Cum Ex Straftatbestand

Wie hoch ist der Schaden durch Cum Ex in Bayern ? Wie viel konnte durch das Bayer. Landesamt für Steuern an Summe davon zurückfordern ?

Ergebnis der Anfrage

Leider wurden meine Fragen nicht beantwortet. Ausweichend behauptet das Amt keine Daten zu Einzelfällen weitergeben zu dürfen. Meine Frage bezog sich auf das Volumen aller Fälle. Somit keine Daten zu Gesammtvolumen Cum-Ex in Bayern welches bearbeitet oder verfolgt wird.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
Christian Kelch
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch ist d…
An Bayerisches Landesamt für Steuern Details
Von
Christian Kelch
Betreff
Cum Ex Straftatbestand [#261355]
Datum
20. Oktober 2022 09:15
An
Bayerisches Landesamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch ist der Schaden durch Cum Ex in Bayern ? Wie viel konnte durch das Bayer. Landesamt für Steuern an Summe davon zurückfordern ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Christian Kelch Anfragenr: 261355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261355/ Postanschrift Christian Kelch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Kelch
Bayerisches Landesamt für Steuern
Sehr geehrter Herr Kelch, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die bayerischen Steuerbehörden sind nach wie vor mit de…
Von
Bayerisches Landesamt für Steuern
Betreff
WG: Cum Ex Straftatbestand [#261355]
Datum
21. Oktober 2022 07:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kelch, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die bayerischen Steuerbehörden sind nach wie vor mit der Ermittlung und Aufarbeitung von Cum/Ex-Geschäften befasst. Dies schließt auch die Rückforderung etwaig zu Unrecht erstatteter Steuer ein. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass aufgrund des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung) keine Auskunft zu einzelnen Fällen erteilt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Christian Kelch
Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Interesse bezieht sich auf das Gesammtvolumen von Cum-Ex in Bayern. Wie viel …
An Bayerisches Landesamt für Steuern Details
Von
Christian Kelch
Betreff
AW: WG: Cum Ex Straftatbestand [#261355]
Datum
19. November 2022 11:50
An
Bayerisches Landesamt für Steuern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Interesse bezieht sich auf das Gesammtvolumen von Cum-Ex in Bayern. Wie viel Gesammtvolumen wird von Ihnen beanstandet. Wie viel Volumen wird aktiv durch Verfahren zurückgefordert. Als Selbständiger der seit 30 Jahren seine Abgaben ohne Tricksereien abführt habe ich ein Interesse an allgemeiner Steuergerechtigkeit. Mit freundlichen Grüßen Christian Kelch Anfragenr: 261355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261355/

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Bayerisches Landesamt für Steuern
Sehr geehrter Herr Kelch, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Sie können versichert sein, dass die bayerischen …
Von
Bayerisches Landesamt für Steuern
Betreff
AW: WG: Cum Ex Straftatbestand [#261355]
Datum
25. November 2022 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kelch, vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Sie können versichert sein, dass die bayerischen Steuerbehörden nach wie vor mit der Ermittlung und Aufarbeitung von Cum/Ex-Geschäften befasst sind. Dies schließt die Rückforderung etwaig zu Unrecht erstatteter Steuer ein. Das BayDSG, insbesondere Art. 39 BayDSG sieht keinen darüberhinausgehenden Anspruch auf Auskunft vor. Ich bitte daher um Ihr Verständnis und verbleibe Mit freundlichen Grüßen