Cyber-Angriffsformen nach BSI

Welche genauen Umstände müssen herrschen damit ein Cyber-Angriff als Cyber-Attacke eingestuft wird ?
Welche Eigenschaften muss dieser Cyber-Angriff haben damit es eine Cyber-Attacke ist ?

Welche und wie viele Cyber-Angriffsformen nach der Definition des BSI (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Cyber-Sicherheit/Content_Cyber-Sicherheit/Analysen/Grundlagen/BSIa001.html - Top 6) gab es in diesem Bundesland auf Behörden und öffentliche Stellen in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013 ? Bitte listen Sie auf nach:

1. Gezieltes Hacking von Webservern mit dem Ziel der Platzierung von Schadsoftware oder zur Vorbereitung der Spionage in angeschlossenen Netzen oder Datenbanken
2. Drive-by-Exploits zur breitflächigen Infiltration von Rechnern mit Schadsoftware beim Surfen mit dem Ziel der Übernahme der Kontrolle des betroffenen Rechners
3. Gezielte Malware-Infiltration über E-Mail und mithilfe von Social Engineering mit dem Ziel der Übernahme der Kontrolle über den betroffenen Rechner und anschließender Spionage
4. Distributed Denial of Service-Angriff mittels Botnetzen mit dem Ziel der Störung der Erreichbarkeit von Webservern oder der Funktionsfähigkeit der Netzanbindung der betroffenen Institution
5. Ungezielte Verteilung von Schadsoftware mittels SPAM oder Drive-by-Exploits mit Fokus auf Identitätsdiebstahl
6. Mehrstufige Angriffe, bei denen z.B. zunächst zentrale Sicherheitsinfrastrukturen (wie TLS/SSL-Zertifizierungsstellen) kompromittiert werden, um dann in weiteren Schritten die eigentlichen Ziele anzugreifen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. April 2013
  • Frist
    11. Mai 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Cyber-Angriffsformen nach BSI
Datum
9. April 2013 19:33
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Welche genauen Umstände müssen herrschen damit ein Cyber-Angriff als Cyber-Attacke eingestuft wird ? Welche Eigenschaften muss dieser Cyber-Angriff haben damit es eine Cyber-Attacke ist ? Welche und wie viele Cyber-Angriffsformen nach der Definition des BSI (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Cyber-Sicherheit/Content_Cyber-Sicherheit/Analysen/Grundlagen/BSIa001.html - Top 6) gab es in diesem Bundesland auf Behörden und öffentliche Stellen in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und bisher 2013 ? Bitte listen Sie auf nach: 1. Gezieltes Hacking von Webservern mit dem Ziel der Platzierung von Schadsoftware oder zur Vorbereitung der Spionage in angeschlossenen Netzen oder Datenbanken 2. Drive-by-Exploits zur breitflächigen Infiltration von Rechnern mit Schadsoftware beim Surfen mit dem Ziel der Übernahme der Kontrolle des betroffenen Rechners 3. Gezielte Malware-Infiltration über E-Mail und mithilfe von Social Engineering mit dem Ziel der Übernahme der Kontrolle über den betroffenen Rechner und anschließender Spionage 4. Distributed Denial of Service-Angriff mittels Botnetzen mit dem Ziel der Störung der Erreichbarkeit von Webservern oder der Funktionsfähigkeit der Netzanbindung der betroffenen Institution 5. Ungezielte Verteilung von Schadsoftware mittels SPAM oder Drive-by-Exploits mit Fokus auf Identitätsdiebstahl 6. Mehrstufige Angriffe, bei denen z.B. zunächst zentrale Sicherheitsinfrastrukturen (wie TLS/SSL-Zertifizierungsstellen) kompromittiert werden, um dann in weiteren Schritten die eigentlichen Ziele anzugreifen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage, die gestern am 9. April 2013 bei der Poststel…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Cyber-Angriffsformen nach BSI
Datum
10. April 2013 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre Anfrage, die gestern am 9. April 2013 bei der Poststelle der Behörde für Inneres und Sport eingegangen ist. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) ein Recht auf Informationen nach § 2 Abs. 1 HmbTG haben, allerdings kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen und Zusammenstellungen von Auskünften haben, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Gemäß § 2 Absatz 1 HmbTG sind Informationen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art Ihrer Speicherung. Die Gesetzesbegründung zu § 2 Absatz 1 HmbTG konkretisiert die "Informationen" als alle amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, insbesondere Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder, Pläne, Karten sowie Tonaufzeichnungen unabhängig von der Art des Speichermediums. Sie können elektronisch, optisch, akustisch oder anderweitig gespeichert sein. Bei Ihren Fragen handelt es sich nicht um Informationen i.S.d § 2 Absatz 1 HmbTG, sondern um allgemeine Fragen, die über die Einsichtnahme in amtliche Informationen hinausgehen. Da wir für die Beantwortung dieser Anfrage jedoch nicht zuständig sind, leite ich diese dennoch zunächst an die zuständige Finanzbehörde weiter, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Mit freundlichen Grüßen Dr. Bilinc Ercan Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Amt für Innere Verwaltung und Planung Allgemeine Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten -A 245- Johanniswall 4, 20095 Hamburg Tel.: 040/ 42839 - 3705 Fax.: 040/ 42839 - 3809 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihrem Auskunftsersuchen auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Cyber-Angriffsformen nach BSI
Datum
12. April 2013 12:57
Status
Information nicht vorhanden
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihrem Auskunftsersuchen auf Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG), das am 9. April 2013 bei der Poststelle der Behörde für Inneres und Sport eingegangen ist, kann nicht entsprochen werden. Der hamburgischen Verwaltung liegen keine Zusammenstellungen der Informationen über die von Ihnen gestellten Fragen vor. Daher können keine entsprechenden Auskünfte gegeben werden. Das HmbTG gewährt kein Recht auf Beantwortung von allgemeinen Fragen sowie die Zusammenstellung von Auskünften, die über die Einsichtnahme in vorhandene Informationen hinausgehen. Mit freundlichem Gruß Michael Evermann Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde, Allgemeine Abteilung Infrastrukturreferat, Haus- und Gebäudedienste, -122/6- Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg