische Antwort
Datum
24. Oktober 2023 19:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Köln gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Für Anfragen an die hiesige Behörde, die keine Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren betreffen, finden Sie die nach der DSGVO erforderlichen Informationen auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Köln unter dem Reiter “Datenschutzerklärung“. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen