CVCA-ePass DV international

1. Certification Practice Statement (CPS) der CVCA-ePass.
2. Liste archivierter, innerhalb der CVCA-ePass PKI von ausländischen Stellen gestellter, Zertifikatsanträge, entnommen aus dem CVCA-ePass PKD, jeweils mit beantragter Zertifikatslaufzeit, Land, Name der Organisation und Antragsdatum.
3. Liste archivierter, für DV international erstellter, Zertifikate, entnommen aus dem CVCA-ePass PKD, jeweils mit Zertifikatslaufzeit, Land, Name der Organisation und Erstellungsdatum.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    19. Oktober 2023
  • Frist
    23. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Certification Practice Statement (…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CVCA-ePass DV international [#290574]
Datum
19. Oktober 2023 18:55
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Certification Practice Statement (CPS) der CVCA-ePass. 2. Liste archivierter, innerhalb der CVCA-ePass PKI von ausländischen Stellen gestellter, Zertifikatsanträge, entnommen aus dem CVCA-ePass PKD, jeweils mit beantragter Zertifikatslaufzeit, Land, Name der Organisation und Antragsdatum. 3. Liste archivierter, für DV international erstellter, Zertifikate, entnommen aus dem CVCA-ePass PKD, jeweils mit Zertifikatslaufzeit, Land, Name der Organisation und Erstellungsdatum.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290574/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Teilbescheid mit Ablehnung zu Frage 1. und Bitte um Rückme…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
16. November 2023
Status
Warte auf Antwort
Teilbescheid mit Ablehnung zu Frage 1. und Bitte um Rückmeldung bzgl. Gebührenübernahme zu den Fragen 2. und 3., da die Listen beim BSI nicht vorliegen und daher erstellt werden müssten. Begründung der Ablehnung von Frage 1. wegen Ausnahmetatbestand § 3 Nummer 2 IFG: "Die von Ihnen gewünschten Informationen enthalten Detailregelungen der Implementierung der Certificate Policy und Ausgestaltung zugänglicher Prozesse, welche üblicherweise in einem Certification Practice Statement (CPS) zu finden sind und technisch-organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, die nicht öffentlich sind, darstellen. Hintergrund hierfür ist, dass die zugrundeliegende Public-Key-Infrastruktur (PKI) den Zugriff auf die Fingerabdrücke in hoheitlichen Dokumenten der Bürger und Bürgerinnen (insbesondere für Reisepass und Personalausweis) absichert, den es vor unberechtigten Zugriffen zu schützen gilt. Das Bekanntwerden von technisch-organisatorischen Details zur Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen sowie der Zugang zu Informationen, die sich auf diese Prozesse beziehen, lassen Rückschlüsse auf Methoden und Verfahren zu, mit denen einerseits die Identität der Bürger und andererseits auch verwaltungsinterne Abläufe und Strukturen des BSI zu schützen sind. Insbesondere werden durch die Veröffentlichung der gewünschten Informationen die Abwehr von Angriffen erschwert und mögliche gezielte Angriffe auf die Sicherheit der PKI erleichtert, was insgesamt die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des BSI und die IT-Sicherheit in Deutschland gefährdet. Demnach kann aufgrund der Vorlage des Ausnahmetatbestands §3 Nummer 2 IFG der Informationszugang nicht gewährt werden."
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Geschäftszeichen: BL24 - 010 03 05/ 2023 - 56 [#2905…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Geschäftszeichen: BL24 - 010 03 05/ 2023 - 56 [#290574]
Datum
21. November 2023 04:39
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihre Antwort. Bzgl. der Fragen 2. und 3. ändere ich meine Anfrage auf "vollständiges CVCA-ePass PKD, im Format so wie beim BSI bereits vorliegend" ab. Meines Erachtens handelt es sich damit um eine einfache Auskunft. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290574 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290574/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Geschäftszeichen: BL24 - 010 03 05/ 2023 - 56 [#2905…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Geschäftszeichen: BL24 - 010 03 05/ 2023 - 56 [#290574]
Datum
22. November 2023 16:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer untenstehenden E-Mail haben Sie Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wie folgt abgeändert: „vollständiges CVCA-ePass PKD, im Format so wie beim BSI bereits vorliegend“ Die Änderung Ihrer Anfrage hat keine Auswirkung auf die Beantwortung sowie die Erhebung von Gebühren, da die von Ihnen gewünschten Informationen in einem solchen Format nicht aufbereitet im BSI vorliegen, sondern erst im Rahmen Ihrer Anfrage zusammengestellt werden müssten. Insbesondere verfügt das BSI nicht über eine aufbereitete Sammlung, sondern die gewünschten Informationen befinden sich in einer Software. Die Zusammenstellung der Information erfordert daher einen deutlich zu erwartenden Mehraufwand, weshalb es sich nicht mehr um eine einfache Auskunft i. S. d. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG handelt und Gebühren bis zur Höhe von 500 € entstehen können, wobei die endgültige Gebührenhöhe erst nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet werden kann. Sollten Sie weiterhin Zugang zu diesen Informationen begehren, bitte ich Sie um einen entsprechenden Hinweis und Mitteilung der Gebührenübernahme. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Geschäftszeichen: BL24 - 010 03 05/ 2023 - 56 [#2905…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Geschäftszeichen: BL24 - 010 03 05/ 2023 - 56 [#290574]
Datum
6. Dezember 2023 07:22
Status
Sehr << Antragsteller:in >> da ich auf meine Nachfrage vom 22. November 2023, ob Sie auch im Falle der Gebührenpflichtigkeit an Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) festhalten wollen, bislang keine Antwort von Ihnen erhalten habe, gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat und werden den Vorgang bei mir abschließen. Mit freundlichen Grüßen