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CureVac – 300 Millionen Steuergeld

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Gemäß zahlreicher Pressemeldungen ist bekannt geworden, dass die CureVac AG 300 Millionen Euro Steuergelder erhalten hat. Wenn man die Firmenbilanz betrachtet im Bundesanzeiger und gemäß 2019 einen kumulierten Umsatzverlsut von 329 Mio Euro aus bei 12 Mio Euro Umsatzerlöse im Jahr 2019.
Mit anderen Worten es wurden hier Steuergelder verwendet, um die Insolvenz zu verhindern. Was wiederum bedeutet, dass alle Technologien und Plattformen der CureVaC bislang weder für Investoren noch für große Pharmaunternehmen interessant waren.
Was ebenfalls bedeutet, dass aus Sicht großer Pharmaunternehmen weder ein geeigneter Kandidat für eine weitere klinische Entwicklung interessant erscheint, noch die Plattform der CureVac an sich.
Fragen
Da die CureVac nun anhand der Bilanz ersichltich zu über 95% durch den Steuerzahler finanziert wird, fordert man im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes folgende Unterlagen zur Entwicklung des Impfstoffkandidaten der CureVac gegen SARS-CoV-2, welcher derzeit unter der Bezeichnung CVnCOV gemäß NCT04449276 des US amerkanischen klinischen Studienregisters.
1) Die aktuelle Version des Investigational Medicinal Product Dossier (chemisch pharmazeutisch und pharmakologisch-toxikologisch sofern dieser Teil nicht bereits Bestandteil der Investigators Brochure ist)
2) Die aktuelle Version der Investigators Brochure
3) Die aktuelle Version des Clinical Trial Protocols
4) Die aktuelle Version des Informed Consent
5) Alle GLP und non-GLP non-clinical in-vivo und in-vitro Daten, welche als Grundlage zum Antrag der klinischen Studie dem PEI vorgelegt wurden (Reports – auch Draft Versionen). Ebenso fordert man Protokolle von derartigen Studien, die nun parallel zur klinischen Prüfung durchgeführt werden einschließlich der ersten Zwischenergebnisse.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß zahlreicher Presseme…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CureVac – 300 Millionen Steuergeld [#192337]
Datum
9. Juli 2020 15:44
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß zahlreicher Pressemeldungen ist bekannt geworden, dass die CureVac AG 300 Millionen Euro Steuergelder erhalten hat. Wenn man die Firmenbilanz betrachtet im Bundesanzeiger und gemäß 2019 einen kumulierten Umsatzverlsut von 329 Mio Euro aus bei 12 Mio Euro Umsatzerlöse im Jahr 2019. Mit anderen Worten es wurden hier Steuergelder verwendet, um die Insolvenz zu verhindern. Was wiederum bedeutet, dass alle Technologien und Plattformen der CureVaC bislang weder für Investoren noch für große Pharmaunternehmen interessant waren. Was ebenfalls bedeutet, dass aus Sicht großer Pharmaunternehmen weder ein geeigneter Kandidat für eine weitere klinische Entwicklung interessant erscheint, noch die Plattform der CureVac an sich. Fragen Da die CureVac nun anhand der Bilanz ersichltich zu über 95% durch den Steuerzahler finanziert wird, fordert man im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes folgende Unterlagen zur Entwicklung des Impfstoffkandidaten der CureVac gegen SARS-CoV-2, welcher derzeit unter der Bezeichnung CVnCOV gemäß NCT04449276 des US amerkanischen klinischen Studienregisters. 1) Die aktuelle Version des Investigational Medicinal Product Dossier (chemisch pharmazeutisch und pharmakologisch-toxikologisch sofern dieser Teil nicht bereits Bestandteil der Investigators Brochure ist) 2) Die aktuelle Version der Investigators Brochure 3) Die aktuelle Version des Clinical Trial Protocols 4) Die aktuelle Version des Informed Consent 5) Alle GLP und non-GLP non-clinical in-vivo und in-vitro Daten, welche als Grundlage zum Antrag der klinischen Studie dem PEI vorgelegt wurden (Reports – auch Draft Versionen). Ebenso fordert man Protokolle von derartigen Studien, die nun parallel zur klinischen Prüfung durchgeführt werden einschließlich der ersten Zwischenergebnisse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192337 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192337/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 09.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.07.2020
Datum
13. Juli 2020 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 103-2020. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 09.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o.g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihn…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 09.07.2020
Datum
3. August 2020 18:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o.g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die angefragten Informationen liegen dem Robert Koch - Institut nicht vor. Leider ist uns auch nicht bekannt wo die betreffenden Informationen vorliegen. Zuständigkeitshalber empfehle ich Ihnen sich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu wenden bzw. an das von Ihnen benannte Paul-Ehrlich-Institut. Beide finden Sie unter folgenden Adressen. https://www.bfarm.de https://www.pei.de Mit freundlichen Grüßen
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