Cum-Ex Ermittlungen / Aufteilung der Hauptabteilung von Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers

Laut Medienberichten soll die Hauptabteilung von Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers aufgeteilt werden. Im Zuge dessen wird die Cum-Ex Ermittlung von in diesem Fachgebiet von unerfahrenen Personen geleitet, obwohl Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers sehr erfolgreich ist.

- Ist Justizminister Benjamin Limbach darüber informiert?
- Ist Justizminister Benjamin Limbach in og. Vorgang involviert?
- Bitte senden Sie mir Unterlagen/Dokumente/Berichte zu, welche für Justizminister Benjamin Limbach bzgl. Cum-Ex und Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers erstellt wurden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: La…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Cum-Ex Ermittlungen / Aufteilung der Hauptabteilung von Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers [#288909]
Datum
22. September 2023 21:23
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Medienberichten soll die Hauptabteilung von Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers aufgeteilt werden. Im Zuge dessen wird die Cum-Ex Ermittlung von in diesem Fachgebiet von unerfahrenen Personen geleitet, obwohl Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers sehr erfolgreich ist. - Ist Justizminister Benjamin Limbach darüber informiert? - Ist Justizminister Benjamin Limbach in og. Vorgang involviert? - Bitte senden Sie mir Unterlagen/Dokumente/Berichte zu, welche für Justizminister Benjamin Limbach bzgl. Cum-Ex und Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers erstellt wurden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288909/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Cum-Ex Ermittlungen / Aufteilung der Hauptabteilung von Oberstaats…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Cum-Ex Ermittlungen / Aufteilung der Hauptabteilung von Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers [#288909]
Datum
24. Oktober 2023 19:35
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Cum-Ex Ermittlungen / Aufteilung der Hauptabteilung von Oberstaatsanwältin Anne Brorhilkers“ vom 22.09.2023 (#288909) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
10. November 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
frag-den-staat.pdf
6,4 MB

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalens - Ihr Antrag vom 22.09.2023 Mit freun…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalens - Ihr Antrag vom 22.09.2023
Datum
15. Dezember 2023 09:21
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-01-01merkblattdsgvo.pdf
153,5 KB
bescheidvom10-11-2023.pdf
997,1 KB
Mit freundlichen Grüßen